Im Rahmen einer Prüfungsanfechtung im 2. Juristischen Staatsexamen in Hamburg wurden die Klausurbewertungen für unseren Mandanten um 6 (!) Notenpunkte angehoben, so dass nunmehr die Zulassung zur mündlichen Prüfung erfolgt.
Im Rahmen einer Prüfungsanfechtung im 2. Juristischen Staatsexamen in Hamburg wurden die Klausurbewertungen für unseren Mandanten um 6 (!) Notenpunkte angehoben, so dass nunmehr die Zulassung zur mündlichen Prüfung erfolgt.