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Rechtsanwälte Dr. Heinze & Partner
Wir machen Absolventen. 

Rechtsanwälte Dr. Heinze & Partner | Prüfungsrecht

Rechtsanwalt Dr. Arne-Patrik Heinze*°⎴, LLM. – Fachanwalt für Verwaltungsrecht und Rechtsanwalt Henning Heinze°ˆ

Dr. Heinze & Partner

*  Fachanwalt/Fachanwältin für Verwaltungsrecht nach deutscher FAO
°  Rechtsanwalt/Rechtsanwältin nach deutscher BRAO
⎴ Rechtsanwalt/Rechtsanwältin im Anwaltsregister Kanton Schwyz (Schweiz)
ˆ  Europäische/r Rechtsanwältin/Rechtsanwalt in EU-/EFTAStaaten nach BGFA

Spezialisten für Prüfungsrecht

Die Spezialisten für Prüfungsrecht Rechtsanwälte Dr. Heinze & Partner vertreten Sie in Ihrer Prüfungsanfechtung und im übrigen Bildungsrecht in Deutschland und in der Schweiz jeweils bundesweit.

Was machen Dr. Heinze & Partner im Prüfungsrecht?

Kanzleistandorte sind Hamburg, Berlin, Frankfurt am Main, Köln und München in Deutschland sowie Wollerau bei Zürich.

Wo haben Dr. Heinze & Partner Standorte im Prüfungsrecht?

Partner der spezialisierten Kanzlei sind der Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht Dr. Arne-Patrik Heinze und der Rechtsanwalt Henning HeinzeRechtsanwalt Dr. Arne-Patrik Heinze ist Fachanwalt für Verwaltungsrecht. Die Tätigkeitsschwerpunkte der Kanzlei sind unter anderem PrüfungsanfechtungenStudienplatzklagen (Medizin) und Verfassungsbeschwerden.

PRÜFUNGSANFECHTUNG MIT DEN RECHTSANWÄLTEN DR. HEINZE & PARTNER

  • Prüfungsanfechtung allgemein
  • Grundlage der Prüfungsanfechtung
  • Fristen im Prüfungsrecht
  • Verfahrensfehler und inhaltliche Fehler im Prüfungsrecht
  • Prüfungsanfechtung schweizweit
  • Prüfungsecht nicht als Massenprodukt
  • Prüfungsanfechtung mit wissenschaftlicher Reputation
I.

PRÜFUNGSANFECHTUNGEN MIT DEN RECHTSANWÄLTEN DR. HEINZE & PARTNER

Insbesondere in den Bereichen Prüfungsrecht, Studienplatzklage und der Verfassungsbeschwerde sind die Rechtsanwälte Dr. Heinze & Partner im Hinblick auf höchste Qualitätsmaßstäbe, die auf wissenschaftliche Publikationen in renommierten fachwissenschaftlichen Verlagen zurückzuführen sind, eine der bundesweit agierenden Kanzleien. Rechtsanwalt Dr. Arne-Patrik Heinze verknüpft jahrelange erfolgreiche praktische Erfahrung mit Lehre und Wissenschaft. Er vereint umfassende Publikationen mit bundesweiter Lehrerfahrung sowie Wirtschafts- und Verhandlungserfahrung als ehemaliger Geschäftsführer der BeckAkademie (Verlag C.H. Beck) und vertritt Sie ebenso wie Rechtsanwalt Henning Heinze und alle anderen Rechtsanwält*innen der Kanzlei vor allen VerwaltungsgerichtenOberverwaltungsgerichten bzw. Verwaltungsgerichtshöfen und dem Bundesverwaltungsgericht sowie dem Bundesverfassungsgericht, bei Landesverfassungsgerichten und dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR). Vor Finanzgerichten und Zivilgerichten vertreten Dr. Heinze & Partner Sie ausschließlich bei Prüfungsanfechtungen. Sogar beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) haben die Rechtsanwälte Dr. Heinze & Partner schon gewonnen.

