Rechtsanwalt Dr. Arne-Patrik Heinze als Rechtsanwalt für Prüfungsrecht hat ein Verfahren im Prüfungsrecht (2. Examen Jura) bis zum EGMR (Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte) getrieben. Da sogar das Bundesverfassungsgericht die Berufsfreiheit aus Art. 12 Abs. 1 GG und den effektiven Rechtsschutz aus Art. 19 Abs. 4 GG nicht hinreichend beachtet hatte, war ein Antrag beim EGMR geboten. Es wäre nicht das erste Mal, dass der EGMR konträr zum Bundesverfassungsgericht entscheidet. Rechtsanwälte Dr. Heinze & Partner gehen bei Prüfungsanfechtungen neue Wege und sind stets in der Lage, derart zu argumentieren, dass eine Fortentwicklung der Rechtsprechung möglich ist.