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Symbolbild: Multiple Choice Prüfung anfechten
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Multiple-Choice-Prüfung-anfechten

Multiple-Choice-Prüfung anfechten: Aufgaben, Bewertung und Bestehensgrenze prüfen lassen

Wenn Sie eine Multiple-Choice-Prüfung knapp oder überraschend nicht bestanden haben, können Fehler der Aufgabenstellung, der Antworterfassung, der Punkteberechnung, der Erstellung der Fragen oder der Bestehensgrenze für das Ergebnis entscheidend sein. Für die Anfechtung einer Multiple-Choice-Prüfung sind konkrete Anhaltspunkte und die Auswertung der Prüfungsunterlagen erforderlich.

Wir prüfen den Prüfungsbescheid, die Rechtsbehelfsbelehrung, die Fristen, die Aufgabenstellungen, den Antwortbeleg, die Lösungshinweise und die Bewertungsunterlagen. Maßgeblich ist, ob ein Aufgabenfehler, ein Bewertungsfehler oder ein Verfahrensfehler das Prüfungsergebnis beeinflusst haben kann.

Rechtliche Besonderheiten des Multiple-Choice-Verfahrens

Bei einem Multiple-Choice-Test kann der Prüfling die gewählte Antwort nicht erläutern oder fachlich einordnen. Deshalb müssen die Aufgabenstellung und die Antwortalternativen eine eindeutige Auswahl ermöglichen. Für die rechtliche Bewertung sind vor allem die Lösungshinweise, das Punktsystem, die Bestehensgrenze und bei elektronischen Prüfungen die technische Antworterfassung maßgeblich.

Multiple-Choice-Prüfung anfechten: Prüfungsbescheid, Fristen und Prüfungsordnung

Für die Anfechtung einer Multiple-Choice-Prüfung sollten Sie zunächst den Prüfungsbescheid, die Rechtsbehelfsbelehrung und die maßgeblichen Fristen auswerten. Der Prüfungsbescheid enthält die Prüfungsentscheidung. Aus der Rechtsbehelfsbelehrung und den einschlägigen verwaltungsrechtlichen Vorschriften ergibt sich, welcher Rechtsbehelf innerhalb welcher Frist zu erheben ist.

Für das Antwort-Wahl-Verfahren sind zusätzlich die Vorgaben der Prüfungsordnung bzw. Satzung maßgeblich. Daraus kann sich ergeben, welches Aufgabenformat zulässig ist, wie die Punkte berechnet werden und welche Bestehensgrenze oder Malusregel angewandt werden darf.

Die Anmeldung zu einer Wiederholungsprüfung und die rechtliche Überprüfung der vorherigen Prüfungsentscheidung sind getrennt zu beurteilen. Eine geplante Wiederholung ist kein Ersatz für die Prüfung der Fristen und der möglichen Fehler der angegriffenen Entscheidung.

Prüfungsbescheid, Rechtsbehelfsbelehrung und Fristbeginn prüfen

Zunächst werten wir den Prüfungsbescheid systematisch aus. Zentral bedeutsam sind das Datum des Bescheides, der Zeitpunkt der Bekanntgabe und der Inhalt der Rechtsbehelfsbelehrung. Dabei bestimmen wir die zuständige Stelle, die Form, die Frist und den statthaften Rechtsbehelf.

Regelmäßig beginnt die Frist mit der Bekanntgabe des Bescheides. Bei einer Postzustellung sollten Sie den Umschlag aufbewahren. Bei einer elektronischen Zustellung sollten Sie die Versand- und Zugangsprotokolle sichern.

Soweit die Rechtsbehelfsbelehrung fehlt oder falsch ist, kann der Widerspruch grundsätzlich innerhalb eines Jahres seit Kenntnis bzw. Kennenmüssen erhoben werden. Die konkrete Frist muss anhand der gesetzlichen Grundlagen und des jeweiligen Bescheides bestimmt werden.

