Der Rechtsanwalt für Prüfungsrecht Dr. Arne-Patrik Heinze hat in einem Verfahren gegen die EuroFH (Europäische Fernhochschule) in Hamburg einen herausragenden Vergleich erzielt. Angegriffen wurde der zweite Prüfungsversuch, wobei Dr. Heinze & Kollegen Verfahrensfehler und Bewertungsfehler geltend gemacht haben. Die EuroFH muss der Kandidatin kostenlos den zweiten Prüfungsversuch neu gewähren und diesbezüglich eine doppelte Schreibzeit sowie aktuelle Unterlagen zur Verfügung stellen. Außerdem trägt die EuroFH die gesamten Kosten des Verfahrens.