
Prüfungsanfechtung Hamburg
Prüfungsrecht: Prüfungsunfähigkeit
Soweit Sie eine Prüfungsunfähigkeit geltend machen, sollten Sie Rechtsanwalt Dr. Arne-Patrik Heinze und Rechtsanwalt Henning Heinze unbedingt frühzeitig aufsuchen. Es bestehen Rügepflichten. Leider kommt es häufig vor, dass Kandidaten zunächst das Ergebnis abwarten, dann zu uns kommen und auf Prüfungsunfähigkeit plädieren wollen. Das hat oft fatale Folgen.
Es bestehen vielerlei Besonderheiten in der Rechtsprechung zum Thema Prüfungsunfähigkeit. Soweit Sie Ihre Prüfungsunfähigkeit noch vor Anfertigung der Klausur oder der Ablegung der mündlichen Prüfung erkennen, können Sie leichter reagieren und diese den Prüfungsämtern melden bzw. von der Prüfung zurücktreten. Sie müssen die Prüfungsunfähigkeit in der Regel allerdings genau darlegen. In den meisten Fällen geschieht dies durch die Vorlage eines amtsärztlichen Attestes oder durch die Darlegung eines Krankenhausaufenthaltes, so dass die Prüfungsfähigkeit offensichtlich ist.
Prüfungsrecht: verdeckte Prüfungsunfähigkeit und Prüfungsangst
Soweit Sie Ihre Prüfungsunfähigkeit nicht erkannt haben („verdeckte Prüfungsunfähigkeit“), da Sie aufgrund Ihrer Krankheit dazu nicht in der Lage waren oder aber Ihre Symptome nicht mit einer ernstzunehmenden Krankheit in Verbindung brachten, sondern sie auf die allgemeine Prüfungsangst schoben, sollten Sie sofort handeln. Sobald Sie vermuten, dass Sie aufgrund der Krankheit in Ihrer Leistungsfähigkeit beeinträchtigt waren, sollten Sie erklären, dass Sie die Prüfung nicht gegen sich gelten lassen. Von Prüfungsämtern und Gerichten wird ein Abwarten der Ergebnisse grundsätzlich nicht akzeptiert. Regelmäßig werden Sie sich mit dem Vorwurf konfrontiert sehen, Ihr schlechtes Ergebnis nachträglich beseitigen zu wollen, und damit die Chancengleichheit der anderen Prüflinge zu beeinträchtigen.
Zwar ist es den Rechtsanwälten Dr. Heinze & Partner schon gelungen, im Nachhinein darzulegen, dass Kandidaten derart prüfungsunfähig waren, dass sie ihre Prüfungsunfähigkeit nicht einmal erkennen konnten, jedoch ist dies gegebenenfalls mit erheblichen Kosten und Gutachten verbunden sowie äußerst kompliziert. Halten Sie sich also für prüfungsunfähig, benötigen Sie eine Schreibzeitverlängerung oder sonstige Hilfe, sollten Sie sich frühzeitig rechtlich beraten lassen.
Rechtsanwälte Dr. Heinze & Partner sind für Sie in Hamburg
Aus einem langzeitigen Lebensmittelpunkt – hier hat Herr Rechtsanwalt Dr. Heinze seine Examina abgelegt und ist als Dozent tätig – wurde schließlich der Hauptsitz unserer Kanzlei.
Bezüglich des Zweiten Staatsexamens (2. Staatsexamen Jura) in Hamburg führen die Rechtsanwälte Dr. Heinze & Partner für Sie Prüfungsanfechtungen durch. Rechtsanwalt Dr. Arne-Patrik Heinze ist Spezialist für Prüfungsrecht und seit vielen Jahren als Dozent in Hamburg tätig.
In der Freien und Hansestadt Hamburg ist im Prüfungsrecht ein Widerspruchsverfahren erforderlich. Im Rahmen dessen wird ein Überdenkungsverfahren durchgeführt, in dem sich die Prüfer mit Ihrer Prüfungsleistung noch einmal anhand Ihrer Einwendungen vertieft auseinandersetzen. Ihre Gegnerin ist bei Prüfungsanfechtungen nicht die Behörde, sondern die Freie und Hansestadt Hamburg, die durch die Behörde vertreten wird.


