Rechtsanwälte Dr. Heinze und Partner – Fachanwalt für Verwaltungsrecht
Rechtsanwälte für Prüfungsanfechtungen
Herzlich willkommen bei den Rechtsanwälten Dr. Heinze & Partner mit ihren Kanzleistandorten Hamburg und Berlin in Deutschland sowie Wollerau bei Zürich in der Schweiz. Die spezialisierte Sozietät Dr. Heinze & Partner ist organisch und fachkompetent gewachsen, da der Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht Dr. Arne-Patrik Heinze bereits Jahre vor Gründung der Kanzlei Dr. Heinze & Partner über Jahre im Prüfungsrecht als Rechtsanwalt agiert hat und auch der Partner Rechtsanwalt Henning Heinze bereits zuvor als Rechtsanwalt im Prüfungsrecht tätig war. Rechtsanwalt Dr. Arne-Patrik Heinze ist Fachanwalt für Verwaltungsrecht. Unsere Tätigkeitsschwerpunkte sind unter anderem Prüfungsanfechtungen, Studienplatzklagen und Verfassungsbeschwerden.
I. Prüfungsanfechtungen mit den Rechtsanwälten Dr. Heinze & Partner
Insbesondere in den Bereichen Prüfungsrecht, Studienplatzklage und der Verfassungsbeschwerde sind die Rechtsanwälte Dr. Heinze & Partner im Hinblick auf höchste Qualitätsmaßstäbe, die auf wissenschaftliche Publikationen in renommierten fachwissenschaftlichen Verlagen zurückzuführen sind, eine der bundesweit agierenden Kanzleien. Rechtsanwalt Dr. Arne-Patrik Heinze verknüpft jahrelange erfolgreiche praktische Erfahrung mit Lehre und Wissenschaft. Er vereint umfassende Publikationen mit bundesweiter Lehrerfahrung sowie Wirtschafts- und Verhandlungserfahrung als ehemaliger Geschäftsführer der BeckAkademie (Verlag C.H. Beck) und vertritt Sie vor allen Verwaltungsgerichten, Oberverwaltungsgerichten bzw. Verwaltungsgerichtshöfen und dem Bundesverwaltungsgericht sowie dem Bundesverfassungsgericht und dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR). Rechtsanwalt Dr. Arne-Patrik Heinze begleitet Mandanten auch bei Verfassungsbeschwerden beim Bundesverfassungsgericht als dem höchsten deutschen Gericht auch aktuell in mehreren Verfahren. Dr. Heinze & Partner können Ihre Verfahren im Prüfungsrecht bei Bedarf also sogar bis zum Bundesverfassungsgericht oder zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) begleiten. Vor Finanzgerichten und Zivilgerichten vertreten Dr. Heinze & Partner Sie ausschließlich bei Prüfungsanfechtungen. Auch beim Bundesfinanzhof waren Dr. Heinze & Partner im Prüfungsrecht bereits erfolgreich. Gelegentlich behaupten Kollegen, mediale Präsenz sei Effekthascherei oder Ähnliches.