Die Rechtsanwälte Dr. Heinze & Partner sind eine kreative und progressive strategisch agierende Kanzlei, in der immer wieder neue Wege gegangen werden. Die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte im Team Dr. Heinze & Partner sind handverlesen sowie immer wieder Vorreiter und Ideengeber in ihrer sehr speziellen Branche. Durch die Größe des Anwaltsteams und dessen wissenschaftliche Publikationen in wissenschaftlich anerkannten Verlagen sowie entsprechende Lebensläufe werden die notwendige Präsenz und Durchsetzungsfähigkeit der Rechtsanwälte Dr. Heinze & Partner gewährleistet. Einige Rechtsanwält*innen der Kanzlei Dr. Heinze & Partner waren selbst im staatlichen Sektor an Universitäten oder Hochschulen bzw. wirtschaftlichen Sektor tätig - z.B. der Gründungspartner Dr. Arne-Patrik Heinze, der Inhaber einer W2-Professur an einer Polizeiakademie sowie geschäftsführender Gründungsgesellschafter der BeckAkadmie (Verlag C.H. Beck) war. Vieles lässt sich nachahmen – Fachkompetenz nicht! Medienpräsenz und eine Gewinnermentalität sind den Rechtsanwälten Dr. Heinze & Partner wichtig. Medien bedeuten Kommunikation. Sie sind bei der Aufklärung ungerechter Ereignisse immer wieder hilfreich und können ein entscheidender Faktor sein, insbesondere, wenn Recht und Gerechtigkeit zu divergieren drohen.

Auch Fingerspitzengefühl und Verhandlungsgeschick spielen bei den Rechtsanwälten Dr. Heinze & Partner eine zentrale Rolle – aber erst, nachdem eine wissenschaftlich fundierte Verhandlungsposition aufgebaut wurde. Einen ordnungsgemäßen Antrag bekommen die meisten Rechtsanwälte in der Regel gestaltet – aber in der Argumentation im Verfahren zeigt sich, ob Ihr Rechtsanwalt in der Lage ist, wissenschaftlich zu argumentieren. Aufgrund ihrer Reputation, die nicht lediglich auf Medienberichten und Internetaktivität, sondern insbesondere auf wissenschaftlich fundierten Fachpublikationen basiert, die auch von Gerichten bei ihren Entscheidungen berücksichtigt werden müssen, werden Dr. Heinze & Partner von diversen Kollegen, Ärzten, Professoren, Intellektuellen sowie Persönlichkeiten aus Wirtschaft und Politik empfohlen.

Wegen zunehmender Auffälligkeiten im Rahmen der Rezensionen bei Google sowie anderen Portalen im Internet, deren Anzahl oft in einem erstaunlichen Missverhältnis zur Größe einer Kanzlei steht, sei bemerkt, dass die die Rechtsanwälte Dr. Heinze & Partner keine Bewertungen kaufen und für gute Bewertungen auch keine Vergünstigungen geben, da dies rechtswidrig ist.

Warum eine Prüfungsanfechtung mit Dr. Heinze & Partner?

  • Wissenschaftlicher Background durch Publikationen (diverse Lehrbücher und Fachaufsätze in renommierten Fachverlagen), Dozententätigkeit (bundesweite Juristenausbildung als Repetitor auf höchstem Niveau) und ehemalige Professur
  • Verhandlungsgeschick aufgrund wirtschaftlicher Erfahrung als Geschäftsführender Gründungsgesellschafter der BeckAkademie (Verlag C.H. Beck)
  • Neue juristische Wege durch kreativ progressive Ausrichtung (Think-Tank-Campus)
  • Strikte Auswahl der Teammitarbeiter*innen
1.

Prüfungsanfechtung bundesweit

Die Rechtsanwälte Dr. Heinze & Partner führen Prüfungsanfechtungen für Sie bundesweit. Sollte es in Ihrem Verfahren zu mündlichen Verhandlungen oder zu einem Ortstermin kommen, reisen die Rechtsanwälte der Sozietät Dr. Heinze & Partner für Sie zu Terminen in ganz Deutschland und in der gesamten Schweiz. Als Spezialisten für Prüfungsrecht zeichnen Dr. Heinze & Partner sich durch eine effiziente und problemorientierte Erarbeitung juristischer Lösungen Ihrer Rechtsprobleme aus.

