
Hochschulrecht Anwalt: Rechtliche Prüfung bei Konflikten mit Hochschule und Prüfungsamt
Konflikte mit der Hochschule, dem Prüfungsamt oder der Zulassungsstelle können erhebliche Folgen für das Studium, den Prüfungsanspruch, die Zulassung oder die berufliche Perspektive haben. Ein Anwalt für Hochschulrecht prüft, welche Rechtsbehelfe und verfahrensrechtlichen Möglichkeiten in Betracht kommen, welche Fristen laufen und wie sich belastende Entscheidungen rechtlich überprüfen lassen.
Wir werten Prüfungsentscheidungen, Exmatrikulationsbescheide, Zulassungsablehnungen und Verfahrensunterlagen aus, ordnen rechtliche Angriffspunkte ein und führen hochschulrechtliche Verfahren außergerichtlich und gerichtlich.
Inhaltsübersicht
Wann ein Anwalt für Hochschulrecht erforderlich ist
Ein Anwalt für Hochschulrecht sollte insbesondere beauftragt werden, sobald eine Entscheidung der Hochschule erhebliche Folgen haben kann oder Fristen laufen. Maßgeblich ist nicht nur der Bescheid, sondern auch die Rechtsbehelfsbelehrung, die Verfahrenslage und die einschlägige hochschulrechtliche und verwaltungsverfahrensrechtliche Grundlage.
Konflikt mit Hochschule, Prüfungsamt, Prüfungsausschuss oder Zulassungsstelle
Typische Auslöser für die Konsultierung eines Rechtsanwalts im Hochschulrecht sind negativ beschiedene Prüfungen, drohende Exmatrikulation, verweigerte Zulassungen oder eingeleitete Täuschungs- beziehungsweise Plagiatsverfahren. Hinzu kommen Streitigkeiten mit Prüfungsausschüssen über Prüfungsunfähigkeit, Nachteilsausgleich, Prüfungsbedingungen, den Zugang zu Lehrveranstaltungen oder die Anrechnung der Studienleistungen.
In diesen Konstellationen geht es nicht um abstrakte Rechtsfragen, sondern um Ihre konkrete Studien- und Berufsperspektive. Ein Hochschulrecht Anwalt prüft deshalb zunächst, in welcher rechtlichen Beziehung Sie zur Hochschule stehen und welche öffentlich-rechtlichen Ansprüche in Betracht kommen.
In der Praxis versuchen Betroffene oft zunächst informell mit Lehrstühlen, Prüfern oder Prüfungsämtern zu verhandeln. Das ist verständlich, birgt aber das Risiko, dass Fristen verstreichen oder Argumentationslinien vorschnell aufgegeben werden. Zudem geschehen insoweit vielfach irreparable Fehler.
Bescheid, Rechtsbehelfsbelehrung und Fristen richtig einordnen
Jeder belastende Bescheid einer Hochschule oder eines Prüfungsamts enthält im Regelfall eine Rechtsbehelfsbelehrung. In einer Rechtsbehelfsbelehrung ist in der Regel angegeben, ob ein Widerspruchsverfahren vorgesehen oder direkt Klage beim Verwaltungsgericht zu erheben ist sowie an welche Institution der Rechtsbehelf zu adressieren ist und welche Fristen gelten.
Fehleinschätzungen können dazu führen, dass angreifbare Entscheidungen bestandskräftig werden. Ein Anwalt im Hochschulrecht beginnt daher regelmäßig mit der Analyse des Bescheides, der Begründung und der Rechtsbehelfsbelehrung.
Wir prüfen, ob die Rechtsbehelfsbelehrung formell und inhaltlich korrekt ist, ob Fristen laufen bzw. möglicherweise wegen Fehlern in der Belehrung länger gelten und ob der angegebene Rechtsweg eröffnet ist. Zudem werten wir die Begründung juristisch aus, um zu klären, ob zur Fristwahrung eine knappe Begründung genügt oder die Begründung nach Akteneinsicht vertieft werden sollte.
Eilrechtsschutz bei zeitkritischen hochschulrechtlichen Verfahren
Viele hochschulrechtliche Konflikte sind zeitkritisch. Die Einschreibung steht bevor, das nächste Semester beginnt, eine Wiederholungsfrist läuft ab oder ein berufsqualifizierender Abschluss hängt an einer einzelnen Prüfungsentscheidung. Ein reguläres Klageverfahren genügt regelmäßig nicht, soweit dessen Dauer die angestrebte Studien- oder Berufschance faktisch entwerten würde.
