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Prüfungsanfechtung Rechtswissenschaften / Jura

Prüfungsanfechtung Rechtswissenschaften / Jura

Während die so genannten Prüfungsanfechtungen vor einigen Jahren eher Konstellationen des Bestehens oder Nichtbestehens der Prüfungen betrafen, werden zunehmend Verfahren zur Notenverbesserung auch in zweistelligen Punkteregionen geführt.

I.

Prüfungsanfechtung: schlechte Korrekturen bei den juristischen Prüfungsämtern

Die gestiegene Zahl der Prüfungsanfechtungen liegt daran, dass die finanzielle Ausstattung der Behörden nachlässt und die Korrekturen somit zum Teil von wenig sorgfältig ausgewählten bzw. wenig motivierten Prüfern durchgeführt werden. Nur wenige hoch qualifizierte Idealisten erklären sich bereit, zu geringem Entgelt mehrere Stunden in eine gute Korrektur zu investieren. Somit werden Korrekturen zunehmend schlechter und die Bereitschaft der Prüfungskandidaten, gegen Bewertungen vorzugehen steigt. Schließlich sehen sich Absolventen einem sehr selektiven Arbeitsmarkt ausgesetzt, in dem für gute Positionen oft ein Prädikatsexamen (Note „vollbefriedigend“ oder besser) gefordert wird. Mittlerweile kommt es sogar vor, dass Prüfungsämter streitwilligen Kandidaten raten, das Verfahren selbst durchzuführen, um dann die eigene Überlegenheit in der sehr speziellen Materie des Prüfungsrechts auszuspielen mit der Folge, dass in Eigenregie irreparable Fehler gemacht werden.

Seit Beginn seiner anwaltlichen Tätigkeit betreut Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht Dr. Arne-Patrik Heinze der Sozietät Dr. Heinze & Partner bundesweit so genannte Prüfungsanfechtungen auch im Bereich juristischer Prüfungen vom 1. Studiensemester bis zum 2. Juristischen Staatsexamen.

II.

Prüfungsanfechtung: Verwaltungsakt oder Schlussbescheidung

Die Rechtsanwälte Dr. Heinze & Partner haben zunächst stets zu klären, ob bereits eine Aufsichtsarbeit oder sonstige Einzelleistung als Verwaltungsakt einzustufen ist, oder ob eine Schlussbescheidung angegriffen wird, bezüglich derer in auszuwählendem Umfang vorgegangen werden kann. Je nach Bundesland und dortiger Rechtsprechung kann es um eine Anfechtung oder um eine Verpflichtung zur Neubescheidung gehen. Unterschiedlich geregelt ist in den Bundesländern auch das Erfordernis eines Widerspruchsverfahrens. Im Prüfungsrecht ist im Regelfall zudem ein so genanntes Überdenkungsverfahren durchzuführen, weil die Beurteilungsspielräume bzw. Bewertungsspielräume der Prüfer zu wahren sind. Im Überdenkungsverfahren werden die Einwände des Prüflings den Fachprüfern übersandt, damit diese sich mit Ihnen auseinandersetzen können und anschließend Stellung beziehen. Eine solche Überdenkung ist verfassungsrechtlich geboten, um einen Ausgleich zum Beurteilungsspielraum des Prüfers zu schaffen und letztlich die Waffengleichheit zwischen Prüfer und Prüfling zu wahren.

III.

Prüfungsanfechtung Jura: Fehlerquellen bei Prüfungen Jura

Details erläutern Ihnen die Rechtsanwälte Dr. Heinze & Partner individuell auf Ihren Fall abgestimmt in einer Erstberatung. Danach können Sie entscheiden, ob Ihr Verfahren auf einzelne Aufsichtsarbeiten bzw. auch auf die mündliche Prüfung erstreckt werden soll. Im Rahmen solcher Verfahren gibt es im Wesentlichen zwei Fehlerquellen – Verfahrensfehler und inhaltliche Bewertungsfehler.

Sobald Sie vermuten, dass in Ihrem Prüfungsverfahren Verfahrensfehler gemacht wurden, bitten die Rechtsanwälte Dr. Heinze & Partner Sie, sich frühzeitig mit uns in Verbindung zu setzen. Zum Teil bestehen Rügeobliegenheiten sogar in der Prüfungssituation vor Ort oder im Vorfeld. Es wäre misslich, wenn Sie sich Ihre Rechte im Prüfungsverfahren abschneiden, weil Sie sich zu spät rechtlichen Rat bei Spezialisten für Prüfungsrecht holen.

Die Pflicht zur rechtzeitigen Rüge besteht im Gegensatz zu den formellen Fehlern nicht bei inhaltlichen bzw. materiellen Fehlern. Dennoch ist es wichtig, den Widerspruch rechtzeitig einzulegen. Im Regelfall wird Ihnen dann eine Frist zur Begründung genannt.

Dr. Heinze & Partner

Woran erkenne ich einen guten Rechtsanwalt?

Für jemanden, der einen kompetenten Rechtsanwalt sucht, ist es oft schwer, die richtige Wahl zu treffen. So, wie es für einen Juristen zum Beispiel schwierig sein kann, im Bedarfsfall einen kompetenten Arzt zu wählen, ist es für viele Menschen ein Problem, sich für einen Rechtsanwalt zu entscheiden.
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