
Nichtversetzung anfechten: rechtliche Möglichkeiten für Schüler und Eltern bei Versetzung und Zeugnis
Eine Nichtversetzung ist für viele Eltern und Schüler eine akute Belastungssituation. Mit dem Schulzeugnis steht oft kurzfristig fest, dass die Versetzung nicht erreicht wurde und damit wichtige Fragen zu Klasse, Jahrgangsstufe und weiterem Bildungsweg offen sind. Soweit Sie Zweifel an dem schulischen Entscheid haben, können Sie diesen rechtlich überprüfen lassen und die Nichtversetzung anfechten. Maßgeblich ist dabei die rechtlich präzise Einordnung des Entscheids: Geht es um eine Einzelnote, das Zeugnis oder die Versetzungsentscheidung? Welcher Rechtsbehelf ist nach der konkreten Rechtslage statthaft?
Wir unterstützen Familien bundesweit bei der Anfechtung schulrechtlicher Entscheidungen, die erheblichen Einfluss auf die weitere Schullaufbahn haben. Dazu gehört die Nichtversetzung ebenso wie die Nicht-Zulassung zu einem Abschluss. Unsere Prüfung erfolgt fristenorientiert, auf schulrechtlichen die Versetzungsregeln des jeweiligen Bundeslandes gestützt und sie ist auf die konkrete schulische Situation ausgerichtet.
Ihr Kind ist von der Nichtversetzung in die nächste Klassenstufe betroffen?
Lassen Sie uns die Versetzungsentscheidung rechtlich einordnen und prüfen, welcher Rechtsbehelf eröffnet ist. Wir klären kurzfristig, ob ein Widerspruch, eine Klage bzw. einstweiliger Rechtsschutz als verfahrensrechtliche Möglichkeit in Betracht kommen. Maßgeblich sind die Versetzungsregeln Ihres Bundeslandes, die konkrete Notenkonstellation und die verfügbaren schulischen Unterlagen.
Inhaltsübersicht
Versetzung trotz schlechter Noten: So kann eine Prüfungsanfechtung helfen
Die Nichtversetzung stellt keinen bloßen pädagogischen Hinweis dar, sondern einen schulischen Entscheid mit rechtlicher Wirkung. In vielen Konstellationen handelt es sich um einen Verwaltungsakt, gegen den – je nach Bundesland – ein Widerspruchsverfahren und anschließend eine gerichtliche Überprüfung in Betracht kommt. Die rechtliche Einordnung basiert auf den konkreten Versetzungsregeln, den Leistungsanforderungen der jeweiligen Schulform sowie den Umständen des Einzelfalles.
Für die rechtliche Bewertung ist zu unterscheiden, ob eine verbindliche Entscheidung über das Nichterreichen der Versetzungsanforderungen getroffen wurde oder ob lediglich Hinweise ohne unmittelbare Rechtswirkung gegeben sind. Eine Nichtversetzung kann Auswirkungen auf den weiteren Schulabschluss, den Übergang in die Oberstufe oder die Teilnahme an einer Abiturprüfung haben. Somit entsteht oft bereits nach dem Halbjahreszeugnis oder Jahreszeugnis ein erhöhter Klärungsbedarf innerhalb einer kurzen Frist.
Nicht anfechtbar: Unverbindliche Empfehlungen, Hinweise zur Mitarbeit, zum Sozialverhalten, Förderhinweise oder sonstige Mitteilungen ohne unmittelbare Rechtswirkung, wenngleich es ausnahmsweise rechtliche Möglichkeiten außerhalb einer Anfechtung geben kann.
Anfechtbar: Förmliche Entscheidung im Zeugnis oder in einem Bescheid, dass die Versetzungsanforderungen nicht erfüllt sind und die Klassenstufe wiederholt werden muss.
Einzelnote, Zeugnis und Versetzungsentscheidung richtig einordnen
Die Berechtigung, die nächsthöhere Klassenstufe zu besuchen, erhält der Schüler mit einem Zeugnis, durch das bewiesen wird, dass er den bisherigen Anforderungen gerecht wurde. Sollten die bisherigen Leistungen allerdings nicht als ausreichend eingestuft werden, wird in der Zeugniskonferenz auch besprochen, ob eine Versetzung in der Schule trotzdem stattfinden sollte.
