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Prüfungsunfähigkeit

Prüfungsunfähigkeit

Informationen In Kürze

Prüfungsunfähigkeit

Frühzeitige Rüge

Prüfungsunfähigkeit sollte frühzeitig vor der Prüfung oder, wenn sie während der Prüfung eintritt, während der Prüfung geltend gemacht werden. Es sollte regelmäßig ein amtsärztliches Gutachten eingeholt werden.

Verdeckte Prüfungsunfähigkeit

In Ausnahmefällen ist es denkbar, nach der Prüfung auf eine so genannte verdeckte Prüfungsunfähigkeit abzustellen. Die Hürden dafür sind allerdings sehr hoch und oft mit sehr hohen Kosten verbunden.

Partiell bestehen je nach Bundesland sowie Studien- bzw. Ausbildungsgang Härtefallregelungen. Gerne sind Ihnen die Rechtsanwälte Dr. Heinze & Partner bei der Formulierung eines Härtefallantrages und der damit zusammenhängenden Durchsetzung Ihrer Rechte behilflich. Gleiches gilt für Befangenheitsanträge, wenn Sie Prüfer im Vorfeld ausschließen wollen.

Prüfungsunfähigkeit

  • Frühzeitig erkannte Prüfungsunfähigkeit
  • Nachträglich erkannte Prüfungsunfähigkeit
I.

Prüfungsrecht: Prüfungsunfähigkeit

Soweit Sie eine Prüfungsunfähigkeit geltend machen, sollten Sie Rechtsanwalt Dr. Arne-Patrik Heinze und Rechtsanwalt Henning Heinze unbedingt frühzeitig aufsuchen. Es bestehen Rügepflichten. Leider kommt es häufig vor, dass Kandidaten zunächst das Ergebnis abwarten, dann zu uns kommen und auf Prüfungsunfähigkeit plädieren wollen. Das hat oft fatale Folgen.

Es bestehen vielerlei Besonderheiten in der Rechtsprechung zum Thema Prüfungsunfähigkeit. Soweit Sie Ihre Prüfungsunfähigkeit noch vor Anfertigung der Klausur oder der Ablegung der mündlichen Prüfung erkennen, können Sie leichter reagieren und diese den Prüfungsämtern melden bzw. von der Prüfung zurücktreten. Sie müssen die Prüfungsunfähigkeit in der Regel allerdings genau darlegen. In den meisten Fällen geschieht dies durch die Vorlage eines amtsärztlichen Attestes oder durch die Darlegung eines Krankenhausaufenthaltes, so dass die Prüfungsfähigkeit offensichtlich ist.

II.

Prüfungsrecht: verdeckte Prüfungsunfähigkeit und Prüfungsangst

Soweit Sie Ihre Prüfungsunfähigkeit nicht erkannt haben („verdeckte Prüfungsunfähigkeit“), da Sie aufgrund Ihrer Krankheit dazu nicht in der Lage waren oder aber Ihre Symptome nicht mit einer ernstzunehmenden Krankheit in Verbindung brachten, sondern sie auf die allgemeine Prüfungsangst schoben, sollten Sie sofort handeln. Sobald Sie vermuten, dass Sie aufgrund der Krankheit in Ihrer Leistungsfähigkeit beeinträchtigt waren, sollten Sie erklären, dass Sie die Prüfung nicht gegen sich gelten lassen. Von Prüfungsämtern und Gerichten wird ein Abwarten der Ergebnisse grundsätzlich nicht akzeptiert. Regelmäßig werden Sie sich mit dem Vorwurf konfrontiert sehen, Ihr schlechtes Ergebnis nachträglich beseitigen zu wollen, und damit die Chancengleichheit der anderen Prüflinge zu beeinträchtigen.

Zwar ist es den Rechtsanwälten Dr. Heinze & Partner schon gelungen, im Nachhinein darzulegen, dass Kandidaten derart prüfungsunfähig waren, dass sie ihre Prüfungsunfähigkeit nicht einmal erkennen konnten, jedoch ist dies gegebenenfalls mit erheblichen Kosten und Gutachten verbunden sowie äußerst kompliziert. Halten Sie sich also für prüfungsunfähig, benötigen Sie eine Schreibzeitverlängerung oder sonstige Hilfe, sollten Sie sich frühzeitig rechtlich beraten lassen.

Dr. Heinze & Partner

Woran erkenne ich einen guten Rechtsanwalt?

Für jemanden, der einen kompetenten Rechtsanwalt sucht, ist es oft schwer, die richtige Wahl zu treffen. So, wie es für einen Juristen zum Beispiel schwierig sein kann, im Bedarfsfall einen kompetenten Arzt zu wählen, ist es für viele Menschen ein Problem, sich für einen Rechtsanwalt zu entscheiden.
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