Zuständigkeit, Widerspruch und Verfahrensstand rechtlich einordnen

Anschließend klären wir, welcher Rechtsbehelf vorgesehen ist. Dabei geht es insbesondere darum, ob ein Widerspruchsverfahren geregelt ist oder ausgeschlossen wurde und ob unmittelbar Klage zum Verwaltungsgericht zu erheben ist.

Ebenso wichtig ist, welche Behörde zuständig ist. Je nach Prüfungsart und den anwendbaren Vorschriften kann dies das Prüfungsamt, der Prüfungsausschuss, das Landesprüfungsamt, eine Behörde bei einer Kammer oder eine andere Behörde sein.

Auch der Verfahrensstand spielt eine Rolle. Dazu gehören interne Überprüfungen, Remonstrationen, nachträgliche Aufgabenänderungen und Hinweise auf statistische Auffälligkeiten.

Diese Informationen können für die Prüfungsanfechtung und die Auswahl des statthaften Rechtsbehelfs bedeutsam sein. Lassen Sie den Prüfungsbescheid, die Rechtsbehelfsbelehrung und die maßgeblichen Fristen frühzeitig auswerten.

Fehlerhafte Multiple-Choice-Aufgaben und Antwortmöglichkeiten

Zu den typischen Anfechtungsgründen bei Multiple-Choice-Prüfungen gehören mehrdeutige Fragen, fachlich fehlerhafte Lösungsschlüssel und unzulässige Punktabzüge. Rechtlich erheblich sind diese Fehler, soweit sie die Chancengleichheit oder die Aussagekraft der Leistungsbewertung betreffen.

Weitere Ansatzpunkte können fachlich falsche Aufgaben, mehrere vertretbare Antworten, widersprüchliche Antwortmöglichkeiten oder Aufgaben außerhalb des Prüfungsstoffs sein.

Bei Multiple-Choice-Prüfungen ist die Eindeutigkeit der Aufgaben bedeutsam. Soweit eine fachlich richtige Lösung nicht verlässlich wählbar ist, kann dies zur Rechtswidrigkeit der Bewertung führen.

Mehrdeutige Fragen, mehrere vertretbare Antworten und fehlerhafte Lösungsschlüssel

Ein Aufgabenfehler kann insbesondere gegeben sein, soweit keine der vorgegebenen Antworten fachlich richtig ist oder die Aufgabe mehrere fachlich richtige Antworten zulässt, obwohl nach den Vorgaben nur eine Antwort auszuwählen ist. Da der Prüfling seine Auswahl im Antwort-Wahl-Verfahren nicht begründen kann, kann es rechtlich geboten sein, die fachlich richtigen Antwortmöglichkeiten anzuerkennen oder die Aufgabe aus der Wertung zu nehmen.

Der Lösungsschlüssel ist fachlich fehlerhaft, soweit er objektiv nicht mit dem maßgeblichen Fachstand vereinbar ist. Gründe können Gesetzesänderungen, neue Rechtsprechung oder aktualisierte Leitlinien sein.

Maßgeblich ist anschließend, wie die Prüfungsbehörde auf den Fehler reagiert hat. Eine Streichung, eine Korrektur oder ein Ausgleich muss bei der Bewertung Ihrer Prüfungsleistung nachvollziehbar umgesetzt worden sein – stets unter Beachtung des Gleichheitsgrundsatzes und der absoluten bzw. relativen Bestehensgrenzen.

Aufgaben außerhalb des Prüfungsstoffs oder unklare Aufgabenstellung

Aufgaben außerhalb des festgelegten Prüfungsstoffs sind mit prüfungsrechtlichen Grundsätzen unvereinbar. Maßgeblich ist die objektive Auslegung und rechtliche Einordnung der Gesetze sowie etwaig der Prüfungsordnung, des Modulhandbuchs, der Prüfungskataloge und der Bekanntmachungen.

Unklare Aufgabenstellungen können ebenfalls angreifbar sein. Das gilt insbesondere bei fehlenden Angaben, unpräzisen Termini oder uneindeutigen Antwortoptionen, soweit fachlich richtige Lösungswege nicht verlässlich ausgewählt werden können.

