
Bachelorarbeit durchgefallen: Was Studierende jetzt rechtlich prüfen lassen können
Wer in der eigenen Bachelorarbeit durchgefallen ist, erkennt, dass für viele Studierende zunächst die Planung für den Studienabschluss wegbricht. Entscheidend ist, welche verfahrensrechtlichen Optionen in dieser Situation bestehen und welche Unterlagen sofort gesichert werden sollten. Wir erleben in der Beratung immer wieder, dass insbesondere in den ersten Tagen nach Zugang des Bescheides wichtige Weichen gestellt oder Fristen versäumt werden – Fehler, die sich später oft nicht mehr korrigieren lassen.
Im Prüfungsrecht ist die Bachelorarbeit keine beliebige Studienleistung, sondern regelmäßig eine Abschlussprüfung mit eigenem rechtlichen Status. Hinzu kommen oft besondere Wiederholungsregeln und die Gefahr des endgültigen Nichtbestehens. Deshalb ist eine strukturierte Prüfung wichtig. Was bedeutet Bachelorarbeit durchgefallen aus rechtlicher Sicht, welche Unterlagen sind wichtig, welche Fristen laufen, wann ist eine Prüfungsanfechtung sinnvoll und wie läuft ein solches Verfahren tatsächlich ab?
Wenn Sie die Bewertung Ihrer Bachelorarbeit rechtlich prüfen lassen möchten, werten wir Bescheid, Gutachten, Fristen und verfahrensrechtliche Möglichkeiten frühzeitig aus.
Inhaltsübersicht
Bachelorarbeit durchgefallen: Was bedeutet das rechtlich?
Soweit Ihre Bachelorarbeit als nicht bestanden bewertet wurde, ist zunächst ein Überblick über den rechtlichen Status der Entscheidung erforderlich. Es handelt sich aus rechtlicher Sicht um eine belastende Prüfungsentscheidung, gegen die es grundsätzlich Rechtsbehelfe gibt.
Anders als eine bloße Lernstandsrückmeldung oder eine formlose Mitteilung entfaltet der Prüfungsbescheid zur Bachelorarbeit regelmäßig Außenwirkung und betrifft unmittelbar Ihre Ausbildungs- und Berufschancen. Damit kann es sich um einen Verwaltungsakt im Sinne des Verwaltungsrechts handeln.
Rechtlich relevant ist zunächst, ob es sich um eine endgültige Bewertung handelt oder ob noch weitere Verfahrenshandlungen vorgesehen sind. Dazu können eine Zweitkorrektur, eine Prüfung durch den Prüfungsausschuss bzw. die Möglichkeit zur Stellungnahme gehören, bevor der Bescheid erlassen wird. Bei Bachelorarbeiten kommt es vor, dass die Hochschule oder Universität zunächst nur eine Nachricht über das Ergebnis der Erstkorrektur mitteilt und erst anschließend ein formeller Bescheid erstellt und bekanntgegeben wird.
Für die Fristenberechnung ist der Zeitpunkt maßgeblich, zu dem der eigentliche Bescheid bekanntgegeben wird – nicht zwingend die erste Notenmitteilung im System.
Ebenfalls zu klären ist, ob die Bachelorarbeit Teil einer mehrgliedrigen Abschlussprüfung ist, beispielsweise mit Kolloquium bzw. mündlicher Prüfung. Die mündliche Verteidigung bzw. das Kolloquium können je nach Prüfungsordnung eigenständig bewertet werden oder in die Bewertung der Abschlussarbeit beziehungsweise des Abschlussmoduls einfließen. In einzelnen Prüfungsordnungen beträgt der Anteil des Kolloquiums zum Beispiel 30 %.
