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Rechtsanwälte für die Prüfungsanfechtung Jura im Zweites Examen in Sachsen-Anhalt
Rechtsanwälte Dr. Heinze & Partner

Prüfungsanfechtung Jura Sachsen-Anhalt

Rechtsanwälte Dr. Heinze & Partner kommen für Sie nach Sachen-Anhalt

Die Rechtsanwälte Dr. Arne-Patrik Heinze und Henning Heinze vertreten Sie bei Ihrer Prüfungsanfechtung Jura 2. Staatsexamen in Sachsen-Anhalt. Aufgrund der Expertise und langjährigen Erfahrung der Rechtsanwälte Dr. Heinze & Partner auf diesem Gebiet werden Sie in der Kanzlei von der ersten Kontaktaufnahme an kompetent und zuverlässig betreut.

Für die Zulassung zur mündlichen Prüfung ist es in Sachsen-Anhalt nach § 48 der JAPrO erforderlich, dass Sie entweder mindestens fünf Klausuren mit mindestens 4,00 Punkten bestehen oder wenigstens vier Klausuren mit 4,00 Punkten bewertet werden und die Summe der Einzelbewertungen mindestens 28,00 Punkte beträgt.

Gerne beraten Dr. Heinze & Partner Sie ausführlich im Rahmen einer Erstberatung.