Bei einem knappen Nichtbestehen ist entscheidend, ob einzelne Aufgaben das Prüfungsergebnis beeinflusst haben.

Bewertung, Bestehensgrenze und Maluspunkte im Antwort-Wahl-Verfahren

Für das Ergebnis einer Multiple-Choice-Klausur ist nicht nur die Anzahl richtiger Antworten maßgeblich. Die rechtliche Prüfung umfasst auch das Bewertungssystem, die Punktevergabe, die Bestehensgrenze, die Rundungs- und Ausgleichsregeln sowie den Umgang mit gestrichenen Aufgaben.

Auch Maluspunkte oder negative Punkte können das Ergebnis beeinflussen, wenngleich sie rechtlich angreifbar sind. Deshalb umfasst die rechtliche Prüfung neben den einzelnen Multiple-Choice-Aufgaben auch die Logik der Punkteberechnung.

Maßgeblich ist, ob das Prüfungsergebnis und die erreichte Note auf einer rechtmäßigen, transparenten und gleichheitsgerechten Grundlage beruhen. Eine fehlerhafte Notenberechnung oder eine sonstige fehlerhafte Bewertung kann Gegenstand der Prüfungsanfechtung sein. Soweit die Prüfung wertende Anteile enthält, ist die rechtmäßige Bewertung der Prüfer innerhalb ihres Bewertungsspielraumes nicht überprüfbar.

Bestehensgrenze und Punkteberechnung rechtlich prüfen

Die rechtliche Prüfung betrifft zunächst die Grundlage der Bestehensgrenze und die angewandte Berechnung. Je nach Prüfungsordnung und Prüfungsformat kann eine absolute oder relative Bestehensgrenze vorgesehen sein.

Bei einer relativen Bestehensgrenze sind zusätzlich die Vergleichsgruppe, die statistische Auswertung und die Berechnung des maßgeblichen Durchschnitts auszuwerten. Auffällige Muster in der Antwortverteilung können Hinweise auf eine fehlerhafte Aufgabe sein, jedoch sind sie kein Ersatz für die Prüfung der konkreten Aufgabenstellung. Fehlerhafte oder nachträglich gestrichene Aufgaben können sowohl Einfluss auf die erreichbare Gesamtpunktzahl als auch die Berechnung der Bestehensgrenze haben.

Rechenfehler, uneinheitliche Rundungen oder eine unzutreffende Berücksichtigung der Maluspunkte können sich unmittelbar auf das Prüfungsergebnis auswirken. Bei einem knappen Nichtbestehen ist rechnerisch zu bestimmen, ob die Anerkennung einer weiteren Antwort, die Streichung einer Aufgabe oder die Korrektur eines Berechnungsfehlers eine Änderung des Ergebnisses ergeben. Eine derartige Korrektur kann zum Bestehen der Prüfung oder zu einer Verbesserung der Note führen.

Maluspunkte, negative Punkte und Bewertungsregeln einordnen

Maluspunkte sind rechtlich grundsätzlich problematisch. Jedenfalls muss deren Anwendung einheitlich erfolgen.

Rechtlich relevant ist insbesondere, ob eine klare Grundlage in der Prüfungsordnung besteht, wie die Regel formuliert ist und ob sie korrekt sowie gleichheitsgerecht angewandt wurde.

Zusätzlich klären wir, ob das Modell zu unverhältnismäßigen Ergebnissen führt. Entscheidend ist die konkrete Ausgestaltung des Multiple-Choice-Verfahrens.

Single Choice, Multiple Select und gemischte Prüfungsformen

Das konkrete Aufgabenformat beeinflusst, welche Fehlerquellen und Bewertungsregeln zu prüfen sind. Bei Single-Choice-Aufgaben ist eine richtige Antwort vorgesehen. Bei Multiple-Select-Aufgaben können mehrere Antworten richtig sein. Wahr-Falsch-Aufgaben und gemischte Klausuren mit Freitextanteilen können eigenständigen Bewertungsmodellen und somit Anfechtungsmodellen unterliegen.