Prüfungsbescheid, Gutachten und Rechtsbehelfsbelehrung richtig einordnen
Der Prüfungsbescheid ist das entscheidende Dokument, soweit Ihre Bachelorarbeit als nicht bestanden bewertet wurde. Er enthält regelmäßig das Prüfungsergebnis, die Note, die rechtliche Einordnung als bestanden oder nicht bestanden und eine Rechtsbehelfsbelehrung. Teilweise wird der Bescheid durch das Prüfungsamt oder den Prüfungsausschuss per Post zugestellt, teilweise elektronisch über das Campusmanagementsystem bekanntgegeben.
In beiden Fällen kommt es auf den Zeitpunkt der Bekanntgabe an. Ab diesem Zeitpunkt können Rechtsbehelfsfristen laufen. Bewertungsgutachten der Betreuerinnen und Betreuer oder der Prüfenden sind juristisch relevant, weil sie Maßstäbe, Kriterien und die Ausübung des Bewertungsspielraums erkennen lassen.
Aus der Rechtsbehelfsbelehrung ergibt sich, ob Widerspruch, Klage oder ein anderes Verfahren vorgesehen, an wen der Rechtsbehelf zu richten ist und welche Frist gilt. Bei ordnungsgemäßer Belehrung kann regelmäßig eine Monatsfrist ab Bekanntgabe laufen. Fehlt die Belehrung oder ist sie fehlerhaft, kann die Frist erheblich länger sein – zum Beispiel ein Jahr ab Kenntnis oder Kennenmüssen.
Bewertungsspielraum und überprüfbare Fehler: Wo rechtliche Ansatzpunkte entstehen
Prüfende verfügen bei der Bewertung einer Bachelorarbeit über einen prüfungsspezifischen Bewertungsspielraum. Im Rahmen der rechtlichen Überprüfung wird nicht die fachliche Bewertung der Prüfer ersetzt. Geprüft wird vielmehr, ob rechtliche Grenzen eingehalten wurden, Bewertungsfehler gegeben sind oder Verfahrensfehler die Entscheidung beeinflusst haben können. Die Bewertung der Prüfer kann lediglich im Überdenkungsverfahren bzw. Nachprüfungsverfahren ersetzt werden, das in der Regel durch die Prüfer selbst erfolgt.
Ein typischer Ansatzpunkt sind widersprüchliche oder nicht nachvollziehbare Begründungen in den Gutachten. Soweit zentrale Kritikpunkte pauschal bleiben, Inhalte erkennbar missverstanden wurden bzw. die Note nicht zu den im Gutachten genannten Argumenten passt, können Bewertungsfehler gegeben sein, die Grund für eine Prüfungsanfechtung der Bachelorarbeit sein können.
Typische Bewertungsfehler bei einer Bachelorarbeit
Ein Bewertungsfehler ist nicht schon deshalb gegeben, weil die Arbeit hart bewertet wurde oder die Note im Ergebnis enttäuschend ist. Nicht überprüfbar ist die rechtmäßige Bewertung der Prüfer innerhalb ihres Bewertungsspielraumes. Rechtlich überprüfbar bleibt aber, ob die Grenzen dieses Bewertungsspielraumes eingehalten wurden bzw. Fachfehler erfolgten.
Typische Ansatzpunkte sind insbesondere folgende Aspekte:
Möglicher Ansatzpunkt | Bedeutung für die Prüfung |
|---|---|
Pauschales Gutachten | Die Bewertung ist möglicherweise nicht ausreichend nachvollziehbar. |
Widerspruch zwischen Gutachten und Note | Zwischen der Begründung und der vergebenen Note kann ein Widerspruch bestehen. |
Nicht berücksichtigte Inhalte | Vertretbare Ansätze wurden möglicherweise nicht berücksichtigt. |
Sachfremde Erwägungen | Die Bewertung könnte auf unzulässigen Kriterien beruhen. |
Befangenheit | Die Neutralität der Bewertung muss geprüft werden. |
Unklare Forschungsfrage | Maßgeblich ist, ob die Kritik nachvollziehbar auf den Anforderungen und der Arbeit beruht. |
Fehlender roter Faden | Relevant ist, ob die Argumentationskette konkret bewertet oder nur pauschal beanstandet wurde. |
Fehlerhafte Quellenarbeit | Aus der Bewertungsbegründung muss hervorgehen, welche Quelle, welcher Nachweis oder welche Belegstelle betroffen ist. |
Bei Bachelorarbeiten sind Gutachten oft auf die Forschungsfrage, den roten Faden, die Argumentationskette, die wissenschaftliche Sprache und die Quellenarbeit bezogen. Kritik an einer unklaren Methodik, einer nicht ausreichend belegten Quelle bzw. nicht nachvollziehbaren Eigenleistung können relevant sein. Rechtlich entscheidend für den Erfolg einer Prüfungsanfechtung ist aber nicht jede gegebene fachliche Kritik. Maßgeblich ist vielmehr, ob sich aus den Gutachten, den Korrekturvermerken, den Bewertungsmaßstäben bzw. der Prüfungsakte ein konkreter Bewertungsfehler rechtlich herausarbeiten lässt.
