MAIL
info@heinze-pruefungsanfechtung.de
TEL.
+49 40 33 46 39 620
RECHTSRAUM
Anwaltswahl
Rechtsanwälte Dr. Heinze & Partner

Versetzung in eine andere Klassenstufe

Versetzung in eine andere Klassenstufe

Die Berechtigung, die nächsthöhere Klassenstufe zu besuchen, erhält der Schüler mit einem Zeugnis, durch das bewiesen wird, dass er den bisherigen Anforderungen gerecht wurde.

Sollten die bisherigen Leistungen allerdings nicht als ausreichend eingestuft werden, wird in der Zeugniskonferenz auch besprochen, ob eine Versetzung in der Schule trotzdem stattfinden sollte. In den Bundesländern existieren verschiedene Regelungen darüber, ob und wann eine schlechte Note durch eine gute Note ausgeglichen werden kann. Allerdings besteht seitens der Schule meist keine Verpflichtung dazu, diese Ausgleichsregelungen anzuwenden. Allerdings kann eine Prüfungsanfechtung in der Schule in einigen Konstellationen zur Versetzung in die nächste Klassenstufe führen. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht Dr. Arne-Patrik Heinze und Rechtsanwalt Henning Heinze als Spezialisten für Prüfungsrecht beraten Sie gerne individuell im Rahmen eines Erstgespräches.

Dr. Heinze & Partner

Woran erkenne ich einen guten Rechtsanwalt?

Für jemanden, der einen kompetenten Rechtsanwalt sucht, ist es oft schwer, die richtige Wahl zu treffen. So, wie es für einen Juristen zum Beispiel schwierig sein kann, im Bedarfsfall einen kompetenten Arzt zu wählen, ist es für viele Menschen ein Problem, sich für einen Rechtsanwalt zu entscheiden.
Mehr erfahren