Maßgeblich sind die gesetzlichen Vorgaben sowie solche der Prüfungsordnung und die Aufgabenstellung, die Lösungshinweise sowie die für das jeweilige Format angewandte Punktberechnung. Bei gemischten Prüfungen ist zusätzlich relevant, wie die einzelnen Prüfungsleistungen in die Gesamtbewertung und die Bestehensgrenze eingeflossen sind.

E-Klausur: Technische Probleme und Fehler bei Multiple-Choice-Prüfungen

Bei elektronischen Multiple-Choice-Prüfungen kommen technische Risiken hinzu. Eingaben könnten nicht gespeichert, Aufgaben nicht angezeigt oder Antworten fehlerhaft ausgewertet werden. Ebenso könnte die Prüfungszeit trotz einer Störung weiterlaufen oder die digitale Verbindung abbrechen. Technische Probleme können zusätzlichen Zeitdruck verursachen, soweit die Prüfungszeit während der Störung weiterläuft. Ein typisches Beispiel ist eine Antwort, die auf dem Bildschirm markiert, aber nicht gespeichert wurde.

Rechtlich entscheidend ist, ob technische Störungen den individuellen Prüfungsverlauf beeinflusst haben. Ebenso wichtig ist, ob der Vorfall ordnungsgemäß dokumentiert wurde und welche Ausgleichsmaßnahmen die zuständige Stelle ergriffen hat.

Bei Online-Prüfungsformaten sind Protokolle und Screenshots für die spätere Prüfungsanfechtung besonders wichtig.

Antwortbeleg, digitale Eingaben, Systemprotokolle und technische Störungen

Bei E-Klausuren sollte neben dem abschließend gespeicherten Bearbeitungsstand auch die technische Dokumentation angefordert werden, soweit sie verfügbar ist. Erst damit lässt sich belegen, ob Eingaben verloren gingen, nicht gespeichert wurden oder ob die Prüfung unter Umständen ablief, unter denen eine faire Bewertung nicht möglich ist.

Für die Auswertung sind das elektronische Antwortprotokoll, die Zeitstempel, der Bearbeitungsverlauf sowie die Systemprotokolle und Logfiles relevant. Störungs- oder Aufsichtsprotokolle können ergänzend entscheidend sein, soweit die Störung vor Ort gemeldet wurde.

Ohne diese Unterlagen ist ein technischer Einwand nur schwer nachweisbar.

Beweissicherung bei elektronischen Prüfungen und Online-Prüfungsformaten

Verfahrensfehler wie erhebliche Störungen während der Prüfung können einen Anfechtungsgrund bilden, soweit sie den Prüfungsverlauf oder die Prüfungsleistung beeinflusst haben können. Die Störung sollte unverzüglich gerügt und möglichst genau dokumentiert werden. Dazu eignen sich ein Aufsichtseintrag, eine E-Mail an das Prüfungsamt, Screenshots der Fehlermeldungen sowie Notizen zum Zeitpunkt und der Dauer.

Im Rahmen der Akteneinsicht prüfen wir anschließend, ob die Prüfungsbehörde den Vorfall dokumentiert hat. Zudem bewerten wir, ob eine Zeitverlängerung, eine Ersatzmaßnahme oder eine Wiederholung den Vorgaben der Prüfungsordnung und dem Gleichbehandlungsgrundsatz entspricht.

Akteneinsicht nach nicht bestandener Multiple-Choice-Prüfung

Nach einem negativen Prüfungsergebnis gehört die Einsichtnahme in die Prüfungsunterlagen regelmäßig zu den ersten erforderlichen Verfahrenshandlungen. Erst der Abgleich zwischen den gestellten Aufgaben, den erfassten Antworten, dem Lösungsschlüssel, der Punkteberechnung und der angewandten Bestehensgrenze ermöglicht eine belastbare rechtliche Überprüfung.

Durch die Akteneinsicht wird eine laufende Rechtsbehelfsfrist regelmäßig nicht gehemmt. Deshalb müssen die Fristwahrung und die Auswertung der Prüfungsunterlagen parallel erfolgen.