Für eine substantiierte Rüge genügt es nicht, die Bewertung lediglich als ungerecht zu empfinden. Die Beanstandung muss konkret aus den Prüfungsunterlagen hergeleitet und rechtlich eingeordnet werden.
Bachelorarbeit nicht bestanden: Folgen, Wiederholung und endgültiges Nichtbestehen
Steht fest, dass die Bachelorarbeit nicht bestanden ist, sind die Folgen für das Studium im Fokus. Nicht jedes Nichtbestehen hat zwingend das Ende des Studiums zur Folge. Relevant sind insbesondere die Wiederholungsmöglichkeiten, etwaige Fristen, ein letzter Prüfungsversuch und die Beantwortung der Frage, ob ein endgültiges Nichtbestehen mit der Folge der Exmatrikulation droht. Maßgeblich sind neben den Gesetzen die Regelungen der jeweiligen Prüfungsordnung und der Stand des Prüfungsverfahrens.
Aus Prüfungsordnungen ergibt sich oft, ob und unter welchen Voraussetzungen eine nicht bestandene Bachelorarbeit wiederholt werden kann. Maßgeblich bleiben die Vorgaben der jeweiligen Prüfungsordnung zum neuen Thema, zur Bearbeitungszeit und zu Wiederholungsfristen. Wird eine derartige Wiederholungsfrist versäumt, kann daraus ein weiteres Nichtbestehen abgeleitet werden.
Die Bearbeitungszeit, das Thema, die Anmeldung und die Frist für den Beginn des Zweitversuchs sind je nach Prüfungsordnung erheblich. Teilweise wird ein neues Thema verlangt und teilweise können eine überarbeitete Version oder ein thematisch naher Neuansatz in Betracht kommen. Echte Rechtssicherheit erlangen Sie jedoch lediglich mit einem neuen Thema. Deshalb sollten der Prüfungsbescheid, die Rechtsbehelfsbelehrung und die Vorgaben zur Wiederholung frühzeitig ausgewertet werden.
Zweitversuch, Wiederholungsfrist und neues Thema
Nach dem ersten Nichtbestehen ist oft ein Zweitversuch vorgesehen. Maßgeblich sind unter anderem die Prüfungsordnung und der konkrete Stand des Prüfungsverfahrens. Normalerweise ist die Vergabe eines neuen Themas zwingend. Die Wiederverwendung des vorherigen Themas kann auch nach vielen Jahren noch zu diversen rechtlichen Problemen führen. Besonders kritisch sind Wiederholungsfristen, weil Versäumnisse wie ein weiterer Fehlversuch wirken und zum endgültigen Nichtbestehen führen können.
Endgültig nicht bestanden und Exmatrikulation: typische Konstellationen
Ist jemand in der Bachelorarbeit im Zweitversuch durchgefallen oder wurde eine Wiederholungsfrist versäumt, kann die Hochschule das endgültige Nichtbestehen feststellen. Oft folgt eine Exmatrikulation oder eine entsprechende Statusentscheidung. In derartigen Konstellationen prüfen wir, ob die Prüfungsordnung korrekt angewandt wurde, ob Fristen richtig berechnet wurden und ob Verfahrensfehler oder Bewertungsfehler gegeben sind.