2.

Prüfungsrecht nicht als Massenprodukt

Zunächst ist es das Anliegen der Rechtsanwälte Dr. Heinze & Partner, Ihre Prüfungsanfechtung nicht als Massenprodukt mit einer billigen Standardlösung anzugehen. Es geht ihnen darum, die Besonderheiten gerade Ihrer Prüfungsanfechtung herauszuarbeiten, um auf dieser Grundlage eine Strategie sowohl im außergerichtlichen als auch im gerichtlichen Verfahren zu entwickeln. Jede Prüfungsanfechtung ist individuell gelagert und Ihre Betreuung erfordert von den Rechtsanwälten Dr. Heinze & Partner als Rechtsanwälten für Prüfungsrecht einen individuellen Beratungs- und Aktionsaufwand. Wir wollen gewinnen. Dazu brauchen wir wissenschaftlichen Hintergrund. Prüfungsanfechtungen werden bei den Rechtsanwälten Dr. Heinze & Partner professionell und fachkompetent bearbeitet. Sie repetieren nicht nur, was irgendwann irgendein Gericht geschrieben hat. Sie entwickeln auf wissenschaftlicher Basis neue Ansätze und sind dadurch ihre Fachkompetenz in der Lage, die Gerichte zum Umdenken zu bewegen. Bei den Gerichten sitzen schließlich auch lediglich Juristen, die zum Teil ebenso wie diverse Rechtsanwälte von Rechtsanwalt Dr. Arne-Patrik Heinze persönlich in seinen Kursen zur Examensvorbereitung ausgebildet worden sind. Für innovative juristische Lösungen und individuelle Strategien und außergewöhnliche juristische Argumentationen werden Dr. Heinze & Partner geschätzt, aufgrund derer sind sie erfolgreich. Darin ist die bundesweite Reputation der Kanzlei begründet.

3.

Prüfungsanfechtung mit wissenschaftlicher Reputation

Im Bereich des Prüfungsrechts kommt den Rechtsanwälten Dr. Heinze & Partner bei Prüfungsanfechtungen die Verknüpfung der Rechtsanwaltstätigkeit in der juristischen Praxis mit der wissenschaftlichen Lehr- und Autorentätigkeit des Rechtsanwalts Dr. Arne-Patrik Heinze in der bundesweiten Juristenausbildung in besonderem Maß zugute, wobei auch andere Rechtsanwälte der Kanzlei als Fachautoren aktiv sind. Rechtsanwalt Dr. Arne-Patrik Heinze ist Autor diverser Publikationen in Form juristischer Lehrbücher und Fachaufsätze, an denen sich auch Prüfer und Gerichte insbesondere bei der Bewertung vertretbarer Lösungen im Prüfungsrecht zu orientieren haben. Als Fachdozent und Repetitor hat Herr Rechtsanwalt Dr. Arne-Patrik Heinze zahlreiche Richter, Prüfer sowie Rechtsanwälte ausgebildet. Auch Professoren haben schon in seinen Kursen gesessen. Derzeit ist er im Lehrbereich insbesondere als Dozent im 2. Examen Jura tätig und bietet über das Hanseatische Oberlandesgericht ein Repetitorium im Öffentlichen Recht in der Bucerius Law School in Hamburg an, die als Eliteuniversität für Juristen in Deutschland gilt.

Es zeichnet Dr. Heinze & Partner aus, dass die Fachpublikationen der Rechtsanwälte nicht in wissenschaftlich unbedeutenden Verlagen in unbedeutender Länge zur bloßen Mandantenakquise erfolgen, sondern in renommierten wissenschaftlichen Verlagen für Fachkreise veröffentlicht werden. Damit können sie sicherstellen, dass ihre Rechtsauffassungen in der Rechtsprechung ernsthaft berücksichtigt werden. Aufgrund dieses breiten Wirkungskreises ist es Dr. Heinze & Partner als Spezialisten für Prüfungsrecht möglich, auf ein breites Netzwerk und auf eine überregionale Infrastruktur zurückzugreifen.