Unterlagenbox: Diese Unterlagen sind für die Akteneinsicht wichtig

  • Die Prüfungsakte,

  • Das Aufgabenheft mit den Aufgabenstellungen und den Antwortmöglichkeiten,

  • Der Antwortbeleg oder das elektronische Antwortprotokoll,

  • Der Lösungsschlüssel und die ergänzenden Lösungshinweise,

  • Der Bewertungsbogen und die Punktübersicht,

  • Die Unterlagen zur Berechnung der Bestehensgrenze,

  • Die statistische Auswertung oder die Angaben zur Vergleichsgruppe, soweit diese für die Bestehensgrenze maßgeblich sind,

  • Die Korrekturprotokolle oder Korrekturbögen, soweit sie geführt wurden,

  • Bei elektronischen Prüfungen die Systemprotokolle, die Störungsprotokolle und die Zeitstempel,

  • Nachweise über Art und Weise der Erstellung der Prüfungsfragen.

Aufgabenstellung, Antwortbeleg und Bewertung abgleichen

Wir beantragen die Akteneinsicht bei der zuständigen Prüfungsinstitution und bezeichnen die benötigten Unterlagen konkret. Anschließend gleichen wir die Aufgabenstellungen, den Antwortbeleg und die erfassten Antworten mit dem ausgewiesenen Prüfungsergebnis ab.

Dadurch lässt sich feststellen, ob die tatsächlichen Markierungen vollständig und zutreffend erfasst wurden. Zusätzlich prüfen wir, ob Übertragungsfehler, Abweichungen bei der elektronischen Antworterfassung oder sonstige Auswertungsfehler bestehen.

Lösungsschlüssel, Punkteberechnung und Bestehensgrenze auswerten

Wir werten den Lösungsschlüssel daraufhin aus, ob die vorgesehenen Antworten fachlich zutreffend und eindeutig bestimmbar sind. Zusätzlich klären wir, ob einzelne Aufgaben nachträglich geändert oder gestrichen wurden und ob diese Änderungen vollständig in die Bewertung eingeflossen sind.

Bei der Punktberechnung kommt es auf die korrekte Anwendung der Bewertungsregeln, der Rundungsvorgaben und möglicher Maluspunkte an. Soweit eine relative Bestehensgrenze angewandt wurde, sind auch die Vergleichsgruppe, die statistische Auswertung und die Berechnung des maßgeblichen Durchschnitts einzubeziehen.

Wir werten die Prüfungsunterlagen aus und formulieren auf dieser Grundlage substantiierte Rügen, soweit Aufgabenfehler, Bewertungsfehler oder Verfahrensfehler erkennbar sind.

Widerspruch, Klage und weitere verfahrensrechtliche Möglichkeiten

Ergeben sich nach der Auswertung der Prüfungsakte, der Lösungshinweise und der Punktberechnung substantiierte Einwände, ist der statthafte Rechtsbehelf zu bestimmen. Je nach Verfahrenslage kommen Widerspruch, Klage bzw. ergänzend der einstweilige Rechtsschutz in Betracht.

Bewertungsrügen und Verfahrensrügen müssen fristgerecht und substantiiert erhoben werden. Ohne eine substantiierte Widerspruchsbegründung kann der Widerspruch abgelehnt werden, soweit konkrete Einwendungen gegen die Bewertung oder das Prüfungsverfahren fehlen.

Widerspruch gegen eine Multiple-Choice-Prüfung begründen

Mit einer substantiierten Widerspruchsbegründung wird an konkrete Aufgaben, Berechnungen oder Verfahrensfehler angeknüpft. Das können Aufgabenfehler, ein falscher Lösungsschlüssel, Rechen- oder Übertragungsfehler, unzulässige Maluspunkte oder eine fehlerhafte Bestehensgrenze sein.

Auch technische Fehler in E-Klausuren sind rechtlich relevant, soweit sie durch eine belastbare Dokumentation nachgewiesen werden können. Entscheidend ist eine strukturierte Darstellung jeder gerügten Aufgabe oder Bewertungsentscheidung.