In derartigen Situationen kann verwaltungsgerichtlicher Eilrechtsschutz relevant sein. Im Eilverfahren kann beantragt werden, dass eine aufschiebende Wirkung wiederhergestellt oder angeordnet wird. Das gilt insbesondere bei einer Exmatrikulation oder bei der Aberkennung einer Prüfungsleistung.
Ebenso kann im Rahmen eines Antrags auf einstweilige Anordnung begehrt werden, vorläufig zum Studium zugelassen oder zu einer Prüfung zugelassen zu werden, bis das Hauptsacheverfahren entschieden ist. Die Anforderungen sind höher als im Hauptsacheverfahren, da Gerichte eine Interessenabwägung vornehmen und die Erfolgsaussichten summarisch prüfen.
Hochschulrecht und Prüfungsrecht: Wo die Schnittstellen liegen
Das Hochschulrecht ist ein Rechtsgebiet, das öffentliches Recht in Form des Prüfungsrechts und allgemeinen Verwaltungsrechts enthält, jedoch bei privaten Hochschulen auch zivilrechtliche Konstellationen umfassen kann. Damit sind mehrere Rechtsbereiche betroffen, die bei Konflikten mit Hochschulen, Prüfungsämtern und Zulassungsstellen gemeinsam auszuwerten sind.
Viele hochschulrechtliche Konflikte entstehen in Prüfungsverfahren. Dazu gehören Prüfungsbescheide, Bewertungen, Wiederholungsprüfungen, Prüfungsunfähigkeit, Nachteilsausgleich und das endgültige Nichtbestehen.
Wir ordnen diese Fallgruppen in ihrem hochschulrechtlichen Zusammenhang überblicksartig ein. Die vertiefte rechtliche Einordnung erfolgt auf den spezialisierten Seiten zum Prüfungsrecht und zur Prüfungsanfechtung.
Typische hochschulrechtliche Verfahren
Hochschulrechtliche Verfahren betreffen unterschiedliche Konflikte mit Hochschulen, Universitäten, Prüfungsämtern, Zulassungsstellen oder Prüfungsausschüssen. Die folgenden Fallgruppen geben eine erste Orientierung und führen jeweils zu den passenden Spezialseiten.
Prüfungsanfechtung im Studium
Die Prüfungsanfechtung ist einer der Kernbereiche des Hochschulrechts. Sie betrifft Klausuren, mündliche Prüfungen, Hausarbeiten, Abschlussarbeiten sowie komplexe Prüfungsreihen. Ausgangspunkt ist regelmäßig eine nicht bestandene bzw. deutlich schlechter als erwartete Bewertung oder ein Täuschungsversuch mit oder ohne KI.
Die rechtliche Frage lautet, ob Bewertungsfehler, Verfahrensverstöße oder sonstige Rechtsverletzungen gegeben sind, durch die eine Neubewertung oder Wiederholungsprüfung gerechtfertigen können. Wir analysieren hierzu zunächst die Prüfungsordnung und die maßgeblichen Bewertungskriterien und prüfen anschließend die Einhaltung formaler Anforderungen.
Praxisrelevant ist zudem die gerichtliche Kontrolldichte im Prüfungsrecht. Formelle Fehler und fachliche Bewertungsfehler sind vollständig gerichtlich überprüfbar. Nicht überprüfbar ist die rechtmäßige Bewertung der Prüfer innerhalb ihres Bewertungsspielraums.
Eine vertiefte Darstellung finden Sie auf unserer Spezialseite zur Prüfungsanfechtung.
Exmatrikulation und endgültiges Nichtbestehen
Exmatrikulationsentscheidungen und Feststellungen des endgültigen Nichtbestehens einer Prüfung gehören zu den einschneidenden Maßnahmen des Hochschulrechts. Damit kann nicht nur das konkrete Studium enden. In vielen Fächern kann auch eine weitere Ausbildung im gleichen bzw. ähnlichem Studiengang an anderen Hochschulen ausgeschlossen sein.
