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Rechtsanwälte Dr. Heinze & Partner

Gleichwertigkeitsprüfung

Gleichwertigkeitsprüfung - Anerkennung ausländischer Abschlüsse in Deutschland

Eng mit dem Prüfungsrecht verknüpft ist auch die Frage nach der Anerkennung eines Schulabschlusses bzw. Studienabschlusses. Rechtsanwalt Dr. Arne-Patrik Heinze ist auf Prüfungsrecht spezialisiert und wird Sie bei der Anerkennung der Gleichwertigkeit bzw. bei der Anfechtung der Gleichwertigkeitsprüfung kompetent beraten.

A.

Prüfungsrecht: Nachweis eines ausländischen Abschlusses

Mit einem Berufsabschluss weisen Sie spezielle Kenntnisse auf einem Gebiet nach, die als unerlässlich für darauf aufbauende Ausbildungsetappen und Berufstätigkeiten gelten. Es kann allerdings passieren, dass Ihr Abschluss aus dem Ausland formal nicht als ausreichend erachtet wird, um die Berufsausbildung oder ein Studium durchzuführen bzw. mit der Berufstätigkeit zu beginnen. Das bedeutet aber nicht, dass Sie ein Ausbildungsdefizit in diesem Bereich haben. Ihr Abschluss kann durchaus gleichwertig sein und möglicherweise auf dem Rechtsweg als gleichwertig anerkannt werden – Rechtsanwälte Dr. Heinze & Partner helfen Ihnen gerne bei der Anerkennung.

B.

Prüfungsanfechtung Gleichwertigkeitsprüfung

Gleichwertigkeitsprüfungen werden von Behörden bzw. Handelskammern häufig durchgeführt, wenn es darum geht, ausländische Studien- oder Hochschulabschlüsse anzuerkennen. Doch auch zwischen den einzelnen Bundesländern oder Bildungsinstitutionen kann es Unterschiede in der Berufsausbildung und damit auch der Anerkennung eines Abschlusses aus dem Ausland geben. Beurteilungsspielräume der Behörden bestehen nicht, so dass die Gleichwertigkeit vollständig gerichtlich überprüfbar ist.

Insgesamt handelt es sich um einen komplexen juristischen Bereich, in dem unter Umständen europarechtliche Aspekte zu berücksichtigen sind. Die Rechtsprechung des Gerichtshofes der Europäischen Union in diesen Fragen und vor allem auch die Reaktionen der deutschen Gerichte behalten die Rechtsanwälte Dr. Heinze & Partner für Sie stets im Blick.