Dr. Heinze & Partner sind auf höchstem Niveau fachkompetent für Sie tätig, wollen stets gewinnen und nehmen für sich in Anspruch, auf der Basis der Wissenschaft und der Lehre führend voranzuschreiten.

II.

Prüfungsanfechtung allgemein

Da die Prüfungsämter in nahezu allen Fachbereichen zunehmend spärlich und zum Teil unqualifiziert besetzt sind, während die Abschlussnoten stetig an Bedeutung gewinnen, wird vermehrt eine Prüfungsanfechtung mit einem Rechtsanwalt für Prüfungsrecht in Erwägung gezogen. Das gilt für alle Bereiche wie zum Beispiel für notarielle Fachprüfungenjuristische ExaminaSteuerberaterprüfungen, Prüfungen für Wirtschaftsprüfer, Bachelor- und Masterprüfungen sowie andere Bereiche.

III.

Grundlage der Prüfungsanfechtung

Die Prüfungsanfechtung ist in der Regel ein öffentlich-rechtliches Verfahren, für das möglichst ein Fachanwalt für Verwaltungsrecht, der wie Rechtsanwalt Dr. Arne-Patrik Heinze auf Prüfungsrecht spezialisiert ist, hinzugezogen werden sollte. Verfassungsrechtlich wird eine Prüfungsanfechtung letztlich auf die Berufsfreiheit aus Art. 12 GG, den Gleichbehandlungsgrundsatz aus Art. 3 Abs. 1 GG sowie auf effektiven Rechtsschutz im Sinne des Art. 19 Abs. 4 GG gestützt.

Bei der Prüfungsanfechtung Jura, Prüfungsanfechtung notarielle Fachprüfung und Prüfungsanfechtung Fachanwaltsprüfung geht es regelmäßig darum, gegen Bescheide vorzugehen. Gleiches gilt für die meisten anderen Prüfungen wie Prüfungen für Wirtschaftsprüfer und Steuerberater sowie sonstige Prüfungen. Dabei ist jeweils zunächst zu klären, ob bereits eine Aufsichtsarbeit oder sonstige Einzelleistung als Verwaltungsakt zu qualifizieren ist, oder ob lediglich eine Schlussbescheidung angegriffen wird, bezüglich derer in auszuwählendem Umfang vorgegangen werden kann. Das hängt von der Art der streitgegenständlichen Prüfung ab. Unterschiedlich geregelt ist in den Bundesländern das Erfordernis eines Widerspruchsverfahrens. Im Prüfungsrecht ist im Regelfall zudem ein so genanntes Überdenkungsverfahren – in Bayern Nachprüfungsverfahren genannt – durchzuführen, weil Beurteilungsspielräume bzw. Bewertungsspielräume der Prüfer zu wahren sind. Besonderheiten gelten zum Beispiel auch bei Prüfungsanfechtungen für die Steuerberaterprüfung.

Das jeweilige Verfahren kann auf Klausuren bzw. die mündliche Prüfung erstreckt werden. Bei Prüfungsanfechtungen sind im Wesentlichen zwei Fehlerquellen von Bedeutung – Verfahrensfehler und inhaltliche Fehler. Bezüglich der Verfahrensfehler bestehen zum Teil Rügeobliegenheiten. Es ist die Aufgabe der Rechtsanwälte Dr. Heinze & Partner als Spezialisten für Prüfungsrecht eine Lösung zu entwickeln, um Ihre Prüfungsanfechtung aufgrund formeller oder inhaltlicher Fehler der Prüfungsbehörde zum Erfolg zu führen.

IV.