Wir prüfen insoweit insbesondere, ob die gesetzlichen Voraussetzungen gegeben sind, ob die Prüfungsordnung korrekt angewandt wurde und ob Fristen sowie Anhörungsrechte eingehalten wurden. In vielen Fällen ist schnelles Handeln erforderlich, weil mit der Exmatrikulation unmittelbar der Verlust des Studierendenstatus einhergeht.
Je nach Konstellation kann Eilrechtsschutz notwendig sein.
Welche verfahrensrechtlichen Möglichkeiten in dieser Situation bestehen, erläutern wir vertieft auf der Spezialseite Exmatrikulation anfechten.
Studienplatzklage und Zulassung zum Studium
Ein wichtiger Bereich des Hochschulrechts ist die Hochschulzulassung – insbesondere bei zulassungsbeschränkten Studiengängen. Ablehnungsbescheide betreffen vielfach bereits den Zugang zum Wunschstudium und damit den Einstieg in Studium und Beruf.
Mit der Studienplatzklage wird geltend gemacht, dass ein Studienplatz gerichtlich zu vergeben ist, soweit Kapazitäten rechtsfehlerhaft ermittelt oder nicht vollständig ausgeschöpft wurden. Damit sind regelmäßig Fragen rund um Studienplätze und Kapazitätsberechnungen verbunden. Relevant ist dies insbesondere für Abiturienten, die nach dem Abitur keinen Zugang zum Wunschstudium erhalten haben, obwohl die Bewerbung fristgerecht erfolgte.
Auch jenseits klassischer Kapazitätsverfahren prüfen wir Ablehnungen wegen Zugangsvoraussetzungen, Formfehlern oder Fragen der Einstufung in Fachsemester.
Eine vertiefte Darstellung zu Kapazitätsverfahren finden Sie auf unserer Spezialseite zur Studienplatzklage.
Nachteilsausgleich, Prüfungsunfähigkeit und Prüfungsrücktritt
Nachteilsausgleich, Prüfungsunfähigkeit und Prüfungsrücktritt sind rechtlich anspruchsvoll, weil sie oft kurzfristig geltend gemacht werden müssen und besondere Nachweisanforderungen bestehen. Maßgeblich sind der Antrag, die ärztlichen oder fachärztlichen Nachweise, der Zeitpunkt der Mitteilung und die Vorgaben der Prüfungsordnung sowie der einschlägigen hochschulrechtlichen Grundlagen.
Wir prüfen, ob die Hochschule den Antrag rechtlich zutreffend geprüft, die Nachweise ausreichend berücksichtigt und die Entscheidung nachvollziehbar begründet hat.
Weitere Informationen finden Sie auf der Spezialseite Anwalt Nachteilsausgleich.
Für krankheitsbedingte Prüfungsprobleme verweisen wir auf die Spezialseite Prüfungsunfähigkeit.
Anerkennung von Studienleistungen und Hochschulwechsel
Die Anerkennung und Anrechnung Studienleistungen ist besonders relevant bei Hochschulwechseln, Auslandsleistungen oder Wechseln zwischen Studiengängen. Streit entsteht insbesondere, soweit Leistungen nur teilweise anerkannt werden oder die Einstufung in ein zu niedriges Fachsemester erfolgt.
Wir prüfen die maßgeblichen Anerkennungsmaßstäbe, die Begründung der Hochschule und die Vergleichbarkeit der Module.
Plagiatsverfahren und wissenschaftliches Fehlverhalten
Plagiatsverfahren und Vorwürfe wissenschaftlichen Fehlverhaltens können erhebliche Folgen für die Bewertung, den Prüfungsanspruch, die Immatrikulation oder ein Promotionsverfahren haben. Entscheidend ist, ob die Anhörung, die Beweiswürdigung, das Gutachten und die Sanktion den hochschulrechtlichen Anforderungen entsprechen.
Wir verfassen Stellungnahmen, bereiten Anhörungen rechtlich vor und vertreten Sie – soweit erforderlich – im verwaltungsgerichtlichen Verfahren.
Welche Unterlagen im Hochschulrecht wichtig sind
Für die rechtliche Einordnung kommt es nicht nur auf den einzelnen Bescheid an. Oft müssen der Bescheid, die Rechtsbehelfsbelehrung, die Prüfungsordnung als Hochschulsatzung, die Studienordnung, die Bewertungsunterlagen und die bisherige Kommunikation gemeinsam ausgewertet werden.
