Beim Gemeinsamen Prüfungsamt der Länder Hamburg, Schleswig-Holstein und Bremen wurde am Tag der ersten Klausur Öffentliches Recht zunächst der Sachverhalt der zweiten Klausur Öffentliches Recht für den nächsten Tag ausgeteilt und anschließend wieder eingesammelt – das übliche Organisationschaos. Am nächsten Tag wurde dann eine andere Klausur (Urteilsklausur) ausgegeben, deren Konstellation Rechtsanwalt Dr. Arne-Patrik Heinze in seinem Kurs vollumfänglich besprochen hatte. Es ging um eine baurechtliche Konstellation mit Beiladung, Abstandsflächen sowie um Fristen- und Wiedereinsetzungsprobleme. Die hamburgische Bauordnung wurde abgedruckt.
Prüfungsrechtlich sind mehrere Aspekte interessant. Einerseits wird beim norddeutschen GPA regelmäßig hamburgisches Recht abgedruckt. Dies ist im Hinblick auf Art. 3 Abs. 1 GG für Kandidaten aus Schleswig-Holstein und Bremen nicht unproblematisch. Außerdem bleibt abzuwarten, ob die ursprünglich verfrüht fehlerhaft ausgegebene Klausur parallel anderswo ausgegeben wurde oder zeitnah ausgegeben wird, so dass insoweit eine Klausur ausgegeben worden wurde bzw. würde, die aufgrund des Informationsflusses unter den Referendaren zwischen den Bundesländern bekannt war bzw. ist. Darüber hinaus verwundert es schon sehr, dass Klausuren des Folgetages offenbar frei zugänglich für die Aufsichtspersonen herumliegen, denn gerade nach dem Skandal im Prüfungsamt Niedersachsen sollte eine Sensibilisierung für Missbrauch gegeben sein.