Die Rechtsanwälte Dr. Heinze & Partner als Rechtsanwälte für Prüfungsrecht waren im Rahmen einer Prüfungsanfechtung an der Universität Hamburg erfolgreich. Sie konnten darlegen, dass der Mandant zum Zeitpunkt der Prüfung unerkannt prüfungsunfähig (unerkannte Prüfungsunfähigkeit) war, so dass ein Vergleich zur Wiederholung der Prüfung geschlossen wurde.