
Rechtsanwälte Dr. Heinze & Partner
Prüfungsanfechtung Jura Mecklenburg-Vorpommern
Rechtsanwälte Dr. Heinze & Partner kommen für Sie nach Mecklenburg-Vorpommern
Die Rechtsanwälte und Spezialisten für Prüfungsrecht Dr. Heinze & Partner vertreten Sie kompetent und zuverlässig bei einer Prüfungsanfechtung Jura 2. Staatsexamen in Mecklenburg-Vorpommern und beraten Sie zunächst umfassend im Rahmen einer Erstberatung zum Ablauf und den Erfolgsaussichten Ihrer Prüfungsanfechtung.
Zur mündlichen Prüfung in Mecklenburg-Vorpommern wird gemäß § 49 der JAPO M-V zugelassen, wer im schriftlichen Teil wenigstens 3,60 Punkte erreicht und mindestens vier Klausuren – davon mindestens eine im Zivilrecht – mit 4,00 Punkten bestanden hat.