Wann sollte die Bewertung der Bachelorarbeit rechtlich geprüft werden?
Eine rechtliche Prüfung ist insbesondere sinnvoll, soweit erhebliche Folgen drohen. Das gilt bei einem gefährdeten Abschluss, einem endgültigen Nichtbestehen, einer möglichen Exmatrikulation oder nicht nachvollziehbaren Gründen des Nichtbestehens. Auch bei einem Verdacht auf Verfahrensfehler oder Bewertungsfehler ist ein strukturiertes Vorgehen entscheidend.
Nicht nachvollziehbares Gutachten, widersprüchliche Bewertung oder fehlende Begründung
Gutachter müssen die Bewertung derart begründen, dass sie nachvollziehbar und kontrollierbar ist. Pauschale Formulierungen, Textbausteine ohne Bezug zum konkreten Inhalt oder deutliche Widersprüche können Ansatzpunkte für eine Prüfungsanfechtung der Bachelorarbeit bieten.
Verfahrensfehler bei Bachelorarbeiten
Verfahrensfehler betreffen nicht die fachliche Bewertung, sondern den Weg zur Prüfungsentscheidung. Relevant können eine unklare Themenstellung, Probleme bei der Betreuung durch den Professor, ein Wechsel der Betreuung während der Bearbeitung, eine fehlerhafte Fristberechnung, nicht ordnungsgemäß beschiedene Verlängerungsanträge, eine nicht berücksichtigte Prüfungsunfähigkeit, Mängel bei der Abgabe bzw. Fehler sein, die sich aus der Prüfungsakte ergeben.
Auch fehlende oder widersprüchliche Rückmeldungen aus einem persönlichen Gespräch mit dem Betreuer können relevant werden, soweit dadurch Anforderungen an die Bachelorarbeit unklar blieben oder sich während der Bearbeitung verschoben haben.
Anhaltspunkte für Befangenheit müssen aktenbasiert geprüft und substantiiert begründet werden. Nicht jeder Mangel führt zur Aufhebung der Bewertung. Entscheidend ist, ob der Fehler rechtlich erheblich war und sich auf das Prüfungsergebnis ausgewirkt haben kann.
Bachelorarbeit anfechten: Akteneinsicht, Widerspruch und Klage
Sobald Sie den Bescheid bezüglich einer Bachelorarbeit anfechten möchten, ist regelmäßig zunächst Akteneinsicht entscheidend. Darauf aufbauend kommen – je nach Rechtslage – Widerspruch bzw. Klage vor dem Verwaltungsgericht in Betracht. Die konkreten Fristen ergeben sich aus den Gesetzen, dem Bescheid und der Rechtsbehelfsbelehrung sowie den verwaltungsrechtlichen Vorschriften.
Bei nicht bestandenen Abschlussarbeiten sind Fristen entscheidend. Wir prüfen, ob Akteneinsicht, Widerspruch, Klage oder weitere verfahrensrechtliche Möglichkeiten in Betracht kommen und wie sich das Vorgehen in Ihre Studiensituation einfügt.
Akteneinsicht in Bewertungsgutachten und Prüfungsunterlagen
Durch Akteneinsicht erhalten Sie Einblick in Gutachten, Vermerke, Protokolle, mögliche Hinweise auf Bewertungsmaßstäbe und interne Entscheidungen des Prüfungsausschusses. Ohne diese Unterlagen lässt sich eine substantiierte Prüfungsanfechtung der Bachelorarbeit regelmäßig nicht begründen.
Widerspruch gegen die Bewertung der Bachelorarbeit
Ist ein Vorverfahren vorgesehen, muss der Widerspruch fristgerecht erhoben und substantiiert begründet werden. Bei ordnungsgemäßer Rechtsbehelfsbelehrung kann dafür eine Frist von einem Monat ab Bekanntgabe laufen. Dabei werden typischerweise Bewertungsfehler, Verfahrensfehler und besondere Umstände getrennt und anhand der Akte belegt.