Für die rechtliche Einordnung ist zu unterscheiden, auf welcher Ebene der mit dem schulischen Entscheid angesetzt wird und welche Bewertung für die Versetzungsentscheidung rechtliche Bedeutung hat.
Warum nicht jede schlechte Note isoliert angegriffen wird
Rechtlich ist zwischen der Einzelnote – beispielsweise der Bewertung einer Klassenarbeit, einer Klausur, eines Tests oder einer mündlichen Leistung –, der Zeugnisnote als zusammenfassender Bewertung und der Versetzungsentscheidung als verbindlichem Entscheid über das Aufrücken zu unterscheiden. Eine Schulnotenanfechtung richtet sich in der Praxis regelmäßig nicht isoliert gegen eine einzelne Bewertung, sondern gegen die versetzungsrelevante Gesamtkonstellation.
Entscheidend ist, ob eine Korrektur der Leistungsbewertung zu einer veränderten Zeugnisnote führt und dadurch die Versetzungsanforderungen erfüllt werden können. In diesem Zusammenhang zeigt sich die Verbindung zwischen einzelnen Noten, der Notenbildung im Zeugnis und der Entscheidung über die Versetzung.
Warum diese Unterscheidung für den Rechtsschutz wichtig ist
Die Differenzierung hat Bedeutung für die Wahl des richtigen Rechtsbehelfs und für die rechtliche Begründung. Wer eine einzelne Bewertung angreift, muss darlegen, dass sich deren Korrektur auf die Versetzungsentscheidung auswirkt. Streitgegenstand ist regelmäßig die Nichtversetzung als schulischer Entscheid mit Rechtswirkung – nicht eine allgemeine Unzufriedenheit mit einzelnen Bewertungen, dem Unterricht oder dem Lehrer.
Mit einer substantiierten Begründung wird daher an die einschlägigen Versetzungsregeln angeknüpft. Maßgeblich ist, welche Noten oder Punkte versetzungsrelevant sind, welche Anforderungen nach der Versetzungsordnung gelten und ob eine konkrete Korrektur der Bewertung zur Versetzung führen kann.
Notenausgleich, Nachprüfung und weitere Möglichkeiten trotz schlechter Noten
Neben der unmittelbaren Überprüfung der Versetzungsentscheidung ist zu klären, ob schulrechtliche Ausgleichsregelungen gelten, durch die trotz einzelner schwächerer Leistungen eine Versetzung ermöglicht werden kann.
Notenausgleich
In den Bundesländern existieren verschiedene Regelungen darüber, ob und wann eine schlechte Note durch eine gute Note ausgeglichen werden kann. Allerdings besteht seitens der Schule nicht immer eine Verpflichtung dazu, diese Ausgleichsregelungen anzuwenden. Fehler entstehen in der Praxis oft bei der Anwendung der Versetzungsordnung – zum Beispiel bei der Einordnung der Kernfächer, bei Fachgruppen bzw. bei der Zahl zulässiger Ausgleichsfälle.
Die rechtliche Prüfung ist regelmäßig sehr normgebunden, da die Voraussetzungen des Notenausgleichs in den einschlägigen Schulordnungen vergleichsweise konkret geregelt sind.
Nachprüfung
In vielen Bundesländern kann durch eine Nachprüfung die Möglichkeit eröffnet sein, die Versetzungsanforderungen nachträglich zu erfüllen. Ob eine Nachprüfung zulässig ist, ergibt sich aus den landesrechtlichen Vorgaben – insbesondere nach Schulform, Jahrgangsstufe, Fach und Frist. Rechtlich relevant kann sein, ob eine Nachprüfung zu Unrecht nicht eröffnet wurde, ein entsprechender Antrag fehlerhaft beschieden wurde oder die Bewertung der Nachprüfung nicht den rechtlichen Anforderungen entspricht.
Weitere schulrechtliche Ausnahmeregelungen
Je nach Schulform und Bundesland bestehen ergänzende Sonderregelungen – beispielsweise in der Erprobungsstufe, bei besonderen Förderentscheidungen oder bei prognostischen Bewertungen der weiteren Leistungsentwicklung. Diese Entscheidungen enthalten regelmäßig Elemente pädagogischer Einschätzung, jedoch unterliegen sie einer rechtlichen Kontrolle im Hinblick auf Verfahrensfehler, sachfremde Erwägungen oder unzutreffende Tatsachengrundlagen.
