Die Rechtsanwälte Dr. Heinze & Partner beobachten in Ihrer Anwaltstätigkeit beim Anfechten der Abiturprüfungen seit Jahren einen deutlichen Anstieg der Zahl der Verfahren. Sie führen für Sie bundesweit Prüfungsanfechtungen Abitur bei Privatschulen und öffentlich-rechtlichen Schulen. Im Bereich der Privatschulen haben Dr. Heinze & Partner zum Beispiel immer wieder eine Prüfungsanfechtung Abitur gegen die Schulen Louisenlund, Schloss Salem, Schloss Torgelow und andere Internate durchgeführt.
Zunehmend mehr Schüler wollen ihr Abitur anfechten. Als Spezialisten für Prüfungsrecht sind die Rechtsanwälte Dr. Arne-Patrik Heinze und Henning Heinze der Auffassung, dass der Anstieg der Zahl der Prüfungsanfechtungen Abitur unter anderem auf zunehmend schlecht qualifizierte Lehrer sowie auf die Sparpolitik im öffentlichen Sektor zurückzuführen ist. Bereits im Hinblick auf das Lehramtsstudium beobachten die Spezialisten für Prüfungsrecht, dass die fachlichen Anforderungen an Studierende stetig sinken. Es wird schon im Lehramtsstudium oft nur noch auswendig Gelerntes wiedergegeben, ohne es zu verstehen. Prüfungsrechtliche Schulungen finden meist nicht statt. Zudem wird – wie im Justizsektor und anderen Bereichen des öffentlichen Dienstes – derart gespart, dass Lehrer nicht selten nur Zeitverträge erhalten, sich in Schulferien arbeitslos melden müssen, um dann den nächsten Zeitvertrag zu beginnen. Außerdem gibt es eine Vielzahl pädagogisch ungeschulter bzw. unqualifizierter Quereinsteiger. Daher verwundert es nicht, dass viele Schüler ihr Abitur anfechten.
Die Prüfungsanfechtung Abitur ist oft ein öffentlich-rechtliches Verfahren, weil es sich entweder um eine öffentlich-rechtliche Schule handelt oder die Privatschule rechtlich mit Hoheitsgewalt ausgestattet, also beliehen ist. Das Rechtsverhältnis kann bei einigen Privatschulen auch ausschließlich privat ausgestaltet sein, wobei dann die prüfungsrechtlichen Vorgaben aus dem öffentlichen Recht auch im Privatrecht gelten. Die auf Prüfungsrecht spezialisierten Rechtsanwälte Dr. Heinze & Partner vertreten Sie in allen Prüfungsanfechtungen Abitur –gegenüber Privatschulen und gegenüber öffentlich-rechtlichen Schulen. Dr. Heinze & Partner vertreten Sie kompetent, seriös und auf wissenschaftlichem Niveau, wenn Sie ihr Abitur anfechten.
Rechtsanwälte Dr. Heinze & Partner
Dr. Heinze & Partner - Rechtsanwälte für Öffentliches Recht hat 4,98 von 5 Sternen 360 Bewertungen auf ProvenExpert.comIm Wesentlichen geht es im Prüfungsrecht in der Regel um zwei Fehlerkategorien, wenn Sie ihr Abitur anfechten – formelle Fehler im Verfahren und materielle Fehler bezüglich des Inhalts der Prüfung.
Aufgrund des rechtlich meist schlecht ausgebildeten Personals kommt es oft vor, dass die auf Prüfungsrecht spezialisierte Kanzlei Dr. Heinze & Partner Verfahrensfehler im Rahmen der Abiturprüfung aufdecken kann. Derartige Verfahrensfehler können auf das Vorfeld der Abiturprüfung oder auf den Verlauf der Abiturprüfung bzw. auf die Überdenkungsphase bezogen sein.
Materielle Fehler im Bereich der Abiturprüfung sind inhaltliche (Bewertungs)fehler. Je höher die wissenschaftliche Expertise Ihres Rechtsanwaltes ist, desto höher sind die Chancen, derartige Fehler effizient aufzudecken und zielführend einer obsiegenden Entscheidung zuzuführen.
Die drei wesentlichen Gruppen formeller Fehler bei Abiturprüfungen sind Verfahrensfehler im Vorfeld der Abiturprüfung, Verfahrensfehler während der Abiturprüfung und Verfahrensfehler im Rahmen einer Überdenkung, die auch zu Bewertung des Abiturs gehört. Mittels der Aufdeckung dieser Fehler wird es möglich, dass Sie Ihr Abitur anfechten.
Formelle Fehler im Bereich der Abiturprüfung im Vorfeld können zum Beispiel bei der Erstellung der Abituraufgaben geschehen. Dabei ist fachkompetentes Personal mit den etwaigen Abschlüssen einzusetzen. Auch fehlerhafte Kommissionsbesetzungen oder sonstige Falschbesetzungen können zur Angreifbarkeit der Abiturprüfung führen, so dass Sie das Abitur anfechten können.
Während der Prüfungsphase können Verfahrensfehler zum Beispiel durch den Einsatz falscher bzw. unqualifizierter Prüfer oder des Schaffens ungleicher Prüfungsbedingungen für Prüflinge sowie Störungen durch Lärm, Hitze, Kälte oder Ähnliches entstehen. Auch zu kurze Ladungsfristen, Befangenheit oder sachfremde Vorgaben bei mündlichen oder schriftlichen Abiturprüfungen bzw. mündlichen Nachprüfungen im Abitur können zur Angreifbarkeit der Abiturprüfung führen.
Wird die Abiturprüfung angefochten, kommt es in der Regel zu einem Überdenkungsverfahren. Da es im Schulbereich und sonstigen Behördenbereich oft antiquierte und auf blindem Gehorsam beruhende Hierarchien gibt, in denen regelmäßig mit der Angst der Untergebenen spekuliert wird, so dass nicht selten opportunistische und mäßig motivierte Mißerfolgsmeider agieren, werden bei Prüfungsanfechtungen Abitur regelmäßig Personen in die Bewertung eingebunden, die nicht hätten eingebunden werden dürfen, weil sich jeder absichern möchte. Das eröffnet den auf Prüfungsanfechtungen spezialisierten Rechtsanwälten Dr. Heinze & Partner oft eine erhebliche Angriffsfläche, wenn sie Ihr Abitur anfechten.
Für inhaltliche und somit materielle Bewertungsfehler bei Abiturprüfungsanfechtungen gelten die allgemeinen Grundsätze. So fehlt es oft schon an einer Bewertung, aus der sich erkennen lässt, warum welche Note vergeben worden ist. Ein abstrakter Erwartungshorizont und eine benannte Note genügen nicht. Anhand einer Infographik haben Dr. Heinze & Partner einige Aspekte veranschaulicht, so dass Sie dieser überblicksweise entnehmen können, wie Sie das Abitur anfechten können.
Inhaltlich ist jede vertretbare Lösung auch als solche zu bewerten. Insoweit ist es wichtig, dass die Rechtsanwälte Dr. Heinze & Partner aufgrund des wissenschaftlichen Netzwerkes des Dr. Arne-Patrik Heinze auf Fachgutachter aus diversen Bereichen zugreifen und somit unter Einsatz von zum Beispiel Professoren fachspezifische Wertungen der Prüfer widerlegen können. Vertretbares darf nicht negativ gewertet werden.