Soweit Dr. Heinze & Partner in seriösen Medien wie zum Beispiel dem Deutschlandfunk oder dem NDR zitiert werden bzw. Interviews geben, ist das keine Effekthascherei. Zwar sind auch die Anwälte der Kanzlei Dr. Heinze & Partner – wie alle Menschen – nicht uneitel, jedoch tragen Statements in Medien auch zur rechtlichen Aufklärung der Gesellschaft bei und können zu grundlegenden Veränderungen führen. Wenn es Kolleginnen und Kollegen gibt, die Wissenschaftlichkeit für sich in Anspruch nehmen und Medienstatements reißerisch verurteilen, sind dies nicht selten diejenigen, die sich einerseits darüber ärgern, dass sie nicht gefragt werden, und andererseits in besonderem Maß von den Homepages der Kanzlei Dr. Heinze & Partner abschreiben. Wer sich mit einer wissenschaftlichen Bearbeitungsweise schmückt, sollte mehrere Bücher und Aufsätze in juristischen Fachverlagen publiziert und Erfahrung in der Lehre der juristischen Vorbereitung auf die Staatsprüfungen haben. Fragen Sie bei der Wahl Ihres Rechtsanwalts einfach im Vorfeld, welche Bücher und Aufsätze er geschrieben und wie viele Juristen er ausgebildet hat – an der Antwort werden Sie erkennen, ob er tatsächlich wissenschaftlich arbeitet oder dies nur unseriös behauptet. Vergleichen Sie und bedenken Sie, dass ein Rechtsanwalt, der sich nicht selbst präsentieren kann, auch Ihr Mandat nicht mit einem Siegergen vertreten wird. Der namensgebende Partner der Kanzlei Dr. Heinze & Partner ist Autor diverser Fachbücher und Aufsätze sowie als Dozent in der Vorbereitung auf juristischen Staatsprüfungen tätig. Dr. Heinze & Partner vereinen wissenschaftliche Fachkompetenz mit medialer Präsenz. Zu Prüfungsanfechtung:
1. Prüfungsanfechtung bundesweit
Die Rechtsanwälte Dr. Heinze & Partner führen Prüfungsanfechtungen bundesweit durch. Sollte es in Ihrem Verfahren zu mündlichen Verhandlungen oder zu einem Ortstermin kommen, reisen die Rechtsanwälte der Sozietät Dr. Heinze & Partner für Sie nach Berlin, München, Köln, Münster, Düsseldorf, Kiel, Tübingen, Heidelberg, Hannover oder Frankfurt, um nur einige Beispiele zu nennen. Ansässig sind Dr. Heinze & Partner in zentraler Lage in Hamburg sowie in der Schweiz in Wollerau bei Zürich. Als Spezialisten für Prüfungsrecht zeichnen Dr. Heinze & Partner sich durch eine effiziente und problemorientierte Erarbeitung juristischer Lösungen Ihrer Rechtsprobleme aus.
2. Prüfungsrecht nicht als Massenprodukt
Zunächst ist es das Anliegen der Rechtsanwälte Dr. Heinze & Partner, Ihre Prüfungsanfechtung nicht als Massenprodukt mit einer billigen Standardlösung anzugehen. Es geht ihnen darum, die Besonderheiten gerade Ihrer Prüfungsanfechtung herauszuarbeiten, um auf dieser Grundlage eine Strategie sowohl im außergerichtlichen als auch im gerichtlichen Verfahren zu entwickeln. Jede Prüfungsanfechtung ist individuell gelagert und Ihre Betreuung erfordert von den Rechtsanwälten Dr. Heinze & Partner als Rechtsanwälten für Prüfungsrecht einen individuellen Beratungs- und Aktionsaufwand. Wir wollen gewinnen. Dazu brauchen wir wissenschaftlichen Hintergrund. Prüfungsanfechtungen werden bei den Rechtsanwälten Dr. Heinze & Partner professionell, zügig und fachkompetent bearbeitet. Sie repetieren nicht nur, was irgendwann irgendein Gericht einmal geschrieben hat. Sie entwickeln auf wissenschaftlicher Basis neue Ansätze und sind dadurch in der Lage, die Gerichte zum Umdenken zu bewegen. Bei den Gerichten sitzen schließlich auch lediglich Juristen, die zum Teil ebenso wie diverse Rechtsanwälte von Rechtsanwalt Dr. Arne-Patrik Heinze persönlich in seinen Kursen zur Examensvorbereitung ausgebildet worden sind. Für innovative juristische Lösungen und individuelle Strategien und außergewöhnliche juristische Argumentationen werden Dr. Heinze & Partner geschätzt, aufgrund derer sind sie erfolgreich und in ihnen ist ihre bundesweite Reputation begründet.
