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Nach § 48 Abs. 3 der JAPO wird in Sachsen zum Bestehen des zweiten juristischen Staatsexamens in der schriftlichen Prüfung eine Durchschnittspunktzahl von 3,60 sowie eine Punktzahl von 4,00 in mindestens vier Klausuren benötigt.

Die Spezialisten für Prüfungsrecht Dr. Heinze & Partner vertreten Sie bei Ihrer Prüfungsanfechtung Jura 2. Staatsexamen in Sachsen. Kontaktieren Sie Dr. Heinze & Partner gerne zur Vereinbarung eines Termins zur Erstberatung!