Bescheide, Rechtsbehelfsbelehrung und bisherige Kommunikation
Für eine belastbare Einschätzung benötigen wir insbesondere den jeweiligen Bescheid. Das kann zum Beispiel ein Prüfungsbescheid, ein Exmatrikulationsbescheid oder ein Ablehnungsbescheid sein. Wichtig sind außerdem die Rechtsbehelfsbelehrung sowie die bisherige Kommunikation mit der Hochschule bzw. dem Prüfungsamt oder dem Prüfungsausschuss – darunter E-Mails, Anträge, Antworten, Protokolle und sonstige verfahrensbezogene Daten.
Aus diesen Unterlagen ergibt sich, welche Tatsachen die Hochschule zugrunde gelegt hat und ob Verfahrensrechte beachtet wurden.
Prüfungsordnung, Hochschulsatzung, Studienordnung und Verfahrensvorschriften
Aus der Prüfungsordnung und der Studienordnung als Hochschulsatzungen ergibt sich der rechtliche Rahmen Ihres Studiengangs. Ergänzend können hochschulrechtliche und allgemeine verwaltungsverfahrensrechtliche und verwaltungsprozessuale Vorschriften relevant sein. Das gilt auch für die Landeshochschulgesetze.
Wir prüfen die jeweils maßgebliche Fassung und klären, ob Übergangsregelungen beachtet wurden und ob unbestimmte Rechtsbegriffe wie ein wichtiger Grund rechtlich zutreffend angewandt wurden.
In der Praxis können die konkreten Regelungen des jeweiligen Bundeslandes entscheidend sein. Das gilt zum Beispiel bei hochschulrechtlichen Verfahren in Berlin, Niedersachsen oder anderen Bundesländern.
Prüfungsakte, Gutachten, Protokolle und Bewertungsunterlagen
Viele Fehler lassen sich erst nach Akteneinsicht erkennen. In der Prüfungsakte finden sich zum Beispiel Klausuren, Bewertungsbögen, Protokolle, Gutachten, Vermerke und interne Stellungnahmen.
Wir werten diese Unterlagen systematisch aus und prüfen, ob Dokumentation, Bewertungsmaßstäbe und Verfahrensabläufe den rechtlichen Anforderungen entsprechen.
Soweit die Hochschule oder das Prüfungsamt die Einsicht in Leistungsnachweise, Bewertungsunterlagen oder Protokolle verweigert oder nur teilweise gewährt, prüfen wir den Anspruch auf Akteneinsicht und die weiteren verfahrensrechtlichen Möglichkeiten.
Fristen im Hochschulrecht: Warum eine frühe Prüfung entscheidend ist
Fristen im Hochschulrecht ergeben sich regelmäßig aus dem Bescheid, der Rechtsbehelfsbelehrung und den einschlägigen verwaltungsrechtlichen Vorschriften. Prüfungsordnungen und Studienordnungen als Hochschulsatzungen können ergänzende Regelungen enthalten, jedoch sind sie nicht pauschal als primäre Grundlage der Rechtsbehelfsfrist maßgeblich, sondern vielmehr die verwaltungsrechtlichen Gesetze.
Haben Sie einen belastenden Bescheid der Hochschule erhalten, sollte frühzeitig geprüft werden, welche Frist läuft, welcher Rechtsbehelf vorgesehen ist und ob zusätzlich Eilrechtsschutz in Betracht kommt. Das gilt insbesondere bei Exmatrikulation, endgültigem Nichtbestehen, abgelehnter Zulassung bzw. bevorstehenden Prüfungsterminen.
Was wir als Anwälte für Hochschulrecht konkret prüfen
Unsere Prüfung basiert auf dem konkreten Verfahrensstand. Wir klären zunächst, welche Entscheidung angegriffen werden soll, welche Fristen laufen und welche rechtlichen Aspekte für eine substantiierte Bewertung maßgeblich sind.
Bescheide, Fristen und Rechtsbehelfsbelehrungen auswerten
Wir prüfen, ob eine anfechtbare Entscheidung gegeben ist, welche Fristen laufen und welcher Rechtsbehelf in Betracht kommt. Dabei analysieren wir auch, ob die Entscheidung hinreichend begründet ist, ob Ermessensausübung erkennbar ist und ob formale Fehler bestehen.