3. Prüfungsanfechtung mit wissenschaftlicher Reputation
Im Bereich des Prüfungsrechts kommt den Rechtsanwälten Dr. Heinze & Partner bei Prüfungsanfechtungen die Verknüpfung der Rechtsanwaltstätigkeit in der juristischen Praxis mit der wissenschaftlichen Lehr- und Autorentätigkeit des Rechtsanwalts Dr. Arne-Patrik Heinze in der bundesweiten Juristenausbildung in besonderem Maß zugute. Rechtsanwalt Dr. Arne-Patrik Heinze ist Autor diverser Publikationen in Form juristischer Lehrbücher und Fachaufsätze, an denen sich auch Prüfer und Gerichte insbesondere bei der Bewertung vertretbarer Lösungen im Prüfungsrecht zu orientieren haben. Als Fachdozent und Repetitor hat Herr Rechtsanwalt Dr. Arne-Patrik Heinze zahlreiche Richter, Prüfer sowie Rechtsanwälte ausgebildet. Auch Professoren haben schon in seinen Kursen gesessen. Derzeit ist er insbesondere als Dozent im 2. Examen Jura tätig und bietet unter anderem ein Repetitorium im Öffentlichen Recht für Studierende der Bucerius Law School in Hamburg an, die als Eliteuniversität für Juristen in Deutschland gilt.
Es zeichnet Dr. Heinze & Partner aus, dass ihre Fachpublikationen nicht in wissenschaftlich unbedeutenden Verlagen in unbedeutender Länge zur bloßen Mandantenakquise erfolgen, sondern in renommierten wissenschaftlichen Verlagen für Fachkreise veröffentlicht werden. Damit können sie sicherstellen, dass ihre Rechtsauffassungen in der Rechtsprechung ernsthaft berücksichtigt werden. Aufgrund dieses breiten Wirkungskreises ist es Dr. Heinze & Partner als Spezialisten für Prüfungsrecht möglich, auf ein breites Netzwerk und auf eine überregionale Infrastruktur zurückzugreifen. Dadurch, dass Herr Rechtsanwalt Dr. Arne-Patrik Heinze heutige Fachanwälte für Öffentliches Recht sowie Vertreter der Behörden bzw. öffentlich-rechtlichen Rechtsträger und somit Ihre Gegner in Prozessen selbst ausgebildet hat und in Wissenschaft sowie Lehre aktiv ist, sind uns auch neueste rechtliche Entwicklungen frühzeitig bekannt. Das führt dazu, dass Dr. Heinze & Partner auf höchstem Niveau fachkompetent für Sie tätig werden können. Sie wollen stets gewinnen und nehmen für sich in Anspruch, auf der Basis der Wissenschaft und der Lehre führend voranzuschreiten.
II. Prüfungsanfechtung allgemein
Da die Prüfungsämter in nahezu allen Fachbereichen zunehmend spärlich und zum Teil unqualifiziert besetzt sind, während die Abschlussnoten stetig an Bedeutung gewinnen, wird vermehrt eine Prüfungsanfechtung mit einem Rechtsanwalt für Prüfungsrecht in Erwägung gezogen. Das gilt für alle Bereiche wie zum Beispiel für notarielle Fachprüfungen, juristische Examina, Steuerberaterprüfungen, Prüfungen für Wirtschaftsprüfer, verkürzte Wirtschaftsprüferprüfungen und andere Bereiche.
III. Grundlage der Prüfungsanfechtung
Die Prüfungsanfechtung ist in der Regel ein öffentlich-rechtliches Verfahren, für das möglichst ein Fachanwalt für Verwaltungsrecht, der wie Rechtsanwalt Dr. Arne-Patrik Heinze auf Prüfungsrecht spezialisiert ist, hinzugezogen werden sollte. Verfassungsrechtlich wird eine Prüfungsanfechtung letztlich auf die Berufsfreiheit aus Art. 12 GG, den Gleichbehandlungsgrundsatz aus Art. 3 Abs. 1 GG sowie auf effektiven Rechtsschutz im Sinne des Art. 19 Abs. 4 GG gestützt.