Rechtlich wird insbesondere überprüft, ob die maßgeblichen Kriterien berücksichtigt, die Entscheidungsgrundlagen nachvollziehbar dokumentiert und die Anforderungen im Sinne der Schulordnung eingehalten wurden.
Widerspruch gegen die Nichtversetzung
Der Widerspruch ist regelmäßig der erste Rechtsbehelf, um die Nichtversetzung rechtlich überprüfen zu lassen.
Widerspruch als typischer Rechtsbehelf
Wer eine Nichtversetzung anfechten möchte, erhebt regelmäßig zunächst Widerspruch. Zuständig ist – abhängig vom jeweiligen Landesrecht – die Schule, die Schulleitung oder die Schulbehörde bzw. der Rechtsträger. Maßgeblich ist neben den Gesetzen die Rechtsbehelfsbelehrung im Zeugnis als Bescheid, aus dem sich ergeben sollte, ob ein Widerspruchsverfahren der richtige Rechtsbehelf und welche Stelle für den Widerspruch zuständig ist.
Die Widerspruchsfrist beträgt regelmäßig einen Monat ab Bekanntgabe. Innerhalb dieser Frist muss der Widerspruch eingehen. Eine ausführliche Begründung kann oft nachgereicht werden, soweit der Widerspruch zunächst fristwahrend erhoben wird. Entscheidend ist, dass die rechtliche Überprüfung der Versetzungsentscheidung nicht durch eine Fristversäumnis ausgeschlossen wird. In der Begründung des Widerspruchs sollte konkret darlegt werden, welche Bewertung, welcher Verfahrensfehler oder welche Anwendung der Versetzungsregeln angegriffen wird. Relevant können insbesondere die betroffene Zeugnisnote, die versetzungsrelevante Notenkonstellation, ein möglicher Notenausgleich, eine mögliche Nachprüfung sowie die Entscheidungsgrundlagen der Klassen- oder Zeugniskonferenz sein.
Fristen und Verfahrensstruktur
Für Eltern sowie Schüler empfiehlt sich ein strukturierter Ablauf, der sich typischerweise wie folgt darstellen lässt und bestenfalls unter Hinzuziehung eines Spezialisten für Prüfungsrecht durchgeführt werden sollte:
Zeugnis als Bescheid sichern: einschließlich Rechtsbehelfsbelehrung und Angaben zur Versetzungsentscheidung,
Widerspruchsfrist prüfen: regelmäßig ein Monat ab Bekanntgabe, maßgeblich ist die Rechtsbehelfsbelehrung.
Widerspruch fristwahrend innerhalb eines Monats erheben: zunächst formgerecht, Begründung kann ergänzt werden.
Versetzungsordnung prüfen: insbesondere Notenausgleich, Nachprüfung, Anforderungen der Schulform und Jahrgangsstufe.
Notenbildung überprüfen: Die Bewertung einzelner Leistungen, rechnerische Fehler und die dokumentierten Leistungsbewertungen der Lehrkraft sind nachzuvollziehen.
Akteneinsicht beantragen: insbesondere bei Unklarheiten zur Entscheidungsgrundlage oder zu Konferenzprotokollen.
Begründung substantiieren: Zuordnung möglicher Fehler zu den einschlägigen Regelungen und Darstellung der Auswirkungen auf die Versetzung.
Eilrechtsschutz prüfen: insbesondere wenn der Schuljahreswechsel bevorsteht und die Entscheidung im Widerspruchsverfahren nicht rechtzeitig zu erwarten ist.
Klage prüfen: Bei Entbehrlichkeit des Widerspruchs bzw. nach Durchführung des Widerspruchsverfahrens.
Akteneinsicht als Grundlage der Begründung
Die Akteneinsicht bildet oft die Grundlage einer substantiierten rechtlichen Prüfung.
In zahlreichen Konstellationen ist ohne Akteneinsicht keine belastbare rechtliche Einordnung möglich. Relevante Unterlagen können Leistungsübersichten, Bewertungsbögen, Protokolle der Klassenkonferenz oder Zeugniskonferenz sowie interne Vermerke der Schule sein. Durch diese Dokumente wird es ermöglicht, Bewertungsmaßstäbe, Entscheidungsgrundlagen und mögliche Verfahrensfehler nachvollziehbar zu überprüfen.