Der Antwortbeleg, der Bewertungsbogen sowie der Korrekturbogen oder das Korrekturprotokoll bilden in der Praxis die Grundlage der substantiierten Begründung.

Klageverfahren und Eilrechtsschutz bei endgültigem Nichtbestehen oder Exmatrikulationsrisiko

Soweit ein Widerspruch nicht vorgesehen ist oder erfolglos bleibt, kommt die Klage zum Verwaltungsgericht in Betracht. Nach Zustellung des Widerspruchsbescheids ist die Klage grundsätzlich innerhalb eines Monats zu erheben. In Konstellationen mit endgültigem Nichtbestehen oder drohender Exmatrikulation kann zusätzlich ein Eilverfahren erforderlich sein, um irreversible Nachteile zu vermeiden. Für Studierende kann insbesondere die Fortsetzung des Studiums gefährdet sein.

Soweit bereits ein Exmatrikulationsbescheid ergangen ist, klären wir zusätzlich, ob sich sinnvoll die Exmatrikulation anfechten lässt.

Im Klageverfahren werden regelmäßig die Prüfungsakten beigezogen. Die Einwände müssen anhand der Prüfungsakte substantiiert und juristisch präzise aufbereitet werden. Dabei grenzen wir Bewertungsfehler, Aufgabenfehler und Verfahrensfehler juristisch präzise voneinander ab, weil hiervon die gerichtliche Prüfungstiefe und die Argumentationsstrategie abhängen können.

Was wir als Spezialisten für Prüfungsrecht konkret prüfen

Als Spezialisten für Prüfungsrecht werten wir das Prüfungsverfahren, den dokumentierten Ablauf und den aktuellen Verfahrensstand aus. Entscheidend ist nicht allein die erreichte Punktzahl. Wir prüfen, ob die Aufgabenstellungen und Antwortmöglichkeiten fachlich eindeutig waren, ob der Lösungsschlüssel mit den maßgeblichen fachlichen Grundlagen übereinstimmt und ob die Punkte sowie die Bestehensgrenze korrekt berechnet wurden.

Bei Prüfungen im Studium an Hochschulen können sich die Zuständigkeiten, die rechtlichen Vorgaben und die Bewertungsmodelle in unterschiedlichen Studiengängen unterscheiden. Das gilt ebenso für Staatsprüfungen, Abschlussprüfungen in der Ausbildung, IHK-Prüfungen sowie Prüfungen in der Medizin und in anderen Berufen. Deshalb orientieren wir die rechtliche Prüfung am konkreten Akteninhalt und jeweiligen Verfahrensstand.

Unsere anwaltlichen Leistungen

  • Wir prüfen den Prüfungsbescheid, die Rechtsbehelfsbelehrung und die maßgeblichen Fristen.

  • Wir beantragen Akteneinsicht und werten die Prüfungs- und Bewertungsunterlagen aus.

  • Wir prüfen die Aufgaben, den Antwortbeleg, den Lösungsschlüssel, die Punkteberechnung und die Bestehensgrenze.

  • Wir ordnen Aufgabenfehler, Bewertungsfehler, technische Fehler und Verfahrensfehler rechtlich ein.

  • Wir erheben den Widerspruch oder die Klage, verfassen die jeweilige Begründung und führen erforderlichenfalls das Eilverfahren.

Ein strukturiertes und aktenbasiertes Vorgehen bei der Anfechtung ist entscheidend. Pauschale Erfolgsaussichten lassen sich ohne die Auswertung der Prüfungsunterlagen nicht bestimmen. Maßgeblich ist, ob ein konkreter Fehler nachgewiesen werden kann und sich auf das Prüfungsergebnis ausgewirkt haben kann.

Fazit

Eine nicht bestandene Multiple-Choice-Prüfung kann rechtlich überprüft werden, soweit konkrete Anhaltspunkte für Aufgabenfehler, Bewertungsfehler oder Verfahrensfehler bestehen. Maßgeblich sind die Fristensicherung, die Akteneinsicht und die substantiierte Auswertung der Aufgabenstellungen, des Antwortbelegs, des Lösungsschlüssels, der Punktberechnung und der Bestehensgrenze.

