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Symbolbild Klausuren oder Zwischenprüfung im Jurastudium anfechten mit Hilfe eines Rechtsanwaltes
Rechtsanwälte Dr. Heinze & Partner

Prüfungsanfechtung Jurastudium und Zwischenprüfung

Prüfungen, Klausuren und Zwischenprüfung im Jurastudium anfechten

Fachanwalt für Verwaltungsrecht Dr. Arne-Patrik Heinze und Rechtsanwalt Henning Heinze beraten Sie bundesweit im Bereich der Prüfungsanfechtungen bezüglich der Zwischenprüfung bzw. sonstiger Studienleistungen. Das Vorgehen hängt vom jeweiligen Landesrecht und den jeweiligen Studienordnungen ab.

A.

Prüfungsanfechtung Studium und Zwischenprüfung

Es kommt nicht selten vor, dass Studienordnungen ihrerseits rechtswidrig und damit nichtig sind. Eine nicht bestandene Hausarbeit oder Klausur kann Sie Zeit kosten, die im Hinblick auf die Examensvorbereitung – zum Beispiel für den Freiversuch – wertvoll ist. Mittels einer Prüfungsanfechtung durch die Rechtsanwälte Dr. Heinze & Partner können Sie sich die Wiederholung einer Hausarbeit oder einer Klausur unter Umständen sparen.

B.

Prüfungsanfechtung: Landesrechtliche Besonderheiten im Prüfungsrecht

Vom Landesrecht ist abhängig, ob bei Einzelleistungen gesonderte Verwaltungsakte erlassen werden, oder ob es einen einheitlichen Schlussbescheid oder Einzelbescheide und einen Schlussbescheid gibt.

Ausgerichtet am jeweiligen Landesrecht entwickeln wir eine Strategie, um Ihre Prüfungsanfechtung erfolgreich zu gestalten.