Insbesondere im schulrechtlichen Verfahren ist die Aktenlage oft ausschlaggebend dafür, ob Fehler in der Bewertung einzelner Leistungen oder in der Anwendung der Versetzungsordnung nachvollziehbar darlegbar sind.
Verhältnis des Widerspruchsverfahren zu Notenprüfung
Mit dem Widerspruchsverfahren wird regelmäßig an überprüfbare Bewertungs- und Verfahrensfehler angeknüpft.
Im Widerspruchsverfahren erfolgt keine freie Neubewertung der Leistungen. Rechtlich relevant sind überprüfbare Fehler – zum Beispiel rechnerische Fehler, die unzutreffende Berücksichtigung dokumentierter Leistungen, Abweichungen von den maßgeblichen Bewertungsmaßstäben oder sachfremde Erwägungen. Auch erhebliche Widersprüche zwischen dokumentierter Leistung und vergebener Note können Bedeutung haben.
Mit einer substantiierten Begründung ist dazulegen, weshalb die Nichtversetzungsentscheidung rechtlich fehlerhaft sein kann und inwieweit eine erneute schulische Bewertung oder Entscheidung in Betracht kommt.
Welche Fehler bei einer Nichtversetzung rechtlich relevant sein können
Ob eine Nichtversetzung erfolgreich angegriffen werden kann, hängt oft davon ab, ob rechtlich relevante Fehler identifizierbar und belegbar sind. Typische Angriffspunkte betreffen die Notenbildung, die Anwendung der Versetzungsregeln, das Verfahren in Konferenzen sowie – einigen Konstellationen – Prognose- und Förderentscheidungen.
Problem | Typische Ursache | Erste rechtliche Prüfung | Mögliche Folge |
|---|---|---|---|
Nichtversetzung | Fehlerhafte Anwendung der Versetzungsanforderungen | Versetzungsordnung/Schulgesetz prüfen | Aufhebung/Neubescheidung |
Fehlerhafte Einzelnote/Zeugnisnote | Rechenfehler, fehlerhafte Bewertung, nicht berücksichtigte Leistungen | Notenbildung rekonstruieren | Korrektur der Note(n) |
Notenausgleich übersehen | Fachgruppen oder Kernfächer unzutreffend eingeordnet | Anwendung der Ausgleichsnormen prüfen | Versetzung möglich |
Nachprüfung nicht eröffnet | Fristen/Antragsrechte nicht beachtet | Anspruch primär auf Basis des Landesrechts prüfen | Nachprüfung ermöglichen oder Bewertung rechtlich überprüfen |
Verfahrensfehler | Konferenzfehler, fehlende Dokumentation, Formelle Fehler in Prüfungen | Aktenlage/Protokolle | Rechtswidrigkeit der Entscheidung |
Prognose-/Förderentscheidung | Unsachliche Grundlagen, unvollständige Abwägung | Pädagogische Einschätzung und rechtliche Kontrollgrenzen | Begrenzte gerichtliche Kontrolle |
Fehlerhafte Notenbildung
Relevante Fehler sind zum Beispiel nicht berücksichtigte Leistungen, rechnerische Irrtümer, eine fehlerhafte Bewertung dokumentierter Leistungen oder klare Widersprüche zwischen dokumentiertem Leistungsbild und Note. Das betrifft die Notenvergabe ebenso wie die Endnote im Schulzeugnis.
In der Praxis ist die Rekonstruktion der Notenbildung oft entscheidend: Welche Leistungen wurden dokumentiert, wie sind sie in die Notenbildung eingeflossen, und passt das Ergebnis zur schulischen Bewertungslogik?
Fehlerhafte Anwendung der Versetzungsregeln
Werden ein Notenausgleich oder eine Nachprüfung falsch beurteilt oder werden versetzungsrelevante Regeln übersehen, ist das ein klassischer Ansatzpunkt. Hier ist die rechtliche Prüfung in besonderem Maß normgebunden und oft mit Blick auf Jahrgangsstufe, Schulform und konkrete Versetzungsanforderungen zu führen.
Insbesondere soweit es um klar geregelte Voraussetzungen geht, sind Fehler in diesem Bereich oft gut belegbar – soweit die Akten- und Notengrundlagen verfügbar sind.