FAQ

Kann man eine Multiple-Choice-Prüfung anfechten?

Eine Multiple-Choice-Prüfung kann im öffentlichen Prüfungsrecht rechtlich überprüft werden, soweit konkrete Anhaltspunkte für Aufgabenfehler, Bewertungsfehler oder Verfahrensfehler bestehen. Maßgeblich sind der Prüfungsbescheid, die Prüfungsordnung und die Prüfungsakte.

Welche Frist gilt für den Widerspruch gegen eine Multiple-Choice-Prüfung?

Soweit ein Widerspruch vorgesehen ist, beträgt die Frist regelmäßig einen Monat ab Bekanntgabe des Prüfungsbescheides. Entscheidend sind die Rechtsbehelfsbelehrung und das anwendbare Recht. Ob und welche Widerspruchsfrist gilt, muss im konkreten Fall geprüft werden.

Wie bekomme ich Einsicht in Prüfungsunterlagen, Antwortbeleg und Korrekturbogen?

Die Einsicht in Prüfungsunterlagen wird bei der zuständigen Prüfungsinstitution beantragt. Der Antrag sollte die Aufgabenstellung, den Antwortbeleg oder das elektronische Antwortprotokoll, den Lösungsschlüssel, den Bewertungsbogen sowie die Korrekturprotokolle oder Korrekturbögen umfassen, soweit diese geführt wurden.

Wann sind Multiple-Choice-Aufgaben oder Antwortmöglichkeiten rechtlich fehlerhaft?

Multiple-Choice-Aufgaben können rechtlich fehlerhaft sein, soweit sie mehrdeutig, fachlich unzutreffend, nicht eindeutig lösbar oder außerhalb des festgelegten Prüfungsstoffs sind. Auch unklare Antwortmöglichkeiten oder ein fachlich unzutreffender Lösungsschlüssel können Grund für einen Aufgabenfehler sein.

Welche Rolle spielen Lösungsschlüssel und Punktberechnung?

Aus dem Lösungsschlüssel ergibt sich, welche Antworten als richtig bewertet werden. Die Punkteberechnung bildet auf dieser Grundlage das Prüfungsergebnis. Fehler im Lösungsschlüssel, bei der Übertragung oder in der Rechenlogik können das Prüfungsergebnis rechtswidrig beeinflussen. Das gilt insbesondere bei E-Klausuren.

Wie wird die Bestehensgrenze berechnet und was gilt bei Maluspunkten?

Die Bestehensgrenze muss gesetzlich oder in der Prüfungsordnung bzw. sonstigen einschlägigen Regelungen angelegt sein und korrekt angewandt werden. Maluspunkte oder negative Punkte sind nur zulässig, soweit sie rechtlich hinreichend geregelt, transparent und gleichheitsgerecht angewandt werden. Eine nachträgliche Änderung oder inkonsistente Anwendung kann als Bewertungsfehler einzuordnen sein.

Was kann man bei technischen Fehlern in einer E-Klausur tun?

Technische Störungen sollten sofort gemeldet und dokumentiert werden. Zur Beweissicherung gehören Fehlermeldungen, Zeitangaben, E-Mails an das Prüfungsamt, Hinweise der Aufsicht und Screenshots, soweit diese verfügbar sind. Anschließend wird anhand der Systemprotokolle und Logfiles geklärt, ob die Störung dokumentiert ist und welche Ausgleichsmaßnahmen die Prüfungsbehörde ergriffen hat.

Lassen Sie Ihre nicht bestandene Multiple-Choice-Prüfung frühzeitig rechtlich prüfen. Wir beantragen die Akteneinsicht, werten die Aufgabenstellungen, den Antwortbeleg, die Lösungshinweise, die Punkteberechnung und die Bestehensgrenze aus und erheben sowie begründen den eröffneten Rechtsbehelf, soweit dies nach der Aktenauswertung angezeigt ist.