Der Nichtbestehensbescheid und der Exmatrikulationsbescheid gegen unseren Mandanten wurden aufgehoben, so dass das Studium BWL fortgesetzt werden darf. Da nicht nur die Bescheidungen als solche mangels Erfüllung der Voraussetzungen rechtswidrig waren, sondern auch die universitäre Satzung nichtig ist, sind sogar alle bisherigen Prüfungsversuche ungültig, so dass die maßgebliche Prüfung als Erstversuch neu absolviert werden darf.