Verfahrensfehler
Fehler in Klassen- oder Zeugniskonferenzen, unzureichende Dokumentation oder fehlende Entscheidungsgrundlagen können erheblich sein. Das gilt insbesondere, soweit die Schule später nicht plausibel belegen kann, auf welcher Grundlage die Nichtversetzung beschlossen wurde.
Die Bedeutung der Akteneinsicht wird in soweit deutlich: Die Protokolle, die Zusammensetzung der Konferenz, Vermerke und Dokumentationsstand können für die rechtliche Bewertung entscheidend sein.
Prognose- und Förderentscheidungen
Soweit schulische Entscheidungen prognostische Elemente enthalten – zum Beispiel zur Entwicklungserwartung oder zum Förderbedarf –, können pädagogische Einschätzungen der Schule bedeutsam sein. Durch die gerichtliche Kontrolle wird diese Einschätzung nicht ersetzt. Ein Verwaltungsgericht prüft jedoch, ob der Sachverhalt zutreffend ermittelt wurde, ob die maßgeblichen Kriterien berücksichtigt wurden, ob sachfremde Erwägungen ausgeschlossen sind, ob die schulrechtlichen Vorgaben eingehalten wurden und ob die Entscheidung nachvollziehbar dokumentiert ist.
In der Praxis betrifft dies insbesondere Konstellationen, in denen Aspekte der Leistungsfähigkeit, der weiteren Förderung oder eine unverbindliche Laufbahnempfehlung Bedeutung für die schulische Entwicklung haben, ohne dass diese Aspekte bereits die Versetzungsentscheidung sind. Entscheidend ist, ob die zugrunde liegenden Erwägungen nachvollziehbar dokumentiert sind und im Einklang mit den Vorgaben des jeweiligen Landesrechts stehen.
Warum das Landesrecht entscheidend ist
Schulrecht ist Landesrecht: Die Versetzung, der Notenausgleich, die Nachprüfung, das Verfahren und die Rechtsbehelfe ergeben sich aus dem jeweiligen Schulgesetz und den landesspezifischen Verordnungen. Deshalb kann die gleiche Notenkonstellation in zwei Bundesländern rechtlich unterschiedlich bewertet werden.
Für eine belastbare Einschätzung ist daher immer die konkrete Normlage des betroffenen Landes anzuwenden – inklusive der schulformbezogenen Regeln für Klasse und Jahrgangsstufe.
Einstweiliger Rechtsschutz
Nicht selten muss kurzfristig geklärt werden, ob ein Schüler vorläufig die nächsthöhere Klassenstufe besuchen kann, obwohl die Schule die Versetzung nicht ausgesprochen hat. In derartigen Konstellationen kann einstweiliger Rechtsschutz in Betracht kommen – insbesondere, soweit das Widerspruchsverfahren bzw. ein Klageverfahren nicht rechtzeitig abgeschlossen werden können, bevor das neue Schuljahr beginnt.
Eilrechtsschutz setzt eine substantiierte Begründung voraus. Darzulegen ist insbesondere, welche Rechtsverletzung geltend gemacht wird, weshalb eine besondere zeitliche Dringlichkeit besteht und aus welchen Gründen eine vorläufige Regelung erforderlich ist. Eine frühzeitige Prüfung der Notenbildung und der maßgeblichen Unterlagen kann hierfür eine wesentliche Grundlage bilden.
Klage vor dem Verwaltungsgericht
Bleibt der Widerspruch ohne Abhilfe oder ist nach Landesrecht in Verbindung mit dem Bundesrecht kein Widerspruchsverfahren vorgesehen, kann die Klage vor dem Verwaltungsgericht als weitere verfahrensrechtliche Möglichkeit in Betracht kommen. In der Regel handelt es sich um eine Anfechtungsklage gegen die Versetzungsentscheidung.
Wichtig ist das Verhältnis zum Vorverfahren: Oft muss zunächst das Widerspruchsverfahren durchgeführt werden. Erst danach ist die Klage zulässig, soweit das Vorverfahren nicht entbehrlich ist. Das ergibt sich aus dem Landesrecht in Verbindung mit dem Bundesrecht. Auch insoweit gilt: Eine Klage kommt nur in Betracht, soweit rechtlich relevante Fehler substantiiert dargelegt werden können, die sich auf die Versetzungsentscheidung ausgewirkt haben.