Klage und weitere verfahrensrechtliche Möglichkeiten
Bleibt der Widerspruch erfolglos oder ist er nicht vorgesehen, kann Klage erhoben werden. In eilbedürftigen Fällen kommt zusätzlicher vorläufiger Rechtsschutz in Betracht – insbesondere bei drohender Exmatrikulation bzw. beim Verlust des Prüfungsanspruchs.
Bachelorarbeit wegen zu vieler Seiten durchgefallen
Wird eine Bachelorarbeit wegen zu vieler Seiten, eines überschrittenen Umfangs oder formaler Vorgaben als nicht bestanden bewertet, sind die Prüfungsordnung, die Bearbeitungshinweise und die Bewertungsbegründung präzise auszuwerten. Entscheidend ist, ob die Vorgaben eindeutig waren, ob die Rechtsfolge vorher erkennbar war und ob die Sanktion verhältnismäßig angewandt wurde.
Ein Nichtbestehen ist nicht schon deshalb rechtlich nachvollziehbar begründet, weil der Umfang überschritten wurde. Maßgeblich ist die konkrete Regelung. Zusätzlich ist zu prüfen, ob die Hochschule vergleichbare Fälle gleich bewertet hat und ob mildere Bewertungsfolgen vorgesehen bzw. praktiziert wurden.
Das gilt auch bei einem Formfehler, bei der äußeren Form der Arbeit, der Formatierung, der Abgabeform, dem Dateiformat bzw. sonstigen formalen Vorgaben. Je intensiver mittels der Sanktion in den weiteren Studienverlauf eingegriffen wird, desto sorgfältiger müssen die Begründung, die Rechtsgrundlage und die Verhältnismäßigkeit geprüft werden.
Bachelorarbeit wegen Plagiat, KI-Vorwurf oder unerlaubter Hilfsmittel nicht bestanden
Auch Plagiatsvorwürfe, KI-Vorwürfe bzw. der Vorwurf der Verwendung unerlaubter Hilfsmittel können dazu führen, dass eine Bachelorarbeit als nicht bestanden bewertet wird. In derartigen Fällen sind die Vorgaben der Hochschule, die Nachweise, die Anhörung und die Verhältnismäßigkeit der Sanktion genau zu prüfen. Ein pauschaler KI-Verdacht genügt regelmäßig nicht.
Was wir als Spezialisten für Prüfungsrecht konkret prüfen
Wenn Ihre Bachelorarbeit als nicht bestanden bewertet wurde, prüfen wir insbesondere den Prüfungsbescheid, die Rechtsbehelfsbelehrung, die Prüfungsakte, die Prüfungsordnung und die maßgeblichen Gründe der Bewertung. Ziel ist eine realistische rechtliche Einordnung der Erfolgsaussichten, der verfahrensrechtlichen Möglichkeiten und der passenden Strategie. Unsere Erfahrung im Prüfungsrecht fließt dabei in die Auswertung der Unterlagen und die rechtliche Zuordnung der Fehler ein.
Wir klären, ob Bewertungsfehler, Verfahrensfehler, Fristwahrung, Akteneinsicht, Widerspruch, Klage bzw. vorläufiger Rechtsschutz in Betracht kommen. Dabei berücksichtigen wir auch, ob ein Zweitversuch, ein letzter Versuch, ein endgültiges Nichtbestehen bzw. eine Exmatrikulation betroffen ist.
Fazit
Ist jemand durch die Bachelorarbeit durchgefallen, handelt es sich um eine belastende Prüfungsentscheidung mit möglichen Folgen biszum Verlust des Abschlusses oder zur Exmatrikulation. Es ist wichtig, den Bescheid, die Rechtsbehelfsbelehrung, die Gutachten und die Prüfungsordnung frühzeitig zu sichern, Fristen anwaltlich zu prüfen und die Akte auswerten zu lassen.
