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Symbolbild für die Anfechtung der Prüfung zum Facharzt durch einen Rechtsanwalt
Rechtsanwälte Dr. Heinze & Partner

Prüfungsanfechtung Facharztprüfung

Facharztprüfung anfechten

Die Rechtsanwälte Dr. Heinze & Partner haben als Spezialisten für Prüfungsrecht schon oft eine Prüfungsanfechtung Facharztprüfung durchgeführt. Regelmäßig wird nach dem Nichtbestehen der Facharztprüfung eine lästige Auflage erlassen, so dass sich die Zulassung zum Facharzt jedenfalls verzögert. Das kann zu erheblichen finanziellen Einbußen oder zum Verlust einer sicher geglaubten Facharztstelle führen. Auf der Gegenseite sitzen nicht selten Technokraten, die ihre Kollegen in der Prüfung zu Unrecht herablassend behandeln – nicht selten aus fachfernen Gründen, um zum Beispiel den Markt an Fachärzten aus Konkurrenzerwägungen klein zu halten.

A.

Mündliche Facharztprüfung

Die Facharztprüfung erfolgt im Wesentlichen als mündliche Prüfung. Zwar sind die Dr. Heinze & Partner immer wieder mit einer Prüfungsanfechtung mündliche Prüfung erfolgreich, jedoch müssen sie für eine stabile Beweislage nicht selten alle Register der Kunst ziehen – zum Beispiel über eine aggressive Zeugenvernehmung. Bei der Facharztprüfung gab es früher eine Tonbandaufzeichnung, so dass sämtliche Prüferexzesse aufgenommen wurden. Dabei war es erstaunlich, dass Prüfer trotz der Tonbandaufzeichnung wieder und wieder unsachliche Äußerungen tätigten. Sie schienen sich trotz Aufzeichnung zu sicher zu fühlen. Mittlerweile wurde das Verfahren geändert. Die Tonbandaufnahmen wurden abgeschafft. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt. Dennoch erzielen Dr. Heinze & Partner bei der Prüfungsanfechtung Facharztprüfung weiterhin beachtliche Erfolge, indem sie z. B. Zeugen bei Vernehmungen in Widersprüche verstricken.

B.

Formelle Fehler und Bewertungsfehler bei der Facharztprüfung

Wie bei anderen Prüfungen auch können beim Anfechten der Facharztprüfung formelle Fehler und Bewertungsfehler geltend gemacht werden.

I.

Formelle Fehler in der Facharztprüfung

Ein formeller Fehler im Rahmen der Facharztprüfung kann sich zum Beispiel aus unzulässigem Prüfungsstoff, einer unsachlichen Äußerung, befangenen Prüfer oder der Nichteinhaltung der Prüfungszeit ergeben. Es gelten die allgemeinen Ausführungen zu formellen Fehlern.

II.

Bewertungsfehler

Für die Bewertungsfehler kommt es auf die fachwissenschaftlichen Aspekte an. Bezüglich dieser arbeiten Dr. Heinze & Partner mit Spezialisten aus dem medizinischen Bereich zusammen, um die Schriftsätze bestmöglich erstellen zu können.