Unsere Prüfung Ihres Falls im Schulrecht
Wenn Sie eine Nichtversetzung anfechten möchten, prüfen wir als Spezialisten für Prüfungsrecht und Schulrecht kurzfristig und strukturiert die Entscheidungsform, die Fristen und die versetzungsrelevanten Fehlerquellen. Dabei geht es nicht um pauschale Aussagen, sondern um eine belastbare rechtliche Einordnung nach dem Landesrecht, der Aktenlage und der konkreten Notenkonstellation.
Wir arbeiten bundesweit, juristisch präzise und mit konsequenter Fristenkontrolle – ohne unhaltbare Erfolgszusagen. Im Fokus stehen die Versetzungsregeln, die Notenbildung, das Verfahren und die Frage, ob Widerspruch, einstweiliger Rechtsschutz bzw. Klage als verfahrensrechtliche Möglichkeit in Betracht kommen.
Nichtversetzung anfechten – strukturiert, juristisch fundiert und einzelfallbezogen
Wir führen für Sie bundesweit rechtliche Anfechtungen der Versetzungsentscheidungen und sonstige Verfahren bezüglich der Notenbewertungen und der schulrechtlichen Verfahren durch. Unsere Prüfung basiert auf der konkreten Rechtslage, den Anforderungen der Schulordnung und den maßgeblichen Fristen.
Häufig gestellte Fragen (FAQ) zum Thema Nichtversetzung anfechten
Kann ich gegen eine Nichtversetzung Widerspruch erheben?
In vielen Konstellationen kommt gegen den Nichtversetzungsbescheid ein Widerspruch in Betracht. Maßgeblich sind das Landesrecht und die Rechtsbehelfsbelehrung. Die Widerspruchsfrist beträgt regelmäßig einen Monat ab Bekanntgabe.
Reicht die Anfechtung einer einzelnen Note aus?
Schüler und Eltern können einzelne Noten rechtlich durch einen Anwalt für Prüfungsrecht überprüfen lassen, soweit diese Auswirkungen auf die Schullaufbahn haben. Soweit durch eine Korrektur einer Note die Versetzungslage tatsächlich geändert werden kann, ist die einzelne Note als Grundlage der Versetzungsentscheidung rechtlich relevant. Der rechtliche Streitgegenstand ist oft die Nichtversetzungsentscheidung, während einzelne Noten als Grundlage geprüft werden.
Wann kann eine Nachprüfung noch helfen?
Soweit im Landesrecht eine Nachprüfung vorgesehen ist und die Voraussetzungen sowie Fristen erfüllt sind, kann sie für die Versetzung relevant sein. Ebenso relevant ist, ob eine Nachprüfung zu Unrecht nicht eröffnet oder rechtlich fehlerhaft bewertet wurde.
Welche Rolle spielt der Notenausgleich?
Der Notenausgleich kann erhebliche Bedeutung haben. Soweit ein zulässiger Notenausgleich nicht berücksichtigt wurde, kann ein rechtlich relevanter Fehler gegeben sein.
Was muss ich direkt nach dem Erhalt des Zeugnisses tun?
Direkt nach dem Erhalt des Zeugnisses sollten Sie die Unterlagen sichern, die Rechtsbehelfsbelehrung prüfen, die Widerspruchsfrist notieren und zügig durch einen Anwalt für Schulrecht rechtlich prüfen lassen, ob Widerspruch bzw. einstweiliger Rechtsschutz geboten sind. Eine frühzeitige rechtliche Einordnung durch einen spezialisierten Anwalt kann hilfreich sein.
Welche Unterschiede gibt es je nach Bundesland?
Versetzungsregeln, Notenausgleich, Nachprüfung und Rechtsbehelfe sind landes- und schulformabhängig. Eine seriöse Prüfung ist nur anhand der konkreten Normen (Schulgesetz und Verordnungen) möglich.
Wann bestehen realistische Chancen auf Erfolg vor Gericht?
Eine rechtliche Überprüfung kann Erfolg haben, soweit konkrete Fehler in der Bewertung, im Verfahren bzw. in der Anwendung der Versetzungsregeln dargelegt werden können. Maßgeblich ist eine substantiierte Begründung, mittels derer für das Gericht nachvollziehbar aufgezeigt wird, weshalb die Entscheidung rechtlich fehlerhaft ist.


