Die Spezialisten für Prüfungsrecht Rechtsanwälte Dr. Heinze & Partner haben diverse Mandanten, denen in offenkundig willkürlicher Weise ein Täuschungsversuch im Rahmen des IB-Programms (Internationales Abitur) vorgeworfen wird.
Es gibt diverse Berichte, dass seitens der Schulen im Rahmen des IB-Programms ohne offengelegte (Anscheins-)Beweise willkürlich Täuschungsversuche unterstellt werden. Partiell wurden sogar Minderjährige ohne Information der gesetzlichen Vertreter geladen, um die Minderjährigen unter Druck setzen zu können.
Mandanten wurde offenbar gesagt, dass es Konsequenzen wie ein endgültiges Nichtbestehen gäbe, wenn sie (nicht begangene Täuschungen) nicht gestehen würden. Andere Schüler wurden wohl unter Druck gesetzt, ihre Mitschüler zu denunzieren - mit Androhung gleicher Konsequenzen bei Nichtdenunzierung.
Rechtsanwälte Dr. Heinze & Partner werden ihre Mandanten mit allen rechtlichen Mitteln vertreten, die zum Teil absurden Täuschungsvorwürfe entkräften und für entsprechende Konsequenzen auf der Gegenseite sorgen. Schließlich hat es das IB-Programm organisatorisch offenbar nicht organisiert bekommen, die Prüfungen geheim zu halten, so dass diese geleaked wurden.
Prüfungsrechtlich müssten sämtliche IB-Prüfungen 2024 wiederholt werden, um den Gleichheitsgrundsatz zu wahren bzw. Rechte aus den Landesverfassungen und der EMRK zu wahren. Als Kanzlei, die in Deutschland und in der Schweiz (Sitz des IB-Programms) tätig ist, sind Rechtsanwälte Dr. Heinze & Partner Ihre strategischen Ansprechpartner gegenüber den Schulen und dem IB-Programm.
Wichtig: Lassen Sie sich nicht eigenständig auf Anhörungen und Stellungnahmen bzw. Gespräche mit den Schulen ein, sondern holen Sie sich unmittelbar professionelle Hilfe durch die Rechtsanwälte Dr. Heinze & Partner. Es könnten irreparable Schänden entstehen, wenn Sie wegen des auf Sie ausgeübten Drucks falsche Geständnisse erklären.