Ob ein Widerspruch bzw. eine Klage in Betracht kommen, hängt von der konkreten Aktenlage ab. Maßgeblich sind insbesondere Bewertungsfehler, Verfahrensfehler und die Verhältnismäßigkeit bei formalen Mängeln, Plagiatsvorwürfen bzw. KI-Vorwürfen. Wir prüfen Ihre nicht bestandene Bachelorarbeit im öffentlichen Prüfungsrecht und ordnen ein, welche verfahrensrechtlichen Möglichkeiten bestehen.
FAQ – Häufige Fragen zur nicht bestandenen Bachelorarbeit
Was passiert bei Nichtsbestehen der Bachelorarbeit?
Wird die Bachelorarbeit an der Hochschule oder Universität nicht bestanden, gab es eine prüfungsrechtliche Entscheidung. Die Nachricht ist für viele Studierende zunächst ein Schock. Dennoch bedeutet das Nichtbestehen der Bachelorarbeit nicht zwingend das Ende des Studiums. Maßgeblich sind neben den einschlägigen Gesetzen der Prüfungsbescheid, die Rechtsbehelfsbelehrung, die Bewertungsgutachten und die laufenden Fristen. Folgen können eine Wiederholung der Bachelorarbeit, die Anrechnung eines Fehlversuchs, ein endgültiges Nichtbestehen bzw. eine Exmatrikulation sein.
Welche sind die häufigsten Gründe, aus denen eine Bachelorarbeit nicht bestanden wird?
Zu den häufigsten Gründen des Nichtbestehens der Bachelorarbeit zählen eine nicht nachvollziehbare Bewertung, eine Themenverfehlung, formale Mängel, fehlende bzw. fehlerhafte Quellenangaben, ein Plagiatsvorwurf, ein KI-Vorwurf, sonstige Täuschungsvorwürfe und Verfahrensfehler während der Betreuung und Bearbeitung. Auch eine unklare Forschungsfrage, ein fehlender roter Faden und eine nicht ausreichend belegte Quelle können für die Kritik der Prüfer relevant sein. Entscheidend ist, ob sich aus Gutachten, Prüfungsakte und Prüfungsordnung ein rechtlich relevanter Fehler ableiten lässt.
Was sollten Studierende nach der Nachricht über das Nichtbestehen zuerst sichern?
Studierende sollten zunächst Ruhe bewahren und keine vorschnellen Erklärungen abgeben. Panik führt oft dazu, dass wichtige Fristen oder Unterlagen übersehen werden. Gesichert werden sollten der Prüfungsbescheid, die Rechtsbehelfsbelehrung, die Bewertungsgutachten, Kommentare der Prüfer und alle Hinweise zur Bekanntgabe. Dazu gehören auch Versand-, Zustellungs- und Abrufhinweise aus dem Campusmanagementsystem. Diese Infos sind wichtig, um Fristen, Akteneinsicht, Widerspruch bzw. Klage rechtlich einordnen zu können.
Kann eine Bachelorarbeit wiederholt werden?
Eine Wiederholung der Bachelorarbeit ist je nach Prüfungsordnung möglich – oft als Zweitversuch. Nach dem ersten Nichtbestehen besteht aber kein zwingender Anspruch auf einen weiteren Versuch der Bacherlorarbeit. Maßgeblich sind die Prüfungsordnung, der konkrete Bescheid und der Stand des Prüfungsverfahrens. Ob ein neues Thema, eine überarbeitete Version oder eine vollständig neue BA-Arbeit erforderlich ist, ergibt sich aus den jeweiligen Vorgaben, wobei Rechtssicherheit bei einer Neuanfertigung der Bachelorarbeit mit neuem Thema besteht..
Kann die Bewertung einer Bachelorarbeit angefochten werden?