Bei Prüfungsanfechtungen Jura, Prüfungsanfechtungen notarielle Fachprüfung und Prüfungsanfechtungen Fachanwaltsprüfung geht es regelmäßig darum, gegen Bescheide vorzugehen. Gleiches gilt für die meisten anderen Prüfungen wie Prüfungen für Wirtschaftsprüfer und Steuerberater sowie sonstige Prüfungen. Dabei ist jeweils zunächst zu klären, ob bereits eine Aufsichtsarbeit oder sonstige Einzelleistung als Verwaltungsakt zu qualifizieren ist, oder ob lediglich eine Schlussbescheidung angegriffen wird, bezüglich derer in auszuwählendem Umfang vorgegangen werden kann. Das hängt von der Art der streitgegenständlichen Prüfung ab. Unterschiedlich geregelt ist in den Bundesländern das Erfordernis eines Widerspruchsverfahrens. Im Prüfungsrecht ist im Regelfall zudem ein so genanntes Überdenkungsverfahren – in Bayern Nachprüfungsverfahren genannt – durchzuführen, weil Beurteilungsspielräume bzw. Bewertungsspielräume der Prüfer zu wahren sind. Besonderheiten gelten zum Beispiel auch bei Prüfungsanfechtungen für die Steuerberaterprüfung.
Das jeweilige Verfahren kann auf Klausuren bzw. die mündliche Prüfung erstreckt werden. Bei Prüfungsanfechtungen sind im Wesentlichen zwei Fehlerquellen von Bedeutung – Verfahrensfehler und inhaltliche Fehler. Bezüglich der Verfahrensfehler bestehen zum Teil Rügeobliegenheiten. Es ist die Aufgabe der Rechtsanwälte Dr. Heinze & Partner als Spezialisten für Prüfungsrecht eine Lösung zu entwickeln, um Ihre Prüfungsanfechtung aufgrund formeller oder inhaltlicher Fehler der Prüfungsbehörde zum Erfolg zu führen.
IV. Fristen im Prüfungsrecht
Entscheidend ist, dass bei einer Prüfungsanfechtung stets alle Fristen beachtet werden. Dabei gibt es in Einzelfällen Remonstrationsfristen, die in Spezialvorschriften geregelt sind. Im Übrigen gibt es Widerspruchsfristen, Klagefristen und sonstige Rechtsmittelfristen. Die Widerspruchsfrist beträgt in der Regel einen Monat, es sei denn, es gibt keine oder eine fehlerhafte Belehrung. Gleiches gilt für die Klagefrist beim Verwaltungsgericht. In weiteren Instanzen gibt es sonstige Rechtsmittelfristen, die ein Rechtsanwalt zu beachten hat. Im Normalfall enthält Ihr Bescheid eine Belehrung mit der maßgeblichen Frist. Auch Gerichtsbeschlüsse und Gerichtsurteile enthalten in der Regel Belehrungen mit Benennung der Frist. Es ist ratsam, sich nicht erst kurz vor Ablauf einer Frist Rechtsrat zu suchen, damit den Rechtsanwälten Dr. Heinze & Partner als Ihren Rechtsanwälten für Prüfungsrecht genügend Zeit bleibt, mit Ihnen eine auf Sie zugeschnittene Strategie zu entwickeln.
V. Verfahrensfehler und inhaltliche Fehler im Prüfungsrecht
Bei Prüfungsanfechtungen wird insbesondere zwischen formellen und inhaltlichen Fehlern unterschieden.
1. Formelle Fehler Prüfungsrecht
Formelle Fehler sind im Prüfungsrecht regelmäßig verfahrensbezogen und möglichst frühzeitig zu rügen. Zwar kann die Rügepflicht in einigen Spezialfällen entfallen, jedoch werden derartige Konstellationen oft in einem Gerichtsverfahren enden.
a) Verspätung bei der Prüfung
Falls Sie zum Beispiel morgens auf dem Weg zur Prüfung mit der Bahn liegenbleiben, sollten Sie schnell handeln und bei Bedarf mittels eines Rechtsanwalts für Prüfungsrecht wie Dr. Arne-Patrik Heinze unmittelbar für einen Einzelraum zur Absolvierung der Prüfung und eine Schreibzeitverlängerung nach dem Eintreffen vor Ort sorgen. Während Sie festsitzen, sollte bereits gehandelt werden.
