Menu
Rechtsraum
Flagge Deutschlands, zu der deutschen Website der Rechtsanwälte Dr. Heinze und PartnerFlagge der Schweiz, zu der Schweizer Website der Rechtsanwälte Dr. Heinze und Partner
Jura & notarielle
Fachprüfung
Steuerberaterprüfung

Medizin
Facharztprüfung

Kontakt
Karriere
Team
Illustration zur Anfechtung der Prüfung im Wahlschwerpunkt im Rahmen des Jurastudiums
Rechtsanwälte Dr. Heinze & Partner

Prüfungsanfechtung Schwerpunkt Jura

Prüfung im Wahlschwerpunkt des Jurastudiums anfechten

Rechtsanwalt Dr. Heinze & Partner vertreten Sie bundesweit im Bereich der Prüfungsanfechtung in Schwerpunktbereichsprüfungen. Die Durchschnittsnote, die Sie im Wahlschwerpunkt erreichen, geht zumeist zu 30 % in die Note Ihres Ersten Examens (auch weiter 1. Staatsexamen Jura genannt) ein. Sie kann zum Beispiel ausschlaggebend dafür sein, ob Sie später ein Prädikat erreichen. Aus diesem Grunde sollten Sie Ihr Schwerpunktexamen nicht auf die leichte Schulter nehmen. Ihre juristische Laufbahn beginnt genau jetzt.

A.

Inhaltsrügen bei Prüfungsanfechtungen Wahlschwerpunkt

Gerade die Rüge inhaltlicher Bewertungen erfordert fundierte Fachkenntnisse. Da die Rechtsanwälte Dr. Heinze & Partner mit Wissenschaft und Lehre in regem Austausch stehen, ist es uns in nahezu allen Schwerpunktbereichen möglich, auf hoch qualifizierte, erfahrene Gutachter zurückzugreifen.

B.

Prüfungsrecht: Einzelbescheide oder Schlussbescheid

Es ist vom Landesrecht abhängig, ob bei den Schwerpunktbereichsprüfungen im Rahmen der Bewertung der Klausuren, Hausarbeiten und Seminararbeiten sowie der mündlichen Prüfungen gesonderte Verwaltungsakte erlassen werden, oder ob es einen einheitlichen Schlussbescheid oder sogar Einzelbescheide und einen Schlussbescheid gibt.

Ausgerichtet am jeweiligen Landesrecht entwickeln wir eine Strategie, um Ihre Prüfungsanfechtung im Schwerpunktbereich erfolgreich zu gestalten.