Eine Bachelorarbeit kann Gegenstand einer Prüfungsanfechtung sein. Voraussetzung sind konkrete Anhaltspunkte für Bewertungsfehler, Verfahrensfehler bzw. sonstige prüfungsrechtlich relevante Fehler. Maßgeblich sind die Gesetze, der Bescheid, die Rechtsbehelfsbelehrung, die Prüfungsordnung, die Bewertungsgutachten und die Aktenlage. Eine rechtliche Korrektur kommt insbesondere in Betracht, soweit die Kritik nicht nachvollziehbar begründet ist bzw. Bewertungsmaßstäbe fehlerhaft angewendet wurden.
Lohnt sich ein Widerspruch, wenn die Bachelorarbeit nicht bestanden ist?
Ein Widerspruch gegen den Nichtbestehensbescheid bezüglich der Bachelorarbeit ist sinnvoll, soweit konkrete Anhaltspunkte für Fehler bestehen. Dazu zählen eine unzureichende Begründung, Widersprüche in den Gutachten, Verfahrensmängel, Befangenheit bzw. eine unverhältnismäßige Sanktion. Ob derartige Anhaltspunkte bestehen, ergibt sich oft erst in der Akteneinsicht. Ein wichtiger Tipp lautet deshalb: Die Bewertung sollte nicht nur emotional eingeordnet, sondern anhand der Prüfungsunterlagen rechtlich und möglichst durch einen Spezialisten für Prüfungsrecht und Fachanwalt für Verwaltungsrecht geprüft werden.
Welche Frist gilt für einen Widerspruch bezüglich der Note der Bachelorarbeit?
Bei ordnungsgemäßer Rechtsbehelfsbelehrung kann für den Widerspruch regelmäßig eine Monatsfrist ab Bekanntgabe des Prüfungsbescheids laufen. Fehlt die Rechtsbehelfsbelehrung oder ist sie fehlerhaft, kann die Frist länger sein. Maßgeblich sind der Bescheid, die Rechtsbehelfsbelehrung und die einschlägigen verwaltungsrechtlichen Vorschriften. Als Regel gilt: Fristen sollten unverzüglich geprüft werden, sobald der Bescheid bekanntgegeben wurde.
Was droht, wenn die Bachelorarbeit im Zweitversuch nicht bestanden ist?
Soweit die Bachelorarbeit auch im Zweitversuch nicht bestanden ist, kann je nach Prüfungsordnung ein endgültiges Nichtbestehen festgestellt werden. Oft droht in dieser Lage auch eine Exmatrikulation. Dadurch kann die weitere akademische Laufbahn erheblich beeinflusst werden. Deshalb sollten der Bescheid, die Rechtsbehelfsbelehrung, die Fristen und die Bewertungsunterlagen frühzeitig geprüft werden.
Welche Rolle spielen Betreuung, Professor und Eigenleistung bei einer nicht bestandenen Bachelorarbeit?
Die Betreuung durch den Prof. oder die zuständige Betreuungsperson kann rechtlich relevant werden, soweit Anforderungen unklar blieben, Hinweise widersprüchlich waren oder sich Vorgaben während der Bearbeitung verschoben haben. Das betrifft insbesondere Thema, Forschungsfrage, Methode, Quellenarbeit und Eigenleistung. Entscheidend bleibt aber, ob ein prüfungsrechtlich relevanter Fehler gegeben ist. Bei Plagiatsvorwürfen, KI-Vorwürfen oder angeblich fehlender Eigenleistung kommt es besonders auf die Vorgaben, die Nachweise, die Anhörung und die Begründung der Hochschule an.
Wenn Ihre Bachelorarbeit als nicht bestanden bewertet wurde, sollten Bescheid, Rechtsbehelfsbelehrung, Gutachten und Fristen frühzeitig ausgewertet werden. Wir prüfen, ob Bewertungsfehler, Verfahrensfehler, Akteneinsicht, Widerspruch, Klage oder vorläufiger Rechtsschutz in Betracht kommen. Nehmen Sie Kontakt zu unseren Spezialisten für Prüfungsrecht auf.


