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Rechtsanwälte Dr. Heinze & Partner

Steuerberaterprüfung

Steuerberaterprüfung

Die Rechtsanwälte Dr. Heinze & Partner bearbeiten Mandate im Bereich der Prüfungsanfechtung der Steuerberaterprüfungen bundesweit. Die Zahl der Prüfungsanfechtungen gegen Steuerberaterprüfungen steigt kontinuierlich. Die Durchfallquote bei den Steuerberaterprüfungen ist sehr hoch, so dass die Bestehensanforderungen bei den Prüfungsämtern mittlerweile gelegentlich intern herabgesetzt werden, um wenigstens eine erträgliche Nichtbestehensquote zu erreichen. Rechtsanwalt Dr. Heinze & Partner führen die Prüfungsanfechtung gegen die Steuerberaterprüfung gerne für Sie durch und werden Sie kompetent beraten. Dr. Heinze & Partner führen jedes Jahr eine Vielzahl an Verfahren der Prüfungsanfechtung Stuerberaterprüfung und haben eine Vielzahl an Verfahren vor den Finanzgerichten für die Anfechtung mündlicher und schriftlicher Prüfungen gewonnen. Auch beim Bundesfinanzhof (BFH) waren Dr. Heinze & Partner mit der Prüfungsanfechtung Steuerberaterprüfung erfolgreich und haben grundlegende Entscheidungen wie zum Beispiel die Anfechtbarkeit einer mündlichen Prüfung im Falle eines einschlafenden Prüfers herbeigeführt.

I.

Grundsätzliches zur Prüfungsanfechtung Steuerberaterprüfung

Grundsätzlich gelten für die Steuerberaterprüfung prüfungsrechtlich die gleichen Maßstäbe wie für sonstige Prüfungsanfechtungen. Es gibt Bewertungsspielräume der Prüfer, die im Rahmen der gesetzlich eingeräumten Beurteilungsspielräume gerichtlich nicht überprüfbar sind. Allerdings unterliegen Fachfragen, zu denen auch Aufbaufragen gehören können, der Prüfungskompetenz der Gerichte, die eine Prüfungsentscheidung bei Fehlern der Prüfer verwerfen können.

Wie bei sonstigen Prüfungsanfechtungen auch, können formelle Fehler (z.B. Lärm, Krankheit, zu kurze Schreibzeitverlängerung) gerügt werden, wenn dies rechtzeitig geschieht bzw. eine Ausnahmekonstellation gegeben ist. Ebenso sind materielle fachbezogene Details Gegenstand der Prüfungsanfechtung. Insoweit gelten die allgemeinen Ausführungen zu Prüfungsanfechtungen entsprechend.

Zwar erfolgt die Steuerberaterprüfung einheitlich mit gleichen Prüfungsaufgaben für jeden Kandidaten, jedoch bedeutet das nicht, dass die Aufgabenstellung nicht fehlerhaft und damit angreifbar sein kann. Dies kann im Rahmen der Prüfungsanfechtung der Steuerberaterprüfung entscheidend sein.

II.

Besonderheiten der Prüfungsanfechtung Steuerberaterprüfung

Die Prüfungsanfechtung der Steuerberaterprüfung weist einige Besonderheiten auf. Entscheidend ist zunächst, dass der Bescheid bezüglich der Steuerberaterprüfung von der für die Finanzverwaltung jeweils zuständigen obersten Landesbehörde vertreten durch die jeweils zuständige Steuerberaterkammer erlassen wird. Maßgebliche Gesetze sind das Steuerberatungsgesetz (einschließlich der Durchführungsverordnung für die Steuerberaterprüfung), die Finanzgerichtsordnung und partiell die Abgabenordnung.

Anders als bei Prüfungsanfechtungen bei den Verwaltungsgerichten gilt bei der Anfechtung der Steuerberaterprüfungen die Finanzgerichtsordnung, die sich von der Verwaltungsgerichtsordnung in vielen Aspekten unterscheidet. Ein außergerichtlicher Rechtsbehelf in Gestalt eines Einspruches ist für die Anfechtung der Steuerberaterprüfung nicht vorgesehen – ein Widerspruch wie bei sonstigen Behörden kommt erst recht nicht in Betracht. Daher ist von den Rechtsanwälten Dr. Heinze & Partner gegen den Bescheid über die Steuerberaterprüfung direkt eine Klage bei dem jeweils zuständigen Finanzgericht zu erheben. Die für eine Prüfungsanfechtung der Steuerberaterprüfung abweichend zu den Prüfungsanfechtungen vor den Verwaltungsgerichten in der Finanzgerichtsordnung geregelten prozessualen Voraussetzungen sind bei der Erhebung der Klage selbstverständlich einzuhalten.

Vorgesehen ist in der Durchführungsverordnung für die Steuerberaterprüfung allerdings ein so genanntes Überdenkungsverfahren. Dieses ist mit dem Überdenkungsverfahren bei sonstigen Prüfungsanfechtungen vergleichbar und somit kein „echtes“ Rechtsbehelfsverfahren. Es resultiert aus den Bewertungsspielräumen der Prüfer. Da deren Bewertung im Rahmen der ihnen eingeräumten Spielräume nicht gerichtlich überprüfbar ist, muss aufgrund der verfassungsmäßig in Art. 12 GG gewährten Berufsfreiheit wenigstens ein Überdenkungsverfahren seitens der Prüfer stattfinden.

Verfahrensrechtlich wird von den Rechtsanwälten Dr. Heinze & Partner im Rahmen der Prüfungsanfechtung der Steuerberaterprüfung also zunächst direkt die Klage erhoben. Im Anschluss daran wird das Gericht das Verfahren für den Zeitraum der Durchführung des Überdenkungsverfahrens aussetzen, um es im Anschluss daran in einer vom Ausgang des Überdenkungsverfahrens abhängigen Weise fortzuführen.

Die Rechtsanwälte Dr. Heinze & Partner beraten Sie gerne individuell im Hinblick auf Ihre Steuerberaterprüfung und werden auf der Basis Ihrer Lebenslage eine auf Sie zugeschnittene Strategie entwickeln.

 

Dr. Heinze & Partner

Woran erkenne ich einen guten Rechtsanwalt?

Für jemanden, der einen kompetenten Rechtsanwalt sucht, ist es oft schwer, die richtige Wahl zu treffen. So, wie es für einen Juristen zum Beispiel schwierig sein kann, im Bedarfsfall einen kompetenten Arzt zu wählen, ist es für viele Menschen ein Problem, sich für einen Rechtsanwalt zu entscheiden.
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