Akteneinsicht beantragen und Verfahrensunterlagen prüfen
Wir beantragen Akteneinsicht und prüfen die Vollständigkeit und rechtliche Relevanz der Unterlagen. Insbesondere bei Prüfungsanfechtungen ist die Akte regelmäßig der Schlüssel zur Identifikation konkreter Verfahrens- oder Bewertungsfehler.
Rechtsbehelfe rechtlich einordnen: Widerspruch, Klage und Eilrechtsschutz
Je nach Bundesland und Fallkonstellation kommen Widerspruch, Klage bzw. Eilrechtsschutz in Betracht. Wir ordnen diese Rechtsbehelfe und Verfahrensmöglichkeiten rechtlich ein, wählen eine konsistente Strategie und formulieren die Begründungen derart, dass Dringlichkeit und rechtliche Angriffspunkte nachvollziehbar dargestellt werden.
Außergerichtliche und gerichtliche Verfahren führen
Wir vertreten Sie gegenüber der Hochschule, dem Prüfungsamt und den Gerichten außergerichtlich und im verwaltungsgerichtlichen Verfahren. Dazu zählen insbesondere die rechtssichere Korrespondenz, die Ausarbeitung der Rechtsbehelfe, die Teilnahme an Terminen und die strategische Verfahrensführung vom ersten Schreiben bis zur Klagebegründung.
Warum Rechtsanwälte Dr. Heinze & Partner im Hochschulrecht
Hochschulrechtliche Mandate bedeuten eine präzise Verbindung des Prüfungsrechts mit verwaltungsgerichtlicher Verfahrensführung als Zusammenführung dieser Rechtsmaterien im öffentlichen Recht. Unsere Kanzlei verfügt über besondere Erfahrung in diesem Schwerpunkt und in der rechtlichen Prüfung belastender Entscheidungen der Hochschulen, Prüfungsämter und Prüfungsausschüsse.
Spezialisierung im Prüfungsrecht, öffentlichen Recht und Verwaltungsrecht
Wir sind bundesweit auf Prüfungsrecht und die Anfechtung belastender Prüfungsentscheidungen spezialisiert. Hochschulrechtliche Konflikte sind dabei regelmäßig eng mit dem öffentlichen Recht bzw. dem Verwaltungsrecht verbunden – bei privaten Hochschulen auch mit dem Zivilrecht.
Rechtsanwalt Dr. Arne-Patrik Heinze ist Fachanwalt für Verwaltungsrecht, hat im Verwaltungsrecht diverse Bücher geschrieben und eine Vielzahl an Juristen bzw. Studierenden im Verwaltungsrecht und an Hochschulen ausgebildet. Diese verwaltungsrechtliche Spezialisierung ist im Hochschulrecht besonders relevant, weil viele Verfahren gegen Hochschulen, Prüfungsämter und Zulassungsstellen nach verwaltungsrechtlichen Maßstäben geführt werden. Da Dr. Arne-Patrik Heinze im Zivilrecht promoviert worden ist, hat er auch gegenüber privaten Hochschulen die erforderliche Expertise.
Unsere Spezialisierung umfasst unter anderem die Prüfungsanfechtung, die Exmatrikulation, Zulassungsfragen, die Anerkennung der Studienleistungen, Plagiatsverfahren und Täuschungsversuche mit und ohne Einsatz einer KI.
Erfahrung mit Hochschulen, Prüfungsämtern und Verwaltungsgerichten
Wir vertreten Studierende und Prüflinge gegenüber Hochschulen, Prüfungsämtern und bei Verwaltungsgerichten bundesweit. Diese Erfahrung ermöglicht eine realistische Einordnung der Chancen und Risiken sowie eine präzise, fristorientierte Bearbeitung – insbesondere in zeitkritischen Verfahren.
Fazit
Ein Konflikt mit der Hochschule oder dem Prüfungsamt ist oft mit kurzen Fristen und weitreichenden Folgen verbunden – vom Verlust des Studienplatzes bis zur Verzögerung des Berufseinstiegs. Ein spezialisierter Hochschulrecht Anwalt kann die Bescheide, die Rechtsbehelfsbelehrung, die Fristen, die Prüfungsordnung und die weiteren Verfahrensunterlagen rechtlich präzise auswerten und ein strukturiertes Vorgehen entwickeln.
