Die auf Prüfungsrecht spezialisierten Rechtsanwälte Dr. Heinze & Partner haben für ihre Mandantschaft erneut eine Steuerberaterprüfung erfolgreich angefochten. Die Mandantin war nicht zur mündlichen Prüfung zugelassen worden. Dr. Heinze & Partner haben im Gerichtsverfahren mit dezidierten wissenschaftlichen Ausführungen Bewertungsfehler der Prüfer aufgedeckt. Die Mandantin darf eine Klausur erneut anfertigen.