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Symbolbild für die Anfechtung ein Prüfung im Studium der Medizin durch einen Rechtsanwalt
Rechtsanwälte Dr. Heinze & Partner

Prüfungsanfechtung Medizin

Prüfung im Medizinstudium anfechten

Im Fachbereich Medizin vertreten die Rechtsanwälte Dr. Heinze & Partner Sie in einer Prüfungsanfechtung. Bei der Bewertung einer Prüfung im Fachbereich Medizin können verschiedene Fehlerquellen wie zum Beispiel eine fehlerhafte Aufgabenstellung im Rahmen der schriftlichen oder der praktischen Prüfung aufgedeckt werden. Denkbar sind auch Formfehler oder inhaltliche Bewertungsfehler.

A.

Prüfungsanfechtung Medizin schriftliche Prüfung

Im Fachbereich Medizin besteht der schriftliche Teil der Prüfung aus Multiple-Choice Aufgaben. Bei dieser Aufgabenstellung haben die Prüfer im Gegensatz zu den sonstigen schriftlichen Prüfungen wenig Spielraum. Daher ist bei der Prüfungsanfechtung des schriftlichen Teils vor allem die Art und Weise der Aufgabenstellungen maßgeblich.

Die Fragen dürfen nicht zweideutig gestellt werden. Die Prüfungsfragen müssen bei einer Prüfung Medizin klar und unmissverständlich formuliert sein. Außerdem müssen die Kommissionen zur Erstellung der Prüfungsaufgaben ordnungsgemäß besetzt und fachkompetent sein. Darüber hinaus sind absolute und relative Bestehensgrenzen zu beachten und aufeinander aufbauende Fragen rechtlich angreifbar. Im Übrigen gelten die allgemeinen gesetzlichen Vorgaben zum formalen Ablauf einer Prüfung.

Eine für die Prüfungsanfechtung Medizin weitere besondere Fehlerquelle kann die Auswertung der Prüfung sein. In der Regel werden Multiple-Choice Prüfungen mittels automatischer Korrektur korrigiert. Bei der Auswertung können Fehler unterlaufen.

Die Spezialisten für eine Prüfungsanfechtung Rechtsanwälte Dr. Heinze & Partner haben eine juristisch wissenschaftliche Expertise und führen Ihre Prüfungsanfechtung für Sie.

B.

Prüfungsanfechtung Medizin praktische Prüfung

Bei der praktischen Prüfung Medizin haben die Prüfer mehr Bewertungsspielraum als bei der schriftlichen Multiple-Choice Prüfung. Es können sich materielle Bewertungsfehler oder Formfehler ergeben. Ein Formfehler ist beispielsweise gegeben, wenn ein Prüfer keine hinreichenden Fachkenntnisse hat. Weitere Fehler können anzügliche Bemerkungen eines Prüfers oder eine herablassende Behandlung bei schlechter Bewertung sein. Die Rechtsanwälte Dr. Heinze & Partner beraten Sie fachkompetent.