Lassen Sie Ihren hochschulrechtlichen Fall frühzeitig durch unsere Spezialisten für Prüfungsrecht prüfen. Wir werten die relevanten Unterlagen, Fristen und rechtlichen Ansatzpunkte aus und vertreten Sie außergerichtlich und gerichtlich.
FAQ
Was macht ein Anwalt für Hochschulrecht konkret?
Ein Anwalt für Hochschulrecht prüft und bearbeitet Konflikte zwischen Studenten, Studienbewerbern, Prüflingen, Doktoranden, Professoren und Hochschulen. Dazu zählen insbesondere die Prüfung und Anfechtung der Prüfungsentscheidungen, Verfahren zur Exmatrikulation, Zulassungs- und Studienplatzverfahren, Nachteilsausgleich, Prüfungsunfähigkeit, Anerkennung der Studienleistungen, Plagiatsverfahren sowie sonstige Täuschungsversuche mit oder ohne Einsatz einer KI sowie Konflikte im Zusammenhang mit einer Promotion oder Habilitation.
Wir werten Bescheide und Unterlagen aus, beantragen Akteneinsicht, ordnen Rechtsbehelfe rechtlich ein und vertreten Sie außergerichtlich sowie vor dem Verwaltungsgericht.
Wann sollte ich Rechtsanwälte im Hochschulrecht kontaktieren?
Eine anwaltliche Beratung ist stets sinnvoll – insbesondere, sobald Sie einen belastenden Bescheid erhalten haben oder sich eine Entscheidung mit erheblichen Folgen abzeichnet. Das gilt insbesondere bei endgültigem Nichtbestehen, Exmatrikulation oder Ablehnung eines Studienplatzes. Frühes Handeln ist regelmäßig entscheidend, weil Fristen oft im Bescheid bzw. der Rechtsbehelfsbelehrung genannt sind und aus den einschlägigen verwaltungsrechtlichen Vorschriften folgen.
Gehört Prüfungsrecht zum Hochschulrecht?
Das Prüfungsrecht ist ein zentraler Teilbereich des Hochschulrechts und betrifft unter anderem Prüfungsbescheide, Bewertungen, Wiederholungsprüfungen, Täuschungs- und Plagiatsvorwürfe mit und ohne Einsatz einer KI sowie Fragen der Prüfungsorganisation.
Welche Fristen gelten bei einem Bescheid der Hochschule?
Fristen ergeben sich regelmäßig aus dem Bescheid, der Rechtsbehelfsbelehrung und den einschlägigen verwaltungsrechtlichen Vorschriften. Die Frist beträgt regelmäßig einen Monat nach Bekanntgabe, soweit die Rechtsbehelfsbelehrung ordnungsgemäß ist. Prüfungsordnungen und Hochschulsatzungen können in bestimmten Konstellationen ergänzend relevant sein. Eine Prüfung im Einzelfall ist wichtig.
Welche Unterlagen braucht ein Anwalt für Hochschulrecht?
Wichtig sind insbesondere der Bescheid inklusive Rechtsbehelfsbelehrung, die Prüfungsordnung, die Studienordnung, relevante Hochschulsatzungen, die bisherige Kommunikation sowie – je nach Fall – Atteste, Gutachten, Protokolle und Bewertungsunterlagen. Grundsätzlich ist eine Akteneinsicht erforderlich.
Kann ein Anwalt gegen eine Entscheidung der Hochschule vorgehen?
Je nach Sachlage kommen Widerspruch, Klage bzw. Eilrechtsschutz oder weitere verfahrensrechtliche Möglichkeiten in Betracht. Wir prüfen, ob die Entscheidung anfechtbar ist, welche Fristen laufen und welche rechtlichen Ansatzpunkte substantiiert begründbar sind.
Wenn Sie aktuell mit einer belastenden hochschulrechtlichen Entscheidung konfrontiert sind oder sich ein Konflikt mit der Hochschule oder dem Prüfungsamt abzeichnet, können Sie uns Ihre Unterlagen und Ihr Anliegen zur ersten rechtlichen Orientierung übermitteln. Wir prüfen Ihre Situation strukturiert, klären mit Ihnen realistische verfahrensrechtliche Möglichkeiten und entwickeln bei Bedarf eine passende Strategie.


