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Rechtsanwälte für die Prüfungsanfechtung Jura im Zweites Examen in Mecklenburg-Vorpommern
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Prüfungsanfechtung Jura Mecklenburg-Vorpommern

Rechtsanwälte Dr. Heinze & Partner kommen für Sie nach Mecklenburg-Vorpommern

Die Rechtsanwälte und Spezialisten für Prüfungsrecht Dr. Heinze & Partner vertreten Sie kompetent und zuverlässig bei einer Prüfungsanfechtung Jura 2. Staatsexamen in Mecklenburg-Vorpommern und beraten Sie zunächst umfassend im Rahmen einer Erstberatung zum Ablauf und den Erfolgsaussichten Ihrer Prüfungsanfechtung.

Zur mündlichen Prüfung in Mecklenburg-Vorpommern wird gemäß § 49 der JAPO M-V zugelassen, wer im schriftlichen Teil wenigstens 3,60 Punkte erreicht und mindestens vier Klausuren – davon mindestens eine im Zivilrecht – mit 4,00 Punkten bestanden hat.