b) Änderung der Prüfungsaufgabe in der Prüfung
Häufig wird die Prüfungsaufgabe während einer Klausur geändert. Dann ist grundsätzlich eine Schreibzeitverlängerung in angemessener Höhe zu gewähren. In Extremfällen können diverse Änderungen über eine längere Zeitspanne der Klausur zur Nichtbewertbarkeit der Arbeit führen, so dass Dr. Heinze & Partner als Rechtsanwälte für Prüfungsrecht unter Umständen erreichen können, dass der gesamte Prüfungsdurchgang neu geschrieben werden muss bzw. darf.
c) Lärm während der Prüfung
Während einer Prüfung störender Lärm muss ebenfalls umgehend gerügt werden. Nur bei Offenkundigkeit des Lärms kann eine (erste) Rüge entbehrlich sein.
d) Prüfungsunfähigkeit
Eine Prüfungsunfähigkeit ist grundsätzlich im Vorfeld der Prüfung geltend zu machen und sicherheitshalber amtsärztlich feststellen zu lassen – auch dann, wenn eine amtsärztliche Diagnose nicht geboten sein sollte. Ein Abwarten der Ergebnisse mit anschließender Geltendmachung der Prüfungsunfähigkeit ist regelmäßig nicht zulässig. Anderes gilt nur in den seltenen und schwer beweisbaren Fällen nachträglich unerkannter Prüfungsfähigkeit.
e) Befangenheit im Prüfungsrecht
Eine Befangenheit der Prüfer ist möglichst umgehend zu rügen. Sollte die Befangenheit eines Prüfers bereits im Vorfeld bekannt sein, kann dieser im Vorfeld ausgeschlossen werden. Die Befangenheit kann allerdings auch erst während einer mündlichen Prüfung entstehen. Dann ist es für einen Kandidaten natürlich schwierig, in der Prüfung die Befangenheit zu rügen. Insoweit kann es nach der Rechtsprechung genügen, die Befangenheit im Anschluss an die Prüfung zu rügen. Das hängt allerdings vom Einzelfall ab. Je früher gerügt wird, desto besser ist dies. Um Fehler zu vermeiden, sollten Sie die Rechtsanwälte Dr. Heinze & Partner als Rechtsanwälte für Prüfungsanfechtungen möglichst frühzeitig hinzuziehen.
2. Materielle Fehler im Prüfungsrecht
Die inhaltlichen Bewertungsfehler werden juristisch auch materielle Bewertungsfehler genannt. Es gibt einige typische Fehler der Prüfungsbehörden, die wir als Spezialisten für Prüfungsanfechtung regelmäßig rügen können.
a) Gegenstand der Bewertung im Prüfungsrecht
Es ist bei einer Prüfungsanfechtung jeweils genau zu prüfen, welche Anmerkungen eines Prüfers überhaupt Gegenstand der Bewertung sind.
b) Bewertungsgrundlage und Erwartungshorizont bei Prüfungsanfechtungen
Damit der Prüfling seine Berufsfreiheit aus Art. 12 GG voll zur Geltung bringen kann, bedarf es eines klar offengelegten Erwartungs- und Bewertungshorizonts. Dazu sind die Leistungen des Prüflings in Relation zu stellen. Hypothetische Erwägungen der Prüfer sind unzulässig.
c) Vertretbarkeitskontrolle
Vertretbare Lösungen dürfen nicht negativ bewertet werden. Das gilt vor allem, wenn die vertretbare Lösung mittels Rechtsprechung bzw. Fachliteratur belegbar ist. Die Rechtsanwälte Dr. Heinze & Partner decken häufig Widersprüche zwischen dem Ausgangsvotum und dem Überdenkungsvotum eines Prüfers auf. Das ist ihnen oft aber nur möglich, weil sie nicht nur Spezialisten für Prüfungsrecht sind, sondern aufgrund ihrer Publikationstätigkeit und der Lehrtätigkeit des Rechtsanwalts Dr. Arne-Patrik Heinze auf wissenschaftlichem Niveau arbeiten können und bei den Behörden sowie den Gerichten eine entsprechende fachliche Reputation haben.