Die Rechtsanwälte Dr. Heinze & Partner haben als Spezialisten für Prüfungsrecht schon oft eine Prüfungsanfechtung Facharztprüfung durchgeführt. Regelmäßig wird nach dem Nichtbestehen der Facharztprüfung eine lästige Auflage erlassen, so dass sich die Zulassung zum Facharzt jedenfalls verzögert. Das kann zu erheblichen finanziellen Einbußen oder zum Verlust einer sicher geglaubten Facharztstelle führen. Auf der Gegenseite sitzen nicht selten Technokraten, die ihre Kollegen in der Prüfung zu Unrecht herablassend behandeln – nicht selten aus fachfernen Gründen, um zum Beispiel den Markt an Fachärzten aus Konkurrenzerwägungen klein zu halten.
Die Facharztprüfung erfolgt im Wesentlichen als mündliche Prüfung. Zwar sind die Dr. Heinze & Partner immer wieder mit einer Prüfungsanfechtung mündliche Prüfung erfolgreich, jedoch müssen sie für eine stabile Beweislage nicht selten alle Register der Kunst ziehen – zum Beispiel über eine aggressive Zeugenvernehmung. Bei der Facharztprüfung gibt es allerdings eine Tonbandaufzeichnung, so dass sämtliche Prüferexzesse aufgenommen werden. Dabei ist es erstaunlich, dass Prüfer trotz der Tonbandaufzeichnung wieder und wieder unsachliche Äußerungen tätigen. Sie scheinen sich zu sicher zu fühlen. Das führt dazu, dass Dr. Heinze & Partner aufgrund der klaren Beweislage bei der Prüfungsanfechtung Facharztprüfung oft beachtliche Erfolge erzielen.
Wie bei anderen Prüfungen auch können beim Anfechten der Facharztprüfung formelle Fehler und Bewertungsfehler geltend gemacht werden.
Ein formeller Fehler im Rahmen der Facharztprüfung kann sich zum Beispiel aus unzulässigem Prüfungsstoff, einer unsachlichen Äußerung, befangenen Prüfer oder der Nichteinhaltung der Prüfungszeit ergeben. Es gelten die allgemeinen Ausführungen zu formellen Fehlern.
Für die Bewertungsfehler kommt es auf die fachwissenschaftlichen Aspekte an. Bezüglich dieser arbeiten Dr. Heinze & Partner mit Spezialisten aus dem medizinischen Bereich zusammen, um die Schriftsätze bestmöglich erstellen zu können.