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Taeuschungsversuch ki
Rechtsanwälte Dr. Heinze & Partner

Täuschungsversuch AI bzw. KI

Wie vorgehen wenn regelwidrige AI bzw. KI-Verwendung unterstellt wird?

Zunehmend wird Prüflingen in Prüfungen ein Täuschungsversuch mit der Unterstellung der Verwendung einer KI (Künstliche Intelligenz) bzw. AI (Artificial Intelligence) offenbart. Aufgrund der rasanten Entwicklung der Technik nehmen derartige Vorwürfe der Hochschulen und Universitäten zum Teil mittlerweile ein willkürliches Ausmaß an. Die Spezialisten für Prüfungsrecht Rechtsanwälte Dr. Heinze & Partner sind auf derartige Konstellationen spezialisiert und werden Ihnen bei Ihrer Prüfungsanfechtung Täuschungsversuch KI bzw. AI zur Seite stehen. Dabei sind zunächst die Termini Täuschungsversuch und Plagiat in Verbindung mit der Verwendung einer AI bzw. KI im deutschen Prüfungsrecht zu differenzieren.

A.

Differenzierung Täuschungsversuch und Plagiat in Verbindung mit KI bzw. AI

Die Begriffe Täuschungsversuch und Plagiat sind entgegen weit verbreiteter Behauptungen keine Gruppen einer Stufe. Vielmehr ist ein Täuschungsversuch der Oberbegriff, der in diverse Untergruppen zu differenzieren ist. Insoweit verweisen wir auf die Ausführungen zum Täuschungsversuch im deutschen Prüfungsrecht. Zur Oberkategorie der Täuschungsversuche gehören Plagiate und sonstige Täuschungsversuche wie zum Beispiel die Verwendung eines Spickzettels oder einer KI bzw. AI. Bei der Verwendung einer KI bzw. AI geht es also letztlich um den Vorwurf eines Täuschungsversuches.

B.

Täuschungsversuch bzw. Plagiat mit KI bzw. AI

Ein Plagiat und die Verwendung einer KI bzw. AI sind nicht zwingend miteinander verknüpft.

1.

Plagiat

Bei einem Plagiat im deutschen Recht geht es darum, etwas aus fremden Quellen zu übernehmen, ohne es in wissenschaftlich gebotenem Maß zu kennzeichnen. Es gibt zum Beispiel Wortplagiate, Übersetzungsplagiate und Strukturplagiate. Insoweit verweisen wir auf die Ausführungen zum Plagiat.

2.

Einsatz KI bzw. AI in Prüfungen

Das Plagiat im Prüfungsrecht ist ein Unterfall des Täuschungsversuches. Es gibt viele Arten des Täuschungsversuches, darunter das Plagiat. Der Einsatz einer KI bzw. AI in einer Prüfung ist mit unterschiedlichen Problemfeldern verknüpft.

a)

Zugelassene KI bzw. AI

In einigen Prüfungen ist eine KI bzw. AI mittlerweile zugelassen. Wenn die KI bzw. AI jedoch nicht im erlaubten Umfang verwendet wurde, kann ein Täuschungsversuch unterstellt werden.

b)

Nicht zugelassene KI bzw. AI

Ist der Einsatz einer KI bzw. AI in einer Prüfung nicht zugelassen, wird bei deren Einsatz ebenfalls häufig ein Täuschungsversuch unterstellt – auch in Fällen ohne tatsächliche Nutzung.

c)

Einordnung der Nutzung einer KI bzw. AI in einer Prüfung

Viele Prüfungsinstitutionen sind mit der Entwicklung der Technik überfordert. Prüflinge erhalten oft kurzfristig Aufforderungen zur Stellungnahme oder Gesprächen. Diese sollten keinesfalls ohne anwaltliche Vertretung erfolgen.

Der Einsatz einer KI stellt i.d.R. keinen Plagiatsfall dar, sondern eine eigene Kategorie des Täuschungsversuchs. Eine KI kann zwar plagiieren, doch bei zulässiger Verwendung liegt die Verantwortung ggf. nicht beim Prüfling. Da KIs mit fremdem geistigen Eigentum trainiert werden, sind urheberrechtliche Fragen ungeklärt. Eine Prüfung, die KI voraussetzt oder erlaubt, könnte Prüflinge zur Rechtsverletzung nötigen.

Bei erlaubtem oder unerlaubtem Einsatz einer KI bzw. AI entstehen neuartige Inhalte, die dennoch eine Urheberrechtsverletzung darstellen könnten. Es handelt sich dabei um eine neue Form des Täuschungsversuchs – nicht um ein klassisches Plagiat.

C.

Konsequenzen beim Täuschungsversuch im Prüfungsrecht

Zunächst gelten die allgemeinen Konsequenzen des abgestuften Systems beim Täuschungsversuch im Prüfungsrecht.

Die Besonderheit beim Einsatz von KI bzw. AI ist, dass Prüfungsinstitutionen den erforderlichen Anscheinsbeweis oft nicht seriös führen können. Der Einsatz von Software muss im rechtsstaatlichen Verfahren überprüfbar sein – inklusive neutraler technischer Gutachten.

Oft agieren Hochschulen willkürlich und verwenden minderwertige Erkennungssoftware ohne Prüfung rechtlicher Standards. Rechtsanwälte Dr. Heinze & Partner zeigen Ihnen, wie Sie sich rechtlich verteidigen können.