Fristen im Prüfungsrecht

Entscheidend ist, dass bei einer Prüfungsanfechtung stets alle Fristen beachtet werden. Dabei gibt es in Einzelfällen Remonstrationsfristen, die in Spezialvorschriften geregelt sind. Im Übrigen gibt es Widerspruchsfristen, Klagefristen und sonstige Rechtsmittelfristen. Die Widerspruchsfrist beträgt in der Regel einen Monat, es sei denn, es gibt keine oder eine fehlerhafte Belehrung. Gleiches gilt für die Klagefrist beim Verwaltungsgericht. In weiteren Instanzen gibt es sonstige Rechtsmittelfristen, die ein Rechtsanwalt zu beachten hat. Im Normalfall enthält Ihr Bescheid eine Belehrung mit der maßgeblichen Frist. Auch Gerichtsbeschlüsse und Gerichtsurteile enthalten in der Regel Belehrungen mit Benennung der Frist. Es ist ratsam, sich nicht erst kurz vor Ablauf einer Frist Rechtsrat zu suchen, damit den Rechtsanwälten Dr. Heinze & Partner als Ihren Rechtsanwälten für Prüfungsrecht genügend Zeit bleibt, mit Ihnen eine auf Sie zugeschnittene Strategie zu entwickeln.

V.

Verfahrensfehler und inhaltliche Fehler im Prüfungsrecht

Bei Prüfungsanfechtungen wird insbesondere zwischen formellen und inhaltlichen Fehlern unterschieden.

1.

Formelle Fehler Prüfungsrecht

Formelle Fehler sind im Prüfungsrecht regelmäßig verfahrensbezogen und möglichst frühzeitig zu rügen. Zwar kann die Rügepflicht in einigen Spezialfällen entfallen, jedoch werden derartige Konstellationen oft in einem Gerichtsverfahren enden.

a)

Verspätung bei der Prüfung

Falls Sie zum Beispiel morgens auf dem Weg zur Prüfung mit der Bahn liegenbleiben, sollten Sie schnell handeln und bei Bedarf mittels eines Rechtsanwalts für Prüfungsrecht wie Dr. Arne-Patrik Heinze unmittelbar für einen Einzelraum zur Absolvierung der Prüfung und eine Schreibzeitverlängerung nach dem Eintreffen vor Ort sorgen. Während Sie festsitzen, sollte bereits gehandelt werden.

b)

Änderung der Prüfungsaufgabe in der Prüfung

Häufig wird die Prüfungsaufgabe während einer Klausur geändert. Dann ist grundsätzlich eine Schreibzeitverlängerung in angemessener Höhe zu gewähren. In Extremfällen können diverse Änderungen über eine längere Zeitspanne der Klausur zur Nichtbewertbarkeit der Arbeit führen, so dass Dr. Heinze & Partner als Rechtsanwälte für Prüfungsrecht unter Umständen erreichen können, dass der gesamte Prüfungsdurchgang neu geschrieben werden muss bzw. darf.

c)

Lärm während der Prüfung

Während einer Prüfung störender Lärm muss ebenfalls umgehend gerügt werden. Nur bei Offenkundigkeit des Lärms kann eine (erste) Rüge entbehrlich sein.

d)

Prüfungsunfähigkeit

Eine Prüfungsunfähigkeit ist grundsätzlich im Vorfeld der Prüfung geltend zu machen und sicherheitshalber amtsärztlich feststellen zu lassen – auch dann, wenn eine amtsärztliche Diagnose nicht geboten sein sollte. Ein Abwarten der Ergebnisse mit anschließender Geltendmachung der Prüfungsunfähigkeit ist regelmäßig nicht zulässig. Anderes gilt nur in den seltenen und schwer beweisbaren Fällen nachträglich unerkannter Prüfungsfähigkeit.

e)

Befangenheit im Prüfungsrecht

Eine Befangenheit der Prüfer ist möglichst umgehend zu rügen. Sollte die Befangenheit eines Prüfers bereits im Vorfeld bekannt sein, kann dieser im Vorfeld ausgeschlossen werden. Die Befangenheit kann allerdings auch erst während einer mündlichen Prüfung entstehen. Dann ist es für einen Kandidaten natürlich schwierig, in der Prüfung die Befangenheit zu rügen. Insoweit kann es nach der Rechtsprechung genügen, die Befangenheit im Anschluss an die Prüfung zu rügen. Das hängt allerdings vom Einzelfall ab. Je früher gerügt wird, desto besser ist dies. Um Fehler zu vermeiden, sollten Sie die Rechtsanwälte Dr. Heinze & Partner als Rechtsanwälte für Prüfungsanfechtungen möglichst frühzeitig hinzuziehen.

2.

Materielle Fehler im Prüfungsrecht

Die inhaltlichen Bewertungsfehler werden juristisch auch materielle Bewertungsfehler genannt. Es gibt einige typische Fehler der Prüfungsbehörden, die wir als Spezialisten für Prüfungsanfechtung regelmäßig rügen können.

a)

Gegenstand der Bewertung im Prüfungsrecht

Es ist bei einer Prüfungsanfechtung jeweils genau zu prüfen, welche Anmerkungen eines Prüfers überhaupt Gegenstand der Bewertung sind.

b)

Bewertungsgrundlage und Erwartungshorizont bei Prüfungsanfechtungen

Damit der Prüfling seine Berufsfreiheit aus Art. 12 GG voll zur Geltung bringen kann, bedarf es eines klar offengelegten Erwartungs- und Bewertungshorizonts, wenngleich darauf kein konkreter Anspruch in einer bestimmten Form besteht. Die Bewertung muss aber anhand einer Erwartung nachvollziehbar und begründet worden sein. Hypothetische Erwägungen der Prüfer sind unzulässig.

c)

Vertretbarkeitskontrolle

Vertretbare Lösungen dürfen nicht negativ bewertet werden. Das gilt vor allem, wenn die vertretbare Lösung mittels Rechtsprechung bzw. Fachliteratur belegbar ist. Die Rechtsanwälte Dr. Heinze & Partner decken häufig Widersprüche zwischen dem Ausgangsvotum und dem Überdenkungsvotum eines Prüfers auf. Das ist ihnen oft aber nur möglich, weil sie nicht nur Spezialisten für Prüfungsrecht sind, sondern aufgrund ihrer Publikationstätigkeit und der Lehrtätigkeit des Rechtsanwalts Dr. Arne-Patrik Heinze auf wissenschaftlichem Niveau arbeiten können und bei den Behörden sowie den Gerichten eine entsprechende fachliche Reputation haben.

Wissenschaft

& Publikationen

Das Fachwissen der Kanzlei Dr. Heinze und Partner spiegelt die qualitativ hochwertige Publikationsliste unserer Rechtsanwälte wieder.
Publizierte Aufsätze, Fachbeiträge und Bücher sowie die Dozententätig insbesondere von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht Dr. Arne-Patrik Heinze verdeutlichen die wissenschaftliche Herangehensweise an rechtliche Aufgabenstellungen. Wir denken neue juristische Wege auf Grundlage profunder Kenntnisse und praktischer Erfahrung, was in zahlreichen Erfolgen für unsere Mandantschaft Ausdruck findet.
Rechtsgebiet

Öffentliches Recht

Zu den Tätigkeitsschwerpunkten der Rechtsanwälte Dr. Heinze & Partner zählen auch Verfassungsbeschwerden und Öffentliches Baurecht. Außerdem bearbeitetm wir Mandate im Europarecht und vertreten Sie zum Beispiel in den Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR).
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Rechtsgebiet

Studienplatzklage

Dr. Heinze & Partner sind unter anderem auf die Studienplatzklage spezialisiert, die manchmal auch Studienklage genannt wird. Dr. Heinze & Partner führen Studienplatzklagen bundesweit in allen Studiengängen durch. Die Einbindung europarechtlicher und verfassungsrechtlicher Expertise kann Ihre Chancen im Rahmen der